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Restschuldversicherung

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Bei der Restschuldversicherung handelt es sich um eine Versicherung, die auch als Restkreditversicherung oder als Kredit-Lebensversicherung bezeichnet wird und die kurz als RSV bezeichnet wird. Der Sinn der Restschuldversicherung liegt in einer Absicherung des Kreditnehmers bzw. manchmal auch dessen Hinterbliebenen vor den Folgen der Kreditaufnahme. Die Absicherung innerhalb der Restschuldversicherung ist variabel vereinbar. Das heißt, dass eine Restschuldversicherung gegen Tod, aber auch gegen Krankheit oder Arbeitslosigkeit abgeschlossen werden kann. Gegenüber dem Kreditgeber ist die Restschuldversicherung eine sehr gute Absicherung in Form einer weiteren Kreditsicherheit. Deshalb werden Restschuldversicherungen bei der Kreditaufnahme häufig an die kreditgewährenden Banken abgetreten. In Deutschland hatten Restschuldversicherungen im Jahr 2009 einen Anteil von 2,9 Prozent an den Gesamtversicherungssummen. Die durchschnittliche Höhe der Restschuldversicherung wurde in Deutschland im Jahr 2009 mit 11.600 Euro ermittelt.

Die Bedeutung der Restschuldversicherung

Der Abschluss der Restschuldversicherung kann durch den Kreditnehmer als auch durch den Kreditgeber erfolgen. Schließt der Kreditgeber die Restschuldversicherung ab, dann erfolgt diese Vereinbarung auf Kosten des Kreditnehmers. Die Absicherung kann gegen ein Ableben, gegen Krankheit und Arbeitsunfähigkeit sowie auch gegen Arbeitslosigkeit innerhalb der Kreditlaufzeit erfolgen. Versicherte Person ist immer der Kreditnehmer. Im Todesfall des Kreditnehmers erfolgt eine Übernahme der Restschuld aus dem aufgenommenen Darlehen durch die Versicherung. Das heißt, dass die Versicherung den Restkredit tilgt. Im Falle der Krankheit oder Arbeitslosigkeit erfolgt die Übernahme der fälligen Raten durch die Versicherung, bis der Kreditnehmer möglicherweise wieder selbst finanziell in der Lage ist, den Kredit zu erfüllen. Der Abschluss der Restschuldversicherung erfolgt in der Regel innerhalb eines Gruppenversicherungsvertrages anstelle eines Einzelversicherungsvertrages. Ihre Entstehung hatte die Restschuldversicherung, kurz auch als RSV im Fachjargon genannt, in den 1950er Jahren in den USA. Der erste Vertrag dieser Art wurde in Deutschland im Jahr 1957 durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen genehmigt. Der Abschluss der RSV erfolgt bei Ratenkredite und Annuitätendarlehen üblicherweise gegen die Zahlung eines Einmalbeitrages, der wiederum in das Darlehen mit einbezogen wird. Bei Kontokorrent- oder revolvierenden Krediten ist die Vertragsgestaltung dahingehend, dass jeweils monatlich der aktuelle Außenstand ermittelt wird und dass für diesen Außenstand der Beitrag für den aktuellen Monat berechnet wird. Heute sind unterschiedliche Formen der Absicherung für weitere Risiken vorhanden. Der Klassiker der Restschuldversicherung war die Absicherung gegen den Tod und die Arbeitsunfähigkeit. Eine Ergänzung erfolgte im Jahr 1995, als eine Absicherung gegen eine unverschuldete Arbeitslosigkeit mit aufgenommen wurde. Eine weitere Ergänzung der Restschuldversicherung erfolgte im Jahr 2006, als auch schwere Erkrankungen wie Krebs, Herzinfarkte oder Schlaganfälle in den Leistungskatalog der Restschuldversicherung mit aufgenommen wurden. Dazu erfolgte eine Aufnahme von Beistandsleistungen, sogenannten Assistances, die einer Unterstützung des Kreditnehmers zur Wiedereingliederung in das Arbeitsleben dienen. Damit ist die Absicherung innerhalb der Restschuldversicherung im Laufe der Jahre ihrer Existenz stark optimiert worden. Dies ist auch wichtig, da ein Bankkunde mit der Aufnahme eines Darlehens auch eine lange Rückzahlungsverpflichtung gegenüber der Bank eingeht. Überlegungen, was im Ernstfall von Krankheiten, Unfällen oder gar dem Todesfall des Kreditnehmers passiert, sind deshalb unvermeidlich. Gerade im Todesfall ist es so, dass die Erben mit dem Erbe auch automatisch zur Rückzahlung des Kredites verpflichtet werden. Experten empfehlen, ab einer Kreditsumme von 8.000 bis 10.000 Euro über den Abschluss einer Restschuldversicherung nachzudenken. Eine Alternative zur Restschuldversicherung kann die Überschreibung einer bereits bestehenden Risikolebensversicherung zur Absicherung sein. Allerdings leistet die Risikolebensversicherung nur im Todesfall, sichert also ausschließlich Hinterbliebene beim Kreditausfall ab. Zudem können Kreditnehmer auch ihre bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung darauf prüfen, ob im Ernstfall eine ausreichende Absicherung für die Tilgung von Raten gegeben ist. Im Regelfall haben die meisten Anbieter von Ratenkrediten die Restschuldversicherung in einem Paket mit dem Darlehen für den Abschluss vorliegen und in der Regel bestehen die Anbieter auch vor dem Abschluss des Kreditgeschäftes auf den Abschluss einer Restschuldversicherung, sofern keine adäquaten Alternativen bestehen.

Kritik und Nachteile der Restschuldversicherung

Von Verbraucherzentrale werden häufig bei der Restschuldversicherung die Höhe der Beiträge sowie die Kopplung der Kreditvergabe mit der Restschuldversicherung als Vertriebsmethode kritisiert. Häufig beinhaltet der Abschluss der Restschuldversicherung relativ hohe Provisionsbeträge für den Kreditvermittler oder den Sachbearbeiter der kreditgewährenden Bank. Diese nicht unerheblichen Kosten wirken sich für den Kreditnehmer auf die Gesamtkosten des Kredites deutlichspürbar aus. Bedenken sollten Kreditnehmer zudem, dass nur bei wenigen Banken der Abschluss einer Restschuldversicherung mit einer Verbesserung des Kreditscoring verbunden ist. Gibt der Kreditgeber den Abschluss der Restschuldversicherung zwingend vor, damit es zu einem Kreditgeschäft kommt, dann sollten Kreditnehmer darauf achten, dass die Kosten für diese Versicherung in den effektiven Jahreszins gesetzlich verbindlich eingebunden werden müssen. In der Regel ist der Abschluss der Restschuldversicherung bei den meisten Anbietern aber dem Kreditnehmer selbst überlassen. Dennoch wird die Restschuldversicherung oftmals offensiv beworben, um so Abschlussprovisionen zu erzielen. Weitere Kritik müssen Restschuldversicherungen im Hinblick auf die vertraglich fixierten Ausschlussfristen für die Leistungen einstecken. Einige bedingen nämlich, dass ein Versicherungsschutz erst nach dem Ablauf einer vertraglich vorgegebenen Frist in Kraft tritt. Hier sprechen Fachleute von einer sogenannten Wartezeit. Weiterhin beinhalten einige Versicherungsverträge eine sogenannte Karenzzeit, was heißt, dass eine Arbeitslosigkeit oder eine Arbeitsunfähigkeit über einen bestimmten Zeitraum bestehen muss, bevor Leistungen beansprucht werden können.

Vorteile der Restschuldversicherung

Ein wichtiger Vorteil, der bei der Restschuldversicherung vorhanden ist, liegt darin, dass hier im Gegensatz zur Einzelversicherung keine Annahme- sowie Gesundheitsprüfung gegeben ist. So wird ein schneller und unkomplizierter Versicherungsschutz erzielt. Berücksichtigen sollten Versicherungsnehmer allerdings, dass die überwiegende Anzahl der Versicherungsfälle durch die bei Abschluss bekannten und vorhandenen Vorerkrankungen innerhalb der ersten zwei Versicherungsjahre der Restschuldversicherung von der Leistung ausgeschlossen sind. Ein Schutz durch die Restschuldversicherung ist also bei bestehenden Vorerkrankungen in diesem Zeitrahmen entweder nur eingeschränkt auf die sogenannten nicht vorerkrankungs-klauseln Erkrankungen sowie Gründe für die Arbeitsunfähigkeit oder Todesursache gegeben. Zudem ist eine Restschuldversicherung eine rein privatrechtliche Absicherung gegen die Risiken der unverschuldeten Arbeitslosigkeit.

Wichtige Aspekte der Restschuldversicherung

Die Versicherungsprämie wird bei der Restschuldversicherung innerhalb eines Einmalbetrages gemeinsam mit dem Abschluss des Kreditvertrages fällig. Dabei wird der Beitrag auf die Kreditsumme aufaddiert. Dadurch ergibt sich automatisch eine Verteuerung des Kredites. Beachten sollte man die Versicherungssumme, die beim Abschluss der Restschuldversicherung zum Tragen kommt. Gerade bei langen Laufzeiten der Versicherung sowie des Kreditvertrages kann sich so eine enorme Verteuerung des Kredites ergeben. Andere Anbieter liefern eine Absicherung, die zu niedrig für die Kreditsumme angesiedelt ist. Experten empfehlen deshalb, die Restschuldversicherung genau auf ihre Inhalte zu prüfen. Die Regel besagt, dass man als Kreditnehmer das Angebot ablehnen sollte, wenn die Kosten mehr als zehn Prozent der Kreditsumme einnehmen. Zudem sollten Kreditnehmer darauf achten, dass bei einem Abschluss einer Restschuldversicherung mit einer Einmalprämie seitens der Bank eine Verpflichtung besteht, die hieraus resultierenden Kosten in den Effektivzins mit einzubeziehen. Entscheidet man sich für den Abschluss einer Restschuldversicherung, ist das Lesen des Kleingedruckten unerlässlich. Ein Schutz kann nämlich bei verschiedene Vorerkrankungen seitens der Versicherungsgesellschaft von vornherein ausgeschlossen werden. Andere Verträge springen erst ein, wenn eine dreimonatige Karenzzeit überschritten wurde. Wichtig zu wissen ist zudem, dass die Versicherung für den Schutz vor Arbeitslosigkeit nicht gegeben ist, wenn der Kreditnehmer sein Arbeitsverhältnis selbst kündigt oder wenn dies bereits bei Vertragsabschluss der Restschuldversicherung befristet bestanden hat. In all diesen Fällen kann der Sinn des Abschlusses der Restschuldversicherung sich als fraglich erweisen. Eine Alternative kann es für den Kreditnehmer dann sein, die Summe, die eigentlich für die Police fällig geworden wäre, in einen Sparplan einzuzahlen. So kann sich der Kreditnehmer wichtige Rücklagen verschaffen und im günstigsten Fall erspart er sich durch diese Anlage die Möglichkeit, das Darlehen dann vorzeitig abzulösen.

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