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Konsumentenkredit

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Ein Konsumentenkredit ist ein Kredit, den Geschäftsbanken privaten Haushalten zur Verfügung stellen. Die bereitgestellte Kreditsumme kann in der Regel beliebig verwendet werden. Die mit der Kreditgewährung verbundene Kreditwürdigkeitsprüfung ist meistens standardisiert – eine schnelle Bereitstellung des Kreditbetrags ist somit gewährleistet. Ein Konsumentenkredit wird entweder als Raten- oder als Dispositionskredit gewährt.

Der Konsumentenkredit als Ratenkredit

Der Ratenkredit, auch Anschaffungsdarlehen genannt, wird in Deutschland seit den 50er Jahren angeboten. Früher Geschäftsbereich der Teilzahlungsbanken, wird er heutzutage von allen Geschäftsbanken angeboten. Dabei ist zu beobachten, dass die Summe aller in Anspruch genommenen Konsumentenkredite in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen ist. Ebenso gleichmäßig gestiegen ist der Anteil der Ratenkredite unter den Konsumentenkrediten. Ratenkredite sind Bankprodukte, die standardisiert den Privatkunden einer Bank angeboten werden. Sie zählen überhaupt zu den verbreitetsten Kreditarten. Ihre Laufzeit beträgt maximal 84 Monate, in Ausnahmefällen auch 120 Monate. Die Kredithöhe eines Ratenkredits ist im Allgemeinen auf 25.000 Euro begrenzt. Aus diesem Grund wird der Ratenkredit von vielen Geschäftsbanken auch Kleinkredit genannt. Die Kreditsicherung geschieht durch eine Abtretungserklärung des pfändbaren Teils der Lohn- bzw. Gehaltsforderungen. Der Kreditnehmer muss also ein Einkommen aus einer nicht-selbstständigen Tätigkeit beziehen. Er muss bei seinem derzeitigen Arbeitgeber seit mindestens sechs Monaten beschäftigt sein. Bei Ehegatten wird zur Absicherung des Ratenkredits der Ehepartner durch Schuldbeitritt mit in die Tilgungspflicht genommen. Auch die Kreditabsicherung durch Bürgschaft ist möglich. Abgesehen von einem regelmäßigen nicht-selbstständigen Arbeitseinkommen ist die Volljährigkeit des Kreditnehmers Voraussetzung für die Gewährung eines Ratenkredits. Außerdem dürfen keine negativen Schufa-Einträge vorliegen. Diese führen bei deutschen Banken oft zu einer Ablehnung des Kreditwunsches. Der Ratenkredit wird in gleichbleibenden Monatsraten zurückgezahlt. Die Monatsraten setzen sich zusammen aus der Kredittilgung, den vereinbarten Kreditzinsen und den Gebühren, die die Geschäftsbank für die Bereitstellung des Kredites berechnet. Diese einmaligen Bearbeitungsgebühren bewegen sich in einem Rahmen von 2 bis 3,5 % der Gesamtkreditsumme. Über die Rechtmäßigkeit von Bearbeitungsgebühren sind in den letzten Jahren juristische Streitigkeiten entstanden, die noch nicht abschließend geklärt werden konnten. Viele Kreditverträge beinhalten eine Restschuldversicherung, die dem Kreditnehmer zusätzliche Kosten verursacht. Bei einer Restschuldversicherung handelt es sich um eine Absicherung der Kreditbank für den Fall des Todes oder der Arbeitsunfähigkeit des Kreditnehmers. Es werden also Risiko-Lebensversicherungen bzw. Arbeitsunfähigkeits-Versicherungen von der Geschäftsbank auf die Person des Kunden abgeschlossen. Die Höhe der Zinsen für einen Kredit werden heutzutage meist individuell festgelegt. Dabei richtet sich das Niveau des Zinses nach der Bonität des Kreditnehmers. Je positiver die Kreditwürdigkeit eines Kunden ausfällt, desto niedriger ist das Zinsniveau, das ihm angeboten werden kann. Im Allgemeinen kann gesagt werden, dass die Zinsen von Ratenkrediten höher liegen als bei Baufinanzierungen, aber niedriger als bei Inanspruchnahme von Dispositionskrediten. Ansonsten gilt es, wie überall im Geschäftsleben, die Augen offen zu halten und die Konditionen der einzelnen Kreditinstitute zu vergleichen. Alle Formen von Darlehen, die ab dem 11.6.2010 abgeschlossen worden sind, fallen unter eine neue EU-Richtlinie: Es ist jederzeit erlaubt, von dem Kreditvertrag zurückzutreten, ohne dass eine Kündigungsfrist eingehalten werden muss. Vor diesem Stichtag durften Verträge erst nach sechs Monaten Laufzeit und mit einer dreimonatigen Frist gekündigt werden. Damals durften die Banken jedoch keine Vorfälligkeitsentschädigung erheben, was ihnen nach der neuen Richtlinie erlaubt ist. Sie beträgt bei Krediten mit mehr als zwölf Monaten Restlaufzeit maximal 1 % des Restsaldos. Verträge, deren Restlaufzeit unter zwölf Monaten liegt, dürfen mit höchstens 0,5 % Vorfälligkeit belastet werden. Bei vorzeitiger Kündigung des Ratenkredits können Banken ihren Kunden Bearbeitungsgebühren in Rechnung stellen. Auch ist die Bank nicht verpflichtet, die Bearbeitungsgebühren für den Vertragsabschluss an den Kunden zurückzuzahlen. Die Bank kann ihrerseits den Ratenkredit kündigen, wenn bestimmte Bedingungen vorliegen. Es müssen zwei aufeinanderfolgende Raten nicht oder nur unvollständig gezahlt worden sein. Die Rückstände müssen bei Laufzeit von drei Jahren und mehr mindestens 10 % des Nennbetrags ausmachen, bei einer Laufzeit unter drei Jahren mindestens 5 %. Außerdem muss die Bank in ihrer dritten Mahnung die Kündigung des Kredits mit zweiwöchiger Kündigungsfrist androhen. Ein Konsumentenkredit als Ratenkredit enthält per monatlicher Kreditrate Zinsen für 30 Zinstage. Wenn zwischen Auszahlung des Kredits und dem ersten Ratentermin mehr als ein Monat liegt, kommen die anteiligen Zinsen zur ersten Rate hinzu. Rechtlich geregelt ist der Ratenkredit in § 488 des BGB. Ein Ratenkredit gilt nach deutschem Recht immer als Verbraucherdarlehen. Das hat zur Folge, dass der Kreditkunde ein Widerrufsrecht besitzt. Er kann dem Kreditvertrag binnen 14 Tagen widersprechen – selbstverständlich unter sofortiger Rückzahlung des Kreditbetrags.

Der Konsumentenkredit als Dispositionskredit

Ein Dispositionskredit wird Privatpersonen als vom Betrag her begrenzte Überziehungsmöglichkeit ihres Girokontos eingeräumt. Auch der Dispositionskredit gilt, ebenso wie der Ratenkredit, als Konsumentenkredit. Bis 1957 wurden in Deutschland Löhne und Gehälter bar per Lohntüte überreicht. Von diesem Jahr an setzte sich jedoch rapide die bargeldlose Überweisung der Verdienste auf Girokonten durch. Seither gab es auch stillschweigende Übereinkünfte, Girokonten überziehen zu dürfen, solange die Beträge in einem angemessenen Verhältnis zu den regelmäßigen Lohn- oder Gehaltseinzahlungen standen. Hierbei handelte es sich um sogenannte geduldete Kontoüberziehungen, die dem Kunden gegenüber der Bank keinen Anspruch auf Kredit gaben. Der Dispositionskredit gilt als eine Form des unbefristet gewährten Kontokorrentkredits. Er erlaubt es dem Kontoinhaber, Verfügungen im Zahlungsverkehr auch dann vorzunehmen, wenn sein Konto kein Guthaben aufweist. Rechtlich betrachtet ist der Dispositionskredit ein Darlehen gemäß § 488 BGB. Die Überziehungsmöglichkeit des Dispositionskredits ist in § 504 BGB festgelegt. Aus den rechtlichen Grundlagen leitet sich ab, dass für den Dispositionskredit abgesehen von den Zinsen keine weiteren Kosten in Rechnung gestellt werden dürfen. Bevor der Kunde einen Dispositionskredit in Anspruch nimmt, muss das Kreditinstitut einige Eckpunkte festlegen. Der Kunde muss über die gewährte Darlehenshöhe unterrichtet werden, über den zur Zeit geltenden Jahreszins und über die Umstände, unter denen dieser Zinssatz geändert werden könnte. Außerdem müssen Regelungen hinsichtlich der Vertragsbeendigung getroffen sein. Bei einem Konsumentenkredit als Dispositionskredit steht vor der Auszahlung des Darlehens immer der Abruf durch den Kunden. Mit diesem Abruf wird das Darlehensangebot akzeptiert und der Auszahlungsanspruch begründet. Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines Dispositionskredits ist die Volljährigkeit des Kunden. In der Praxis der Banken werden dem Kunden Dispositionskredite per einseitiger Willenserklärung der Bank angeboten. Das heißt, dass dem Kunden entweder durch Bankpost die Krediteinräumung mitgeteilt wird oder sich auf dem Kontoauszug ein Hinweis über die Möglichkeit einer Dispositionskredit-Nutzung befindet. Gleichzeitig wird dem Kunden auch die Obergrenze dieser Art von Konsumentenkredit genannt. Diese liegt meist bei dem Zwei- bis Dreifachen der regelmäßigen Kontoeingänge. Sicherheiten werden für die Dispositionskredit-Gewährung im Allgemeinen nicht verlangt. Die Verantwortung für einen angemessenen Umgang mit dem Dispositionskredit, der ein dauerhaftes ‚Einfrieren‘ des Sollsaldos auf hohem Niveau verhindert, überlässt die Bank dem Kunden. Soll das festgelegte Kreditniveau überzogen werden, ist dies Verhandlungssache mit der Bank. Eine Überziehung des Dispositionskredits kostet zusätzliche Überziehungszinsen. Der Zinssatz von Dispositionskrediten richtet sich nach den aktuellen Marktzinsen, ist also variabel. In der Regel wird das Girokonto quartalsweise mit den Dispositionskredit-Zinsen belastet. Das Zinsniveau liegt wesentlich höher als beim Ratenkredit, der anderen Form des Konsumentenkredits. Die Zinsspanne beginnt bei 4,5 % und endet bei 15,3 %. Der ermittelte Durchschnitts-Zinssatz von Dispositionskrediten beträgt 11,76 %. Kündbar ist diese Art von Konsumentenkredit innerhalb einer Frist von 30 Tagen. Auch eine fristlose Kündigung ist möglich, wenn wichtige Gründe wie z. B. die wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse vorliegen. ‚Eingefrorene‘ Dispositionskredite, deren Tilgung aussichtslos erscheint, werden von den Banken oft auf günstigere Kreditformen umgeschuldet.

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