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Kreditrate

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Jede Person, die einen Raten- oder Konsumentenkredit tilgen möchte, muss eine feste monatliche Kreditrate zahlen. Das Gleiche gilt für einen Auto- oder Immobilienkredit. Die Höhe der Kreditrate wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Dabei spielt insbesondere die Laufzeit und die Kredithöhe eine Rolle. Als Faustregel kann jedoch gelten, dass die monatliche Kreditrate umso kleiner ist, je länger die Laufzeit ist und dass sie umso größer ist, je kürzer die Laufzeit ist.

Eine Kreditrate besteht nicht nur aus dem anteiligen Tilgungsbetrag, der vom Kreditnehmer gezahlt werden muss, sondern auch aus dem effektiven Jahreszins, der wiederum unterteilt werden kann in die Zinsen der Bank und die sonstigen Gebühren, die bei der Kreditvergabe entstehen. Nähere Einzelheiten dazu können den Kreditbedingungen der Bank entnommen werden.

Kreditrate und Laufzeit

In den allermeisten Fällen wird die Höhe der monatlichen Kreditrate zu Beginn der Laufzeit festgelegt und später nicht mehr verändert. Dies gilt auch für den Zinssatz, der grundsätzlich variabel oder feststehend sein kann. Bei einem variablen Zinssatz erhalten diejenigen Personen, die eine gute bis sehr gute Bonität aufweisen, einen deutlich günstigeren Zinssatz als diejenigen Personen, deren Bonität nur mittelmäßig oder gerade noch ausreichend ist.
Wer die Kreditvoraussetzungen nicht erfüllt, kann keinen Raten- oder Konsumentenkredit erhalten. Dies gilt besonders dann, wenn das Einkommen zu niedrig ist, gänzlich fehlt oder wenn die Schufaauskunft Negativeinträge aufweist. Dies ist bei allen Personen der Fall, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und die in der Vergangenheit ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen sind. Die Schufaauskunft wird nur von deutschen Banken, Sparkassen oder anderen Institutionen, die ein berechtigtes Interesse daran haben, eingesehen. Ausländische Banken oder private Kreditgeber verzichten fast immer darauf.

Die Kreditrate muss nicht nur zur Laufzeit und zur Kreditsumme, sondern auch zum Einkommen des Kreditnehmers passen. Liegt dieses Einkommen nur geringfügig oberhalb der gesetzlichen Pfändungsfreigrenze, wird die betreffende Person nur einen Kleinkredit von mehreren hundert oder wenigen tausend Euro erhalten können. Andernfalls ist das Kreditrisiko nicht nur für die Bank, sondern auch für den Kreditnehmer zu groß.
Viele Personen wünschen sich einen Kredit mit einer sehr langen Laufzeit. Bevor sie eine diesbezüglich Entscheidung treffen, sollten sie ausführliche Erkundigungen einholen und sich immer bewusst sein, dass ein Kleinkredit zwar mit niedrigen monatlichen Raten, aber auch mit deutlich höheren Zinsen verbunden ist, als dies bei einem Kredit mit einer kürzeren Laufzeit der Fall ist. Es gibt durchaus Kredite, bei denen sich die Bank damit einverstanden erklärt, dass der Kunde monatliche Tilgungsraten in Höhe von 50 Euro über einen Zeitraum von 8 bis 10 Jahren leistet. Sollte das Kreditrisiko zu groß sein, wird die Bank einen Kreditantrag ablehnen oder zusätzliche Sicherheiten vom Kunden fordern. Welche dies sind, kann die Bank auf Anfrage mitteilen.

Kreditrückzahlung

Im Kreditvertrag ist genau festgelegt, wann der Kunde mit der Rückzahlung der aufgenommenen Kreditsumme beginnen muss. Dies kann wenige Tage, wenige Wochen oder mehrere Monate nach der Kreditauszahlung geschehen. Als Zahlungstermin wird in der Regel der 1. oder der 15. eines jeden Kalendermonats festgelegt. In den allermeisten Fällen wird es dabei üblich sein, dass die monatliche Kreditrate vom Girokonto des Kunden eingezogen wird. Sollen andere Zahlungswege vereinbart werden, müssen individuelle Abmachungen zwischen dem Kunden und seiner Bank getroffen werden. Dies gilt sowohl bei einer Bareinzahlung als auch bei einer Überweisung oder einem Dauerauftrag.

In jedem Falle muss die vereinbarte Kreditrate regelmäßig und pünktlich gezahlt werden. Andernfalls riskiert der Kreditnehmer ernsthafte Schwierigkeiten mit seiner Bank, die von einer Anmahnung der offenen Kreditbeträge über eine Sach- oder Kontenpfändung bis hin zu einer Kreditkündigung reichen können. Die Kreditkündigung ist eine besonders drastische Maßnahme, die immer dann ausgesprochen werden kann, wenn sich der Kreditnehmer mit mindestens zwei vollen monatlichen Kreditraten im Rückstand befindet. Eine Kreditkündigung muss mindestens 14 Tage vorher angedroht worden sein. So hat der Kreditnehmer genügend Zeit, die offenen Kreditbeträge auszugleichen und/oder das Gespräch mit der Bank zu suchen. Wer sich in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten befindet, sollte niemals den Kopf in den Sand stecken, sondern offen mit seiner Bank reden. Nur so kann sie erkennen, dass der Kunde zwar zahlungswillig, aber nicht zahlungsfähig ist und wird ihm fast immer soweit entgegenkommen, wie es für sie vertretbar erscheint.

Nicht nur ein Ratenkredit, sondern auch ein Dispokredit kann gekündigt werden. In diesem Falle ist der Kontoinhaber gezwungen, den zum Kündigungszeitpunkt offenen Minussaldo auf dem Konto sofort auszugleichen. Kann er dies nicht, sollte er eine Ratenzahlungsvereinbarung mit der Bank treffen. In besonders schwerwiegenden Fällen kann sich die Bank mit einer Stundung einverstanden erklären. Dies wäre insbesondere bei einer plötzlichen Arbeitslosigkeit oder bei einem Hartz IV Bezug der Fall. Wenn sich die finanzielle Situation des betreffenden Bankkunden wieder gebessert hat, ist er allerdings erneut gezwungen, den Minussaldo auf dem Konto auszugleichen. Wer dies nicht sofort tun kann, sollte ebenfalls eine Ratenzahlungsvereinbarung mit der Bank treffen. Ob und in welchem Umfang die Bank dafür gesonderte Zinsen verlangt, liegt in ihrem eigenen Ermessen. Jede Kreditkündigung, unabhängig davon, ob es sich um einen Raten- oder Dispokredit handelt, zieht einen gravierenden Negativeintrag bei der Schufa nach sich. Er wird erst dann gelöscht, wenn die Gründe dafür vollständig entfallen sind.

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