Neu! Der seriöse Kreditvergleich:

Kreditvertrag

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne
(NEU: Artikel bewerten!)
Loading...

Ein Kreditvertrag, oftmals auch Darlehensvertrag genannt, wird in den meisten Fällen zwischen Banken und Privatpersonen oder Firmen abgeschlossen. Die Banken sind in diesem Fall der Kreditgeber, weil sie das benötigte Kapital zur Verfügung stellen und die Privatpersonen oder die Firmen sind entsprechend die Kreditnehmer, weil sie das Kapital benötigen. Es sind aber auch Kreditverträge von Privatpersonen an Privatpersonen möglich, diese werden inzwischen über mehrere Internetportale angeboten und abgewickelt. Alle diese Darlehensvereinbarungen unterliegen bestimmten rechtlichen Voraussetzungen, die zwingend von beiden Vertragsparteien einzuhalten sind.

Rechtliche Voraussetzungen/Grundlagen

Kredit- und Darlehensverträge werden nach §§ 488 ff. BGB, also nach den Richtlinien des Schuldenrechts, abgeschlossen. Das Schuldenrecht billigt den beiden Vertragsparteien, also dem Kreditgeber und dem Kreditnehmer eine allgemeine Vertragsfreiheit zu, so dass in den Bestimmungen lediglich einige gesetzliche Mindestanforderungen geregelt sind. Hiernach handelt es sich bei einem Darlehen um einen sogenannten schuldrechtlichen Vertrag. Im Gesetz wird übrigens nicht vom Kredit, sondern immer nur vom Darlehen gesprochen. Dieser schuldrechtliche Vertrag regelt die Überlassung von Geld oder auch anderen übertragbaren Sachen, in den Besitz bzw. das Eigentum des Darlehensnehmers. Außerdem wird die Rückzahlungspflicht in diesem Vertrag vereinbart. Es müssen demnach also ein nach diesen Bestimmungen rechtswirksames Angebot eines Kredit- bzw. Darlehensgebers und eine Annahmeerklärung des Kredit- oder Darlehensnehmers vorliegen, damit ein Darlehensvertrag überhaupt zustande kommt. Dies nennt man auch eine übereinstimmende Willenserklärung gem. § 145 BGB.

Haben die Vertragsparteien einstimmig diese Willenserklärung zum Abschließen des Darlehensvertrags abgegeben, verpflichten sie sich, die Vertragsbestimmungen auch zu erfüllen. Die Auszahlung des Kreditbetrages durch den Kreditgeber muss beispielsweise erst erfolgen, wenn dieser die in dem Vertrag vereinbarten Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt hat.

Arten von Kreditverträgen

Es gibt unterschiedliche Arten von Kredit- bzw. Darlehensverträge, die aber alle nach den oben genannten Voraussetzungen dem Grunde nach abgewickelt werden müssen. Zu den unterschiedlichen Arten gehören zum Beispiel der Dispositionskredit sowie der Kontokorrentkredit. Aber auch langfristige und mittelfristige Kreditverträge wie beispielsweise die Immobilienfinanzierung, Konsumkredite oder ein Investitionsdarlehen. Je nach individuellem Bedarf kann ein Kreditnehmer die für ihn passende Kreditart auswählen und sich entsprechende Angebote von den Kreditgebern einholen.

Kosten für einen Kreditvertrag

Neben der Rückzahlung der eigentlichen Kredit- oder Darlehenssumme in monatlichen Raten, deren Höhe je nach Kreditsumme und Laufzeit des Kredites variiert, kommen auch noch andere Kosten auf den Kreditnehmer zu, wenn er ein Darlehen aufnimmt. Hier handelt es sich zum Beispiel um die zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Kreditzinsen, die zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurden. In vielen Fällen werden mit dem Abschluss eines Kreditvertrages auch Gebühren für die Bearbeitung der Verträge in der Bank fällig, die ebenfalls zu den Kosten für einen Darlehensvertrag zählen. Diese Kreditzinsen und Gebühren sind Bestandteil des eigentlichen Kreditvertrages und müssen beiden Vertragsparteien bekannt und auch von beiden Parteien akzeptiert worden sein. Allerdings ist nach aktueller Rechtsprechung vieler Oberlandesgerichte umstritten, ob Banken für die Vergabe von Krediten sogenannte Bearbeitungsgebühren in Rechnung stellen dürfen. Nach Ansicht der Gerichte ist dies nicht erlaubt, woran sich jedoch etliche Banken nicht halten. Eine endgültige Klärung der Sachlage wird aber sicher noch eine Weile auf sich warten lassen, so dass es für Kreditnehmer die Möglichkeit gibt, die in ihren Kreditverträgen eventuell noch enthaltenden Bearbeitungsgebühren mit einem Musterschreiben zurück zu fordern.

Laufzeit und Sicherheiten für Kreditverträge

Auf dem Kreditmarkt üblich ist es, die Laufzeit von Darlehensverträgen und Kreditverträgen auf eine bestimmte Dauer zu befristen. Üblicherweise werden für Konsumkredit Laufzeiten zwischen 12 Monaten und 84 Monaten standardmäßig von den Banken angeboten. Die Länge der Laufzeit sollte aber der Kreditsumme und der persönlichen finanziellen Situation des Kreditnehmers angepasst sein. Während der vereinbarten Laufzeit, also zum Beispiel für 48 Monate sind dann vom Kreditnehmer die monatlichen Raten, die im Kreditvertrag vereinbart wurden, zu zahlen. Vor Abschluss eines Kreditvertrages sind allerdings vom Kreditnehmer entsprechende Sicherheiten an die Bank zu liefern, die nachweisen, dass er die aufgenommene Kreditsumme auch tatsächlich zurückzahlen kann. Die Banken verlangen hier in der Regel einen Einkommensnachweis der letzten drei Monate sowie die Vorlage eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses. Die Offenlegung der finanziellen Mittel des Kreditnehmers ist also für den Vertragsabschluss zwingend erforderlich. Dabei sind alle Angaben des Kreditnehmers zu seinen persönlichen finanziellen Verhältnissen wahrheitsgemäß gegenüber dem Kreditgeber zu machen. Zur Absicherung eines Darlehens- bzw. Kreditvertrages können aber auch Lebensversicherungen, Bausparverträge, ein Fahrzeug oder sogar das Eigenheim herangezogen werden. Die Vereinbarungen über spezielle Sicherheiten sind nicht Bestandteil des Kreditvertrages, sondern werden meistens gesondert in der sogenannten Sicherungsabrede festgehalten.

Unwirksamkeit von Kreditverträgen

Es gibt verschiedene Gründe, aus denen Kreditverträge bereits von vorne herein oder auch nachträglich unwirksam sein können. Dies trifft auch dann zu, wenn beispielsweise der Kreditbetrag bereits ausgezahlt worden ist. Ein Grund für die Unwirksamkeit eines Kreditvertrages kann es zum Beispiel sein, wenn ein sogenannter
Wucherdarlehensvertrag abgeschlossen worden ist. Dies ist der Fall, wenn der vereinbarte Zins den marktüblichen Zins um relativ 100 % oder absolut um 12 Punkte übersteigen sollte. Ebenfalls kann eine sogenannte Übersicherung zur Unwirksamkeit eines Kredit- oder Darlehensvertrags führen. Ein sogenannter sittenwidriger Kreditvertrag oder Wucher sind nach dem Gesetz nicht mehr heilbar und führen zur Nichtigkeit von vereinbarten Sicherheiten sowie Kreditverträgen. Ist die Darlehenssumme jedoch bereits ausgezahlt, ergibt sich die Rückzahlung dann nicht mehr aus dem unwirksamen Kreditvertrag, sondern aufgrund der Vorschriften der § 812 Absatz 1 Satz 1 BGB. Der sogenannten Bereicherungsvorschriften. Der Kreditnehmer ist also trotzdem kraft Gesetzes zur Rückzahlung der Kreditsumme verpflichtet.

Sonderbestimmungen

Bei vielen Kredit- oder Darlehensverträgen bietet der Darlehensgeber seinem Vertragspartner, dem Darlehensnehmer die Möglichkeit an, eine sogenannte Sondertilgung vorzunehmen. Dies ist hauptsächlich bei Immobilienkrediten der Fall. Diese Sonderbestimmungen über die sogenannte Sondertilgung besagen, dass es dem Kreditnehmer erlaubt ist, in bestimmten Abständen, meistens einmal im Jahr, eine vorher vereinbarte Summe zusätzlich zu den monatlichen Kreditraten zu tilgen. Diese Vereinbarung gibt dem Kreditnehmer die Möglichkeit, seinen aufgenommenen Kredit schneller zu tilgen als wenn er lediglich die vereinbarten monatlichen Raten zahlt. Voraussetzung für diese Sondertilgung ist es allerdings, dass dem Kreditnehmer ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um die für die Sondertilgung vereinbarte Summe anzusparen. Die Sondertilgung ist jedoch keine zwingende Vereinbarung, sondern eine Vereinbarung, die vom Kreditnehmer auch nicht in Anspruch genommen werden kann.

Zurück zur Hauptseite: Kredit Wissen

NEU: Top-Empfehlung 2021

+++ EIL +++ Negativzins-Kredit Sonderaktion im September 2021: 1.000 Euro für MINUS 0,4 Zinsen! +++
  • 100% seriöser Anbieter - bekannt aus dem TV!
  • ► Kreditentscheidung innerhalb von nur 24h!
  • ► Mini-Rate: 41,49 / Monat
  • ► schnelle Auszahlung
  • ► freie Verwendung
  • ► 1000 Euro Kredit, nur 995,83 Euro zurückzahlen!

Unser Tipp für alle, die schnell einen kleinen Kredit brauchen!

» HIER klicken zum Angebot

Seriöse Kredite

Getestete Anbieter von A bis Z: