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Verhalten nach Abzocke

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Als erstes sollte der persönlich entstandene Schaden festgehalten werden: Ist dieser eher gering und lohnen sich keine weiteren Schritte, die unter Umständen zeit- und kostenintensiv sein können – besonders, wenn die Betrüger im Ausland sitzen.

Abzocke: So verhalten Sie sich richtig!

Lief die Abzocke in einem legalen Rahmen, d.h. spricht man bloß umgangssprachlich von Abzocke, weil „miese Tricks“ genutzt wurden, die jedoch nicht verboten sind? Unter diesen Umständen sollte man das Erlebte als unschöne Erfahrung abhaken und eventuell Freunde und Bekannte warnen, damit diese nicht auf ähnliche Maschen hereinfallen.

  1. Sind Sie dagegen eher auf eine legale Art von Abzocke hereingefallen, die zugleich einen größeren monetären Schaden verursacht hat, kann das Aufsuchen eines Anwalts die richtige Entscheidung sein. Hier wird man Sie fachkundig über Handlungsmöglichkeiten und Erfolgsaussichten informieren können.
  2. Ebenso kann es hilfreich sein, die zuständige Verbraucherzentrale zu kontaktieren. Jedes Bundesland verfügt dabei über eine eigene Anlaufstelle: Hier werden Beschwerden gebündelt, es findet eine Verbraucherberatung statt und man erfährt bei Rechtsproblemen Unterstützung.
  3. Sofern Ihnen eine Art der Abzocke begegnet (ist), die wir auf unserem Portal bisher nicht genannt oder behandelt haben, so schildern Sie uns gern den betreffenden Vorfall. Durch Ihren Bericht können wir ahnungslose Dritte warnen, damit diese nicht auf Abzocke-Maschen hereinfallen.
  4. Ihre Erkenntnisse reichen aus, um das Erlebte als eindeutigen Betrug zu klassifizieren? Unter diesen Umständen sollten alle Dokumente und Beweise gesammelt werden, um im Anschluss Anzeige zu erstatten.

Anzeige erstatten

Bevor Sie Anzeige erstatten, sollten Sie sicher sein, dass die Ihnen begegnete Art von Abzocke wirklich illegal war. Anzeige zu erstatten, obwohl der „Betrug“ legal geschah, kostet alle Beteiligten bloß Zeit und somit Geld. Sichern Sie alle Beweise, sobald Sie sich entschieden haben, gegen illegale Machenschaften vorzugehen und Anzeige zu erstatten. Drucken Sie hierzu die Email-Korrespondenz und Website-Screenshots aus, erstellen Sie Telefon-Protokolle, kopieren Sie Verträge, Rechnungen und holen Sie aktuelle Kontoauszüge ein. Nach einer Zusammenstellung aller Daten kann eine Strafanzeige direkt bei der Polizei oder über die Staatsanwaltschaft gestellt werden.

Bei einer Strafanzeige bei der Polizei können Beweise auf Papier eventuell nicht ausreichen, gerade wenn die Abzocke durch Schadware zustande kam. In diesem Fall sollte damit gerechnet werden, dass der betroffene Computer als Beweismittel herhalten und somit ebenfalls abgegeben werden muss. In einigen Bundesländern können Anzeigen inzwischen übrigens online aufgegeben werden, um den Verwaltungsaufwand für alle Seiten zu reduzieren.

Soll die Anzeige per Brief direkt an die Staatsanwaltschaft gesendet werden, sollte der Text präzise ausformuliert sein und den Sachverhalt klar und deutlich beschreiben. Schließlich muss jemand, dem das Thema gegebenenfalls völlig fremd ist, in der Lage sein, das Geschilderte objektiv nachzuvollziehen und bewerten zu können.

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