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Sicherheiten für Kredite

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Bevor Banken einen Kredit vergeben, schauen sie sehr genau, wer ihr Kunde ist und wie dieser den Kredit absichern kann. Dabei kann man als Betroffener manchmal das Gefühl haben, dass die Neugier, die die Bank bei ihrer Überprüfung an den Tag legt, mitunter etwas groß ist. So werden Selbstauskünfte, Gehaltsabrechnungen und Aufstellungen bezüglich der laufenden Kosten auch schon mal bei Kleinstkrediten vom Interessenten verlangt. Ganz zu schweigen von der Schufa-Auskunft, ohne die man heutzutage kaum einen Kredit bekommt. Geht die Bank dann noch davon aus, dass die Raten das Einkommen übersteigen könnte, müssen weitere Sicherheiten angeboten werden, damit der Kredit zustande kommen kann. Doch welche Sicherheiten sind das und was kommt auf den Kreditnehmer sonst noch alles zu?

Was sind Sicherheiten für Kredite?

Die Banken verfolgen ein ganz klares Konzept mit dem Verlangen von Sicherheiten für einen Kredit. Sie gehen nämlich davon aus, dass der Kreditnehmer riskante Investitionen unterlässt, wenn er dafür mit seinen eigenen wertvollen Sicherheiten haften muss. Das bedeutet, dass ein Kreditnehmer, der sein Haus als „Pfand“ der Bank angeboten hat, genau schauen wird, dass er jeden Monat seine Raten begleichen kann, damit er sein Haus nicht verliert. Die Sicherheiten müssen in der Regel so hoch ausfallen, dass sie die Kreditsumme und die Zinsen abdecken können. Wichtig ist, dass sie nicht dem Werteverfall unterliegen. So wird beispielsweise ein Computer nur sehr selten als Sicherheit dienen, da dieser in kürzester Zeit seinen Wert verliert und für die Banken somit nicht mehr interessant genug ist. Als Sicherheit für einen Kredit können Pfandrechte an Rechten, an jederzeit beweglichen Sachen und an Grundstücken sein. Zudem kann die Bank eine Sicherungsabtretung, einen Eigentumsvorbehalt und eine Bürgschaft verlangen. Besonders die Bürgschaft wird bei privaten Krediten sehr gerne angewandt, da die Bank so einen zweiten Kreditnehmer hat, den sie bei Ausfällen in vollem Umfang haftbar machen kann.

Unterschiede bei den Sicherheiten

Für die Banken gibt es zwei unterschiedliche Sicherheiten. Zum einen die Personensicherheiten wie beispielsweise die Bürgschaft oder die Garantie. Hier haftet eine Person für den Kredit. Zudem gibt es die Sachsicherheiten, die aus einer Grundschuld, einem Pfandrecht oder einer Abtretung und Sicherungsübereignung bestehen kann. Welche Sicherheiten die Bank haben möchte, hängt von der Kreditart, der Kredithöhe und dem Kreditnehmer ab. Private Kreditnehmer müssen andere Sicherheiten erbringen als Unternehmer, die einen Kredit aufnehmen möchten. Die Banken in Deutschland müssen keinen gesetzlichen Regelungen folgen, was die Annahme von Kreditsicherheiten betrifft. Sie können frei entscheiden, welche Sicherheiten sie in welcher Höhe verlangen. Es kann daher durchaus sein, dass jede Bank andere Sicherheiten verlangt. Ein Vergleich vor der Aufnahme eines Kredites kann hierüber Aufschluss bringen.

Die Sicherheiten fließen nicht in das Rating ein. Jedoch können sie aufgrund des Ratings, welches vielleicht nicht ganz so gut ausgefallen ist, verlangt werden. Die Bank kann hier im eigenen Ermessen handeln und wird sich nicht an den Wünschen der Kunden orientieren. Wichtig ist, dass alle angebotenen Sicherheiten nur geringen Wertschwankungen unterliegen dürfen. Man muss schnell auf sie zugreifen können und sie dürfen die wirtschaftliche Lage des Kreditnehmers nicht schwächen. Zudem müssen sie Insolvenzfest sein. Das bedeutet, dass sie oberhalb der Pfändungsgrenze angesiedelt sein müssen und im Falle einer Insolvenz nicht anfechtbar sein dürfen.
All diese Kriterien werden in der Regel von folgenden Sicherheiten erfüllt:

Grundschulden, die als Grundpfandrechte gelten, stellen eine große Sicherheit bei Krediten dar. Sie können für mehrere Kredite verwendet werden und bieten so einen großen Spielraum. Auch Bürgschaften werden sehr gerne von den Banken gesehen. Bei privaten Krediten sind es meist die Ehepartner oder nahe Verwandte, die für einen Kredit bürgen. Bei Firmenkrediten haften die Gesellschafter oder Geschäftsführer durch eine Bürgschaft. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Bonität des Bürgen sehr gut ist. Auch eine Forderungsabtretung gilt als Sicherheit bei einem Kredit. Bei privaten Krediten wäre dies eine Lohn- und Gehaltsabtretung. Auch kapitale Lebensversicherungen, Risikolebensversicherungen, und Restschuldversicherungen können hier herangezogen werden. Soll eine Immobilie versichert werden, kann eine Feuerversicherung als Sicherheit dienen. Bei einer Finanzierung von einem Auto kann dies die Kaskoversicherung sein. Weiterhin werden Verpfändungen als Sicherheit gewertet. Hier wird zwischen Rechten und beweglichen Sachen unterschieden. Verpfändet werden können unter anderem Wertpapiere oder Edelmetalle. Zudem gibt es die Sicherheitsübereignung. Oftmals wird diese Variante der Sicherheit beim Kauf eines Autos angewandt. Hier erhält die Bank die Zulassungsbescheinigung des Autos. Sie verwahrt diese so lange, bis der Kredit zurückgezahlt wurde. Bei Firmenkrediten können Maschinen und Warenbestände auf diesem Wege übereignet werden.

Viele Sicherheiten für einen Kredit

Es gibt demnach viele Möglichkeiten, einen Kredit abzusichern. Welche Sicherheiten die Bank genau wünscht, sollte man immer in einem persönlichen Gespräch abklären. Nur so kann man überprüfen, ob man die gewünschten Sicherheiten aufbringen kann und ob ein Kredit möglich ist. Sollte die Bank zu hohe Anforderungen an die Sicherheiten stellen, so kann man sein Glück auch bei einer anderen Bank versuchen. Da es keine gesetzlichen Regelungen bezüglich der Verfahrensweise bei Kreditsicherheiten gibt, können die Anforderungen von Bank zu Bank variieren.

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