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Insolvenz

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Eine Insolvenz liegt immer dann vor, wenn eine Privatperson oder ein Unternehmen nicht in der Lage ist, den laufenden finanziellen Verpflichtungen nachzukommen und darüber hinaus auch noch mehr oder weniger große Außenstände hat. Die Voraussetzungen und der Ablauf des Insolvenzverfahrens sind in Deutschland sowie im europäischen oder im außereuropäischen Ausland gesetzlich geregelt. Das Regelinsolvenzverfahren ist für Selbstständige und Freiberufler vorgesehen, die mehr als 19 Gläubiger besitzen. Alle anderen Personen können versuchen, sich mit ihren Gläubigern gütlich zu einigen. Scheitern diese Versuche, wird das Verbraucherinsolvenzverfahren eingeleitet, an dessen Ende im Idealfall die völlige Schuldenfreiheit stehen sollte.

Regelinsolvenz

Die Ursachen für eine Regelinsolvenz können sehr vielfältig und sowohl extern als auch unternehmensintern bedingt sein. Nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist es nicht in jedem Falle erforderlich, die bisherige unternehmerische oder freiberufliche Tätigkeit aufzugeben. Diese Regelung hat seit dem Jahre 2001 ihre Gültigkeit.
Sie beruht nicht zuletzt auf der Erkenntnis, dass es gescheiterte Unternehmer meist sehr schwer haben, anschließend wieder eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit zu finden und erfolgreich in den ersten Arbeitsmarkt integriert zu werden.

Sofern regelmäßige Aufträge vorliegen und der Lebensunterhalt aus der unternehmerischen Tätigkeit bestritten werden kann, ist gegen eine Fortsetzung nichts einzuwenden. Sie bedarf allerdings der Zustimmung des Insolvenzverwalters.

Er wird von dem Amtsgericht bestellt, an dem das Insolvenzverfahren durchgeführt wird. Sollten die Einnahmen aus der selbstständige oder freiberuflichen Tätigkeit jedoch so gering sein, dass sie nicht die laufenden Kosten decken, kann es durchaus passieren, dass sich der Insolvenzverwalter dagegen ausspricht mit der Konsequenz, dass der Unternehmer diese Tätigkeit aufgeben und sich nach einer gangbaren Alternative umsehen muss.

Privatinsolvenz

Seit dem Jahre 1999 ist es für überschuldete Privatpersonen möglich, ein Insolvenzverfahren bei ihrem zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Dieses Verfahren untergliedert sich in drei Abschnitte. Zu Beginn des Insolvenzverfahrens sollte immer versucht werden, eine Einigung mit sämtlichen Gläubigern herbeizuführen. Hierfür ist es zwingend erforderlich, die Hilfe einer staatlich anerkannten Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle in Anspruch zu nehmen.

Scheitert diese Einigung, wird das Hauptverfahren eröffnet. Nun beginnt die Wohlverhaltensphase. Sie dauert 6 Jahre und wird von einem Insolvenzverwalter begleitet. Während der Wohlverhaltensphase muss der Schuldner jeden Wohnort- und Arbeitsplatzwechsel anzeigen und dafür die Genehmigung des Insolvenzverwalters einholen. Ist der Schuldner arbeitslos oder bezieht ergänzende Hartz-4-Leistungen, muss er sich um eine angemessene Arbeit bemühen, die nicht nur den Lebensunterhalt sichert, sondern auch noch genügend finanziellen Spielraum für die Tilgung der offenen Rechnungsbeträge lässt. Außerdem müsste der insolvente Schuldner damit rechnen, dass er verpflichtet wird, während der Wohlverhaltensphase weitere Auflagen zu erfüllen. So darf er weder einen Kredit aufnehmen, noch irgendwelche Verbindlichkeiten eingehen, von denen er genau weiß, dass er sie nicht oder nicht in vollem Umfange erfüllen kann. Im schlimmsten Falle kann dem insolventen Schuldner sogar Betrug oder Leistungserschleichung unterstellt werden mit der Konsequenz, dass ihm nicht nur die Restschuldbefreiung am Ende der Wohlverhaltensphase verwehrt wird, sondern auch, dass er sich strafbar macht.

Wurden alle Auflagen eingehalten, prüft das Amtsgericht sehr genau, ob im konkreten Falle die Restschuldbefreiung erteilt werden kann. Nach einem erfolgreich überstandenen Verbraucherinsolvenzverfahren hätte der Schuldner die Möglichkeit, finanziell, privat und beruflich völlig neu anzufangen. In diesem Zusammenhang sollte allerdings nicht unerwähnt bleiben, dass eine Kreditwürdigkeit nicht sofort wieder gegeben ist. Der Nachweis über eine erteilte Verbraucherinsolvenz bleibt noch drei Jahre in der Schufaauskunft vermerkt und kann nicht nur von jeder deutschen Bank, sondern auch von jeder Institution, die ein berechtigtes Interesse daran hat, eingesehen werden. Ein überstandenes Insolvenzverfahren ist auch kein positiver Schufaeintrag, wie dies vielfach angenommen wird. Eher das Gegenteil ist der Fall. Für die Bank ist die Insolvenz ein sicheres Zeichen, dass der private oder geschäftliche Kunde nicht in der Lage war, seine Schulden abzuzahlen. Hier wird die Vermutung ausgesprochen, dass dies mit hoher Wahrscheinlichkeit auch in Zukunft so sein wird. Genau dies ist der Grund, warum es so schwer, wenn nicht gar unmöglich ist, in den ersten Jahren nach der Privat- oder Regelinsolvenz einen neuen Kredit aufzunehmen.

Alternativen zur Insolvenz

Viele Privatpersonen, die sich hoch verschuldet haben, überlegen sehr lange, ob sie ein Privatinsolvenzverfahren anstreben oder ihre Schulden aus eigener Kraft zahlen sollen. Da beide Varianten ihre Vor- und Nachteile haben, können keine allgemeingültigen Empfehlungen gegeben werden. Sind die Schulden so hoch, dass keine realistische Möglichkeit besteht, sie im Laufe der nächsten Zeit zu tilgen, sollte in jedem Falle eine Schuldnerberatungsstelle aufgesucht und dort kompetenter Rat eingeholt werden. Oftmals ist es möglich, eine Ratenzahlung, eine vorübergehende Stundung oder einen Vergleich zu erreichen. Hierbei wäre es jedoch sehr wichtig, dass sich der Schuldner an die einmal getroffenen Vereinbarungen hält. Die Schuldnerberatung kann außerdem wertvolle Tipps geben, wie die Einnahmen erhöht und die Ausgaben verringert werden können, um mehr Spielraum für den Lebensunterhalt und die Tilgung der Schulden zu haben.
Wer die Chance hat, einen Privatkredit von einer Person aus dem eigenen Verwandten-, Bekannten- oder Freundeskreis zu erhalten, sollte nach Möglichkeit auf dieses Angebot zurückgreifen. Dadurch kann die Schuldsumme entweder deutlich verringert oder gänzlich ausgeglichen werden. Auf unrealistische oder unseriöse Versprechungen privater Kreditvermittler, wie sie immer wieder gemacht werden, sollte keinesfalls eingegangen werden. Dadurch verschlimmert sich die Lage eher noch. Zu einer Lösung der Schuldenproblematik wird es höchstwahrscheinlich nicht kommen.

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