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Sollzinssatz

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Um ihre mannigfaltige Funktion erfüllen zu können, ist jede Wirtschaft auf das Vorhandensein von Fremdkapital angewiesen, die verschiedenen Formen der Fremdkapitalfinanzierung stellen somit einen wichtigen Themenkreis in der Finanzwirtschaft dar. Eine häufige Finanzierungsform ist die Gewährung eines Kredites, dabei erfolgt die Gegenleistung des Kreditnehmers meist in Form von vertraglich vereinbarten Zinszahlungen. Der zur Zinsberechnung in Ansatz gebrachte Zinssatz ist jedoch von zahlreichen Finanzmarktfaktoren und Mechanismen abhängig.

Definition und Arten von Zinsen und Zinssätzen

Jene Zinsen, welche für den Sollsaldo eines Girokontos, welches über einen Dispositionsrahmen (Überziehungsrahmen) verfügt, anfallen, werden als Sollzinsen bezeichnet. Deren Höhe kann entweder als fester Zins für eine bestimmte Laufzeit vereinbart oder variabel je nach der aktuellen Situation am Kapitalmarkt gestaltet werden. Sollzinsen sind vom Begriff der Überziehungszinsen abzugrenzen. Diese entstehen durch eine nicht mit dem Kreditinstitut abgesprochene Überschreitung des finanziellen Dispositionsrahmens des Kontoinhabers. Derartige Kontoüberziehungen, welche einer überproportional hohen Verzinsung unterliegen, sind auch bei Girokonten ohne Dispositionsrahmen möglich. Die Berechnung der Sollzinsen erfolgt stets auf Basis des aushaftenden Kapitals, sie nimmt an jenem Tag ihren Anfang, an dem die Kreditgewährung bzw. die Kontoüberziehung beginnt (Wertstellungstag) und endet, wenn der Kreditbetrag vollständig rückgeführt wurde bzw. das überzogene Kontokorrentkonto glattgestellt ist. Bei einer Kreditgewährung fallen neben den Sollzinsen stets auch laufzeitunabhängige Aufwendungen an, welche keinen Zins-, sondern Provisionscharakter aufweisen. Diese Bereitstellungsprovisionen stellen für das Kreditinstitut eine Vergütung des Aufwands für die Kreditkalkulation sowie die Ausfertigung der Kreditunterlagen dar und werden dem Kreditnehmer gesondert in Rechnung gestellt. Unter die sonstigen Kreditkosten fallen auch jene Gebühren und Abgaben, welche vom Kreditinstitut an die Finanzbehörde weiterzuleiten sind.

Rahmenbedingungen für Kreditgeschäfte

Banken sind bei der Kreditvergabe an genaue gesetzliche Vorgaben gebunden und unterliegen bei der Durchführung ihrer Geschäfte den Bestimmungen der Bankenaufsicht. Daraus folgt, dass die Höhe des bei einem Kreditgeschäft zur Anwendung gelangenden Sollzinssatzes nicht allein von Angebot und Nachfrage abhängig ist. So dürfen Banken geänderte Bedingungen auf dem Kapitalmarkt nur unter bestimmten Auflagen und in beschränktem Ausmaß an ihre Kreditkunden weitergeben. In jedem Fall hat eine genaue Abwägung zwischen den Interessen der Bank und jenen des Kunden zu erfolgen, eine nachträgliche Änderung der Kreditkonditionen eines bereits abgeschlossenen Kreditgeschäftes muss somit aus Banksicht unbedingt erforderlich und aus Kundensicht zumutbar sein. Derartige Abänderungen bedürfen stets der Schriftform und sind bei Abschluss des Kreditvertrages als Zinsabänderungsklausel in den Kreditvertrag zu integrieren. Gründe für die Notwendigkeit einer Zinsanpassung können beispielsweise eine wesentliche Erhöhung der Refinanzierungskosten sein, also jener Kosten, zu denen das Kreditinstitut selbst am Kapitalmarkt Geld aufnimmt. Die aktuellen Leitzinssätze LIBOR (London InterBank Offered Rate) und EURIBOR (Euro InterBank Offered Rate) dienen als Referenz, wenn es gilt, das Ausmaß der erforderlichen Zinsanpassung zu bestimmen. EURIBOR und LIBOR stehen grundsätzlich für jenen Marktzins, zu welchem Kreditinstitute untereinander am Kapitalmarkt Geldgeschäfte in Euro bzw. in internationaler Währung tätigen. Da Kreditinstituten am Kapitalmarkt eine hundertprozentige Bonität zugestanden wird, enthält dieser Marktzins keine Risikospanne, welche bei Privat- und Geschäftskunden der Bank dazu dient, das Risiko bzw. die Kosten einer nicht ordnungsgemäßen Kreditrückzahlung abzudecken. Dieser Risikoteil des Sollzinssatzes ist in hohem Maß von der Bonität des Schuldners abhängig, sollte sich diese spürbar verändern, kann dies ebenfalls einen Grund für eine erforderliche Zinsanpassung darstellen. Zur Beurteilung der Bonität des Kreditwerbers ist zum einen die Höhe des beruflichen Einkommens maßgeblich, zum anderen ist es aus Sicht des Schuldners auch von Bedeutung, über entsprechende Vermögenswerte zu verfügen, welche zur Besicherung des Kredites dienen können. Somit ist festzustellen, dass sich der Sollzinssatz aus einem Refinanzierungsteil, welcher die bankseitigen Aufwendungen für die Geldbeschaffung kompensiert, einem Risikozuschlag, mit dem das Risiko eines Ausfalles der Forderung ausgeglichen werden soll sowie einer bankseitigen Gewinnmarge zusammensetzt. Der Risikozuschlag kann meist mit der Bank verhandelt werden, was bei Kreditnehmern von guter bis sehr guter Bonität die Ratenhöhe erheblich reduzieren kann. Auf der anderen Seite können dadurch auch Antragsteller mit niedrigem Einkommen, welche kaum über werthaltige Sicherheiten verfügen, unter Umständen mit einem positiven Kreditbescheid rechnen, falls ein höherer Risikozuschlag, welcher sich letztlich in Form einer höheren Kreditrate niederschlägt, akzeptiert werden kann.

Kreditabwicklung

Praktisch alle Zinskalkulationen beruhen auf der Zinseszinsrechnung. Bei dieser Berechnungsmethode werden die fällig gestellten Zinsen dem offenen Kreditbetrag zugeschlagen und der Gesamtbetrag wird neuerlich verzinst. Man bezahlt also auch Zinsen für die entstandene Zinslast, daher der Ausdruck „Zinseszinsen“. Da sich die Tilgung des Kapitals und die Höhe der jeweils zu entrichtenden Zinsen während der Laufzeit des Kredites unterschiedlich entwickeln, entsteht ein Mechanismus, welcher als Zinsenschere bezeichnet wird. Am Anfang dienen die Kreditraten hauptsächlich dazu, die angefallenen Kreditzinsen zu bezahlen, welche in Summe hoch sind, da noch kaum etwas von der rückzuzahlenden Kreditsumme getilgt werden konnte. Sobald sich jedoch der offene Kreditbetrag durch die nun allmählich einsetzende Tilgung des Kapitals verringert, werden gleichzeitig auch die Zinsen reduziert, da diese vom zurückzuzahlenden Kreditbetrag berechnet werden. Durch die Verringerung des Zinsaufwandes kann die Kapitaltilgungsquote ansteigen, was zu einer weiteren Reduktion der zu kapitalisierenden Zinslast führt. Die Verzinsung des Kapitals erfolgt üblicherweise jährlich und zwar am Ende des Jahres. Aber auch Kredite mit unterjährigen Zinsterminen oder stetiger Verzinsung sind möglich. Der Abschluss von Kreditgeschäften erfolgt nicht nur durch Kreditinstitute, sondern auch über gewerbliche Kreditvermittler, was die Palette an Kreditvarianten erweitert und einen breiten Gestaltungsspielraum bei Konditionen ermöglicht.

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