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Verbraucherdarlehen

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Bei einem Verbraucherdarlehen handelt es sich um einen Darlehensvertrag, welcher von einem Verbraucher und einem Unternehmer abgeschlossen wird. Rechtlich gesehen sind für ein Verbraucherdarlehen dieselben allgemeinen Richtlinien wie bei einem normalen Darlehen gültig. Ferner sind im Bürgerlichen Gesetzbuch einige Normen festgehalten, die in diesem Zusammenhang den Verbraucher schützen sollen. Daher muss der Vertrag eines Verbraucherdarlehens auch bestimmte gesetzliche Mindestinhalte enthalten, wie beispielsweise Angaben zum effektiven Jahreszins und die Höhe des Darlehensbetrags.

Auf diese Weise haben die Verbraucher die Möglichkeit, verschiedene Kreditvarianten und auch deren Kosten miteinander zu vergleichen. Nähere Informationen zum Verbraucherdarlehen sind im Folgenden dargestellt.

 

Wissenswertes zum Verbraucherdarlehen

Heutzutage kommt es öfters vor, dass sich Verbraucher verschulden, weil sie sich schwer damit tun, die finanziellen Auswirkungen eines Kredits richtig einzuschätzen. Daher hat sich der Gesetzgeber ausreichend Gedanken gemacht und die Regelungen zum Verbraucherschutz verbessert, so dass der Verbraucher noch besser geschützt ist. Bei einem Verbraucherdarlehen gilt beispielsweise, dass es ab dem Zeitpunkt gültig ist, wenn das Geld auf dem Konto des Darlehensnehmers ist oder wenn er das Geld nutzt.

Ferner muss ein Verbraucherdarlehen immer in Schriftform abgeschlossen werden. Sollten gewisse Mindestinhalte nicht in dem Vertrag enthalten sein, dann ist dieser automatisch nichtig. Darüber hinaus darf der Verbraucher bei einem Verbraucherdarlehen vom Darlehensgeber nicht dazu verpflichtet werden, für Ansprüche vom Kreditgeber eine Verbindlichkeit aus einem Scheck oder Wechsel einzugehen. Bei Verzug der Tilgung kann der Kreditgeber jeder Zeit unter Berücksichtigung der allgemeinen Kündigungsfristen, welche sich an der Laufzeit, der Höhe der ausgefallenen Zahlungen sowie an deren Anzahl orientieren, kündigen.

Was ist das Besondere am effektiven Jahreszins? Der effektive Jahreszins setzt sich auf dem Nominalzinssatz, der für das Darlehen gezahlt werden muss und den Nebenkosten zusammen. Daher sind alle Kosten enthalten, was verschiedene Kreditangebote für den Verbraucher vergleichbar macht und so festgestellt werden kann, welches Angebot das Beste ist. In der Regel ist der effektive Jahreszins höher als der Nominalzinssatz.

 

Woran erkennt man ein unseriöses Angebot?

Verbraucherdarlehen sollen nur mit Zinssätzen geworben werden, die nicht zu niedrig sind, weil es sich sonst um ein Lockzinsangebot handeln würde. Ein Verbraucherdarlehen kann innerhalb von vierzehn Tagen widerrufen werden. Eine andere Variante sind die sogenannten Haustürgeschäfte. Hierbei wird der Vertrag über die Lieferung einer Ware mit einem Verbraucherdarlehen verbunden, welches als Kredit zur Finanzierung von einem anderen Vertrag aufgenommen wird.

In jüngster Vergangenheit kam es des Öfteren zu solchen Geschäften, bei denen ein Vermittler eng mit einem Kreditinstitut zusammenarbeitet und das Formular für den Kredit bereit zu dem Kunden nach Hause mitgebracht hat. Dadurch kamen viele eigentlich ungewollte Verbraucherdarlehen zustande. Die einzige Chance, die ein Verbraucher in dieser Situation hat, dass er den Vertrag über die Erbringung der Lieferung wirksam widerruft, wodurch dann automatisch auch das Verbraucherdarlehen widerrufen wird.

 

Was wurde durch die Verbraucherkreditrichtlinie 2010 in Hinblick auf das Verbraucherdarlehen verändert?

Seit Mitte des Jahres 2010 hat der Gesetzgeber den Verbraucherschutz reformiert und eine neue Verbraucherkreditrichtlinie verabschiedet, die einige wesentliche Vorteile für den Verbraucher bereit hält. Seitdem ist beispielsweise irreführende Werbung in Zusammenhang mit Verbraucherdarlehen untersagt. Zuvor war es üblich, dass Kreditinstitute mit sehr niedrigen Zinsen warben, aber wenn sich dann ein Verbraucher für diesen Kredit entschieden hatte, stellte sich heraus, dass die Zinsen in Wirklichkeit höher sind. Seit der neuen gesetzlichen Regelung darf nur noch mit dem effektiven Jahreszins geworben werden, in dem alle Kosten enthalten sind.

Des Weiteren ist der Darlehensgeber dazu verpflichtet, die folgenden Inhalte im Darlehensvertrag schriftlich festzuhalten, damit der Verbraucher vor Abschluss des Vertrags über alle wichtigen Bestandteile des Verbraucherdarlehens informiert ist: Anschrift des Kreditgebers, effektiver Jahreszins, Sollzinssatz, der Darlehensbetrag, die Laufzeit, Höhe und Fälligkeit der Raten, Auszahlungsbedingungen, Widerrufsrecht und die Möglichkeit zur vorzeitigen Rückzahlung. Außerdem müssen auch diese Punkte in einem Vertrag eines Verbraucherdarlehens enthalten sein: Angaben zum Kündigungsverfahren, ein möglicher Finanzierungsplan, Name und Anschrift vom Darlehensnehmer usw.

Weitere Vorteile für den Kreditnehmer bestehen in Hinblick auf die Kündigungsfristen. Sollte im Kreditvertrag eine bestimmte Laufzeit vereinbart worden sein, dann kann nicht im Vorfeld durch den Darlehensgeber gekündigt werden. Verbraucher hingehen haben die Möglichkeit, den Darlehensvertrag ohne eine festgelegte Laufzeit jederzeit zu kündigen. Ebenso ist es Verbrauchern gestattet, Kreditverträge mit fester Laufzeit zu jeder Zeit vollständig oder teilweise zurückzuzahlen.

 

Wo lauern trotz neuer Verbraucherrichtlinie weitere Gefahren für den Verbraucher?

Noch immer gibt es zahlreiche unseriöse Kreditvermittler, die unzähligen Verbraucher unseriöse Angebote machen und die Verbraucher dadurch in die Schuldenfalle locken. Insbesondere im Internet sollte man darauf Acht geben, wer den Kredit anbietet und wie seriös dieser Anbieter tatsächlich ist. Vorsicht ist beim Angebot von einem Kredit ohne Schufa geboten, weil sich dahinter nicht selten falsche Angebote verbergen – ein Kredit ohne Schufa ist noch lange kein Kredit ohne Sicherheit und schon gar nicht ohne Bonität.

Wie gehen unseriöse Kreditvermittler vor, um Verbraucher anzulocken? In der Regel versuchen sie es mit einer ähnlichen Masche, und zwar bieten sie Verbrauchern Kredite an, die ihnen in ihrer finanziell problematischen Situation helfen sollen. Allerdings werden diese Verträge gar nicht vermittelt, aber trotzdem muss dem Kreditvermittler Geld gezahlt werden. Sollte ein Kreditvermittler im Vorfeld Geld verlangen, kann davon ausgegangen werden, dass es sich um kein seriöses Angebot handelt, welches man unbedingt meiden sollte. Erst wenn der Kreditvertrag wirksam zustande gekommen ist, sollte der Kreditvermittler Anspruch auf eine Gebühr erheben. Auch sollte man sich vor zu hohen Vermittlungsgebühren hüten, denn diesen versprechen auch nichts Gutes.

Ein anderes Problem ist die sogenannte Restschuldversicherung. Gerne bieten Banken oder Kreditinstitute bei Abschluss eines Verbraucherdarlehens eine teurere Restschuldversicherung an, obwohl diese nicht zwingend notwendig ist. Eine Restschuldversicherung stellt eine Absicherung des Kreditnehmers dar, falls er stirbt, krank oder arbeitslos wird. Aber auch der Kreditgeber profitiert von einer Restschuldversicherung, weil sie als Sicherheit dient. Der Nachteil einer Restschuldversicherung besteht allerdings darin, dass meist sehr hohe Provisionen an den Kreditgeber oder -vermittler gezahlt werden sollen, wodurch die Gesamtkosten erheblich steigen können.

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