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Ratenkredit

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Ein Ratenkredit ist ein Darlehen, das von einer Bank oder einem Kreditinstitut an Privatpersonen vergeben wird. Der Kredit beläuft sich dabei auf eine vorher festgelegte Summe, die in festgelegten monatlichen Raten zurückgezahlt wird. Die Raten beinhalten dabei einerseits einen Betrag, der der Rückzahlung des Kredites dient und einen bestimmten Satz an Zinsen, der ebenfalls bei Vertragsabschluss festgehalten wird. Je nach Vertrag fallen auch Gebühren an, die das Kreditinstitut zusätzlich zu den Zinsen erheben kann. Es ist üblich, einen Ratenkredit für Darlehen mit Beträgen zwischen 500 und etwa 75000 Euro anzubieten. Die Laufzeiten sind sehr variabel und können zwischen 12 und sogar 120 Monaten liegen. Ein Ratenkredit wird oft auch als Konsumentenkredit oder als Anschaffungsdarlehen bezeichnet, weil es meist darum geht, eine bestimmte Anschaffung zu tätigen, für die nicht die ganze Summe auf einmal vorhanden ist. Viele Kreditinstitute nennen ihre Angebote für Ratenkredite nach dem jeweils zu finanzierenden Gut, so gibt es zum Beispiel Autokredite, Möbelkredite und Kredite für Elektrogeräte. In Österreich finden auch die Begriffe Schalterkredit und Abstattungskredit Verwendung, wobei mit allen diesen Begriffen Ratenkredite gemeint sind.

Ratenkredit – ein beliebtes Bankprodukt

Ratenkredite gibt es in Deutschland seit mehr als 60 Jahren. Heute bieten eigentlich alle Banken und Kreditinstitute Ratenkredite an, wobei sich die Autobanken auf Kredite zur Finanzierung von Fahrzeugen spezialisiert haben. Bis ins Jahr 2002 regelte das Verbraucherkreditgesetz die Vergabe von Ratenkrediten an private Personen. Seit 2002 ist das Schuldrechtsmodernisierungsgesetze in Kraft. In den vergangenen Jahren wurden in Deutschland jährlich Ratenkredite zwischen 130 und 140 Milliarden Euro vergeben. Die Tendenz ist steigend. Ratenkredite gehören zu den gebräuchlichsten Formen von Krediten und werden meist in Form eines Blankodarlehens vergeben. Das bedeutet, dass der Kreditnehmer keine Sicherheiten angeben muss. Ein Gehalts- oder Lohnnachweis sind meist ausreichend, um einen Ratenkredit beantragen zu können. Nur wenn die Bonität des Kreditnehmers nicht ausreichend belegt werden kann, werden von den Banken Bürgschaften gefordert. Üblicherweise wird bei der Finanzierung von Fahrzeugen über einen sogenannten Autokredit das finanzierte Fahrzeug als Sicherheit akzeptiert. Aber viele Institute verzichten heute auch auf diese Sicherheitsübertragung, denn das macht die Finanzierungsverfahren leichter und einfacher.

Prozeduren und Verfahren beim Ratenkredit

Die Rückzahlung eines Ratenkredits erfolgt in Raten die monatlich gezahlt werden und immer gleich hoch sind. Diese Raten enthalten immer einen Anteil Tilgung und einen Anteil Zinsen. Die Zinsen für eine Ratenkredit liegen etwas höher als die Zinsen für zum Beispiel einen Baukredit. Meist sind Ratenkredite jedoch günstiger als Dispokredite. Viele Institute verlangen Bearbeitungsgebühren zwischen 2 und 3,5 Prozent, die aber einmalig zu zahlen sind. Diese Bearbeitungsgebühren werden teilweise noch vor Gericht diskutiert und wurden schon in mehreren Fällen für ungültig und rechtswidrig befunden. Eine endgültige Entscheidung vom Bundesgerichtshof steht jedoch noch aus, weil bisher alle Revisionsverfahren von den Banken zurück gezogen wurden, wahrscheinlich aus Angst vor dem Ergebnis. Oft wird verlangt, dass eine Restschuldversicherung zusätzlich zum Ratenkredit abgeschlossen wird, was zusätzliche Kosten für den Kreditnehmer verursacht.

Zinsen beim Ratenkredit

Die Höhe der Zinsen hängt unter anderem stark von der Bonität des jeweiligen Kunden ab und wird meist sehr individuell definiert. Verschiedene Direktbanken bieten günstigere Zinssätze an als es Filialbanken tun, aber die Filialbanken holen hier auf und vereinfachen ihre Verfahren soweit, dass auch sie mit den Angeboten der Direktbanken mithalten können. Jeder Vertrag eines Ratenkredits muss den effektiven Zinssatz enthalten, damit der Kunde die realen Kreditkosten erkennen kann. Die Zinsen variieren auch stark, je nachdem, wie lange die Laufzeit des Kredites ist. Wer schneller das Geld zurück zahlt, der zahlt weniger Zinsen. Verschiedene Ratenkredite kosten am Ende bis zu 30% mehr, als der eigentliche Betrag. In manchen Fällen kann es jedoch für den Kunden von Vorteil sein, über einen sehr langen Zeitraum nur sehr geringe Beträge zu zahlen.

Regelungen und Gesetze zum Ratenkredit

Ein Ratenkredit wird normalerweise an die Schufa gemeldet. Ein Ratenkredit kann vom Kreditnehmer gekündigt werden, wenn eine Frist von sechs Monaten abgelaufen ist. Dann wird eine dreimonatige Kündigungsfrist wirksam. Vorfälligkeitsentschädigungen sind nicht fällig. Die Bank muss aber die Bearbeitungsgebühr nicht erstatten und darf zudem eine Gebühr für die Kündigung erheben. Diese darf aber nicht beliebig sein und muss im Vertrag festgelegt sein. Seit Mitte 2010 gibt es eine neue EU Richtlinie, die sich mit Ratenkrediten befasst. Sie besagt, dass alle Kreditnehmer ohne Einhalten einer Kündigungsfrist ihre Darlehensverträge kündigen und zurückzahlen können. Die EU Richtlinie räumt jedoch das Recht einer Vorfälligkeitsentschädigung ein. Die Höhe dieser Entschädigung wird auf eine maximale Summe von einem Prozent bei Verträgen, die noch mehr als 12 Monate Laufzeit haben und von einem halben Prozent bei Verträgen, die weniger als 12 Monate Restzeit haben, beschränkt. Natürlich hat auch die Bank das Recht, den Kreditvertrag zu kündigen. Das jedoch nur, wenn der Kreditnehmer mindestens zwei aufeinander folgende Raten nicht oder nur teilweise oder mit Verzug gezahlt hat und wenn gleichzeitig mindestens zehn Prozent des Gesamtbetrages ausstehen. Bei Verträgen, die länger als drei Jahre laufen, ist diese Grenze auf fünf Prozent festgelegt. Die Bank muss zudem eine dritte Mahnung mit der Androhung der Kündigung versendet haben und hat eine zweiwöchige Frist einzuhalten. Die Tatsache, dass Banken bei Änderungen im Kreditvertrag Gebühren verlangen ist üblich. Je nachdem, was im Vertrag festgehalten ist, sind Sonderzahlungen erlaubt oder nur gegen Gebühr möglich. Manche Banken ermöglichen kostenfreie Änderungen. Der Kunde sollte seinen Vertrag also im Voraus genau prüfen. Neben der EU Regelung regelt in Deutschland das Bürgerliche Gesetzbuch BGB die Vergabe von Ratenkrediten an Privatpersonen. Im Artikel 488 findet man allgemeine Regelungen. Im Artikel 489 sind Angaben zur Kündigung gemacht und im Artikel 495 ist der Tatbestand des Widerspruchs thematisiert. Ein Kreditvertrag für einen Ratenkredit bedarf immer der Schriftform.

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