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Tilgung

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Der Begriff der Tilgung wird angewandt, wenn es zu Schulden gekommen ist. Im Geldverkehr wird davon gesprochen, wenn es zu einer Bezahlung des offenen Betrages kommt. Erfolgen kann dies planmäßig oder auch außerhalb eines Planes.

Die Tilgung im Allgemeinen

Es gibt eine Vielzahl von Geldforderungen, zu denen beispielsweise Anleihen, Darlehen und Kredite gehören. Bei jeder dieser Forderungen kommen auch die Tilgungen vor. Sie wirken sich im Hinblick auf die Liquidität in zwei Formen aus. So kommt es beim Gläubiger bei der Liquidität zu einer Erhöhung. Dagegen wird der Schuldner hinsichtlich seiner Liquidität belastet. Diese Aspekte spielen natürlich ganz besonders bei einem Schuldner eine Rolle, dessen Situation in Bezug auf die Entwicklung seiner Einnahmen berücksichtigt werden muss. Daran ist die Höhe der Tilgung anzupassen. Wird ein Kreditvertrag abgeschlossen, so wird darin eine Tilgungsvereinbarung abgeschlossen, die die Zahlung absichert. Ist die Tilgung nur gering gehalten, kommt es dabei zu einer höheren Zinslast. Dadurch verlängert sich gleichzeitig auch die Laufzeit des Kredites. Es sollte jedoch nicht zu einem Abschluss von Vereinbarungen kommen, die zu einer überhöhten Tilgung führen. Dies kann wiederum beim Gläubiger dazu führen, dass sich das Kreditrisiko durch die Belastung der Liquidität erhöht. Problematisch kann es werden, wenn die Einkünfte zurückgehen, was beispielsweise durch Arbeitslosigkeit geschehen kann. Leicht kann es dann zum Entstehen einer Schuldenfalle kommen.

Rechtsfragen in Verbindung mit der Tilgung

Eine Tilgung besitzt auch immer einen rechtlichen Charakter. Festgehalten ist dieser im § 362 ff. BGB, wobei von einer Erfüllung gesprochen wird. Jedoch finden diese Bestimmungen auch bei der Tilgung ihre Anwendung. Eine recht einfache Erklärung ist in diesem Zusammenhang in § 362 Abs. 1 BGB nachzulesen. Wurde die geschuldete Leistung an einen Gläubiger erbracht, erlischt damit zugleich das Schuldverhältnis. Dabei wird allerdings in Bezug auf die geschuldete Leistung nicht konkret beschrieben, wer diese zu erbringen hat. Im Normalfall handelt es sich dabei um den Schuldner, der für die Begleichung der Schuld zuständig ist. Jedoch besitzen auch Dritte eine Berechtigung, Tilgungen vorzunehmen. Handeln kann es sich bei diesen Personen unter anderem um Ehegatten, Verwandte oder um Gesellschafter von Firmen. Für einen Gläubiger wird es also nicht unbedingt eine Rolle spielen, wer genau seine Forderung begleicht. Unter anderem greifen bei Fragen hinsichtlich der Tilgung auch die §§ 366, 367 und 270 des BGB.

Die Arten einer Tilgung

Gerade bei Kreditinstituten gibt es Unterschiede innerhalb der Tilgung. Zum einen gibt es dabei die planmäßigen sowie die außerplanmäßigen Tilgungen. Der Unterschied bei diesen beiden Tilgungsformen besteht darin, dass bei einer planmäßigen Tilgung diese aufgrund einer Vereinbarung abgeschlossen wird. Erfolgt eine außerplanmäßige Tilgung, muss dieser keine Vereinbarung zugrunde liegen. Ergänzend dazu sind ebenso die Einmaltilgung mit ihrer Abwicklung am Ende der Laufzeit des Kredites und die Ratentilgung zu nennen. Bei dieser Form der Tilgung wurde der gesamte Kreditbetrag auf einen bestimmten Zeitraum anteilig verteilt. Die Zeitpunkte, wann die jeweilige Tilgung zu erfolgen hat, werden schriftlich festgelegt. Gemeinsam haben diese Tilgungen, dass Zahlungen von Zinsen, die zusätzlich anfallen, nicht berücksichtigt werden. Anders sieht das bei der Annuitätentilgung aus. Hinsichtlich der Tilgung stehen die Zinszahlungen im mathematischen Verhältnis zu dieser. Der Annuitätenbetrag bleibt dabei immer gleich. Der Zins- und der Tilgungsanteil bilden dabei den Annuitätenbetrag. Wenn sich bei diesem der Zinsanteil verringert, erhöht sich jedoch der Anteil der Tilgungen. Außerdem gibt es langfristige Kredite, zu denen die Finanzierungen von Immobilien und von Investitionen gehören, und Anleihen. Eine Tilgung wird auch als Amortisation bezeichnet.

Die Tilgungsstreckung

Obwohl der Begriff Tilgungsstreckung eindeutig zu sein scheint, ist es jedoch nicht ganz so, wie es scheint. Es handelt sich nicht darum, dass es bei einer Tilgung zu einer Aussetzung kommt. Eher bedeutet es, dass eine Tilgung gestreckt werden kann, wenn es im Bankwesen zu einer Auszahlung gekommen ist. Ursprünglich wurde dabei das Disagio einbehalten. Mit einer Streckung der Tilgung wird es möglich, dass auch das Disagio ausgezahlt werden kann. Auf diese Weise steht einem Kreditnehmer der Darlehensbetrag insgesamt zur Verfügung. Blickt man von banktechnischer Seite auf die Tilgungsstreckung bedeutet dies, dass einem Kreditnehmer zwei Darlehen zur Verfügung gestellt werden. Zum einen wird hier ein Hauptdarlehen gewährt. Beim zweiten Darlehen handelt es sich um das Tilgungsstreckungsdarlehen, das in Höhe des Disagios bereit gestellt wird. Werden später Tilgungen geleistet, werden diese zunächst auf das Darlehen der Tilgungsstreckung angerechnet. Erst wenn dieses Darlehen getilgt ist, beginnt die Phase, in der die Tilgung vom Hauptdarlehen erfolgt.

Störungen bei der Tilgung

Es kann dazu kommen, dass es Probleme bei dem Begleichen der Tilgungen gibt und vertraglich festgelegte Zeitpunkte nicht eingehalten werden können. Dann kommt es zu Störungen in der Leistung, die durch den Schuldner verursacht werden, weil dieser sich im Verzug befindet. In diesem Moment können die Regelungen einer Kündigung greifen, die in den Kreditverträgen schriftlich festgelegt wurden. Dadurch wird dem Gläubiger das Recht eingeräumt, dass der Kredit sofort gekündigt werden kann und die Rückzahlung des offenen Betrages angefordert werden kann. Dabei wird auch von einer Cross-Default-Klausel gesprochen. Mit dieser Klausel wird verhindert, dass Schuldner die Rangfolgen der Tilgungen eigenständig ändern, wenn Schulden bei mehreren Gläubigern existieren. Geschehen könnte dies, wenn von den anstehenden Leistungen nicht alle erfüllt werden können. Abhilfe bei einer Störung hinsichtlich der Tilgung kann sein, wenn die Tilgungen ausgesetzt werden. Tilgungsbeiträge werden dabei vermindert, während Tilgungszeiträume verlängert werden, wenn es zum Abschluss einer neuen Tilgungsvereinbarung kommt. Das bedeutet allerdings auch, dass sich in diesem Fall die Laufzeit eines Kredites verlängert.

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