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Importkredit

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Innerhalb der kurzfristigen Außenhandelsfinanzierung ist der sogenannte Importkredit ein feststehender Begriff. Der Importkredit dient insbesondere der zeitlichen Absicherung einer Ware zwischen dem Zeitraum der Bezahlung und des tatsächlichen Wareneingangs beim Empfänger. Verschiedene Größen nehmen dabei unmittelbar Einfluss auf einen Importkredit, wie beispielsweise das vereinbarte Zahlungsziel als Vertragsbestandteil. Regelmäßig verlangen Kreditinstitute für die Gewährung eines Importkredites gewisse Sicherheiten, die üblicherweise in der zeitlich befristeten Sicherheitsübereignung der Waren besteht. Sobald ein Schuldner seine finanziellen Verpflichtungen erfüllt hat, werden die Waren umgehend wieder freigegeben. Es gibt tatsächlich nicht nur einen Importkredit, sondern verschiedene Varianten, insgesamt vier. Der sogenannte Akzeptkredit als Importkredit wird von Kreditinstituten im Inland, aber auch im Ausland regelmäßig gewährt. Akzeptkredite, die als Importkredite von ausländischen Geldgebern gewährt werden, werden in der Fachsprache auch als Rembourskredite bezeichnet. Akkreditive sind die Grundlage für Rembourskredite. Beim Rembourskredit als Importkredit akzeptiert die Bank des Lieferanten unter Vorlage der akkreditiven Unterlagen dessen Wechsel als Sicherheit. Diese Formen der Kredite sind stets als kurzfristig einzustufen. Abhängig von der Tatsache, in welchem Land das Kreditinstitut eines Lieferanten angesiedelt ist, kann die Aufnahme eines Rembourskredits für den Abnehmer finanzielle Vorteile mit sich bringen. Kreditkosten und Zinssätze für den Abnehmer könnten dadurch unter Umständen aber deutlich geringer ausfallen.

Die Vorteile von Importkrediten für Abnehmer und Lieferanten

Der Lieferant muss das sogenannte Akkreditiv aber zunächst erst einmal annehmen, damit ein solcher Kredit überhaupt zustande kommen kann. Durch die Akzeptierung seines auf seiner Bank bezogenen Wechsels erhält er den Gegenwert der Dokumente. Das Kreditinstitut des Lieferanten muss darüber hinaus dem Abnehmer eine gewisse Kreditlinie gewähren. Auch die sogenannten Exportkredite stellen paradoxerweise eine besondere Form der Importkredite dar. Denn Abnehmer und Lieferant sowie Import und Export gehören zwangsläufig zusammen. Importkredite verschaffen dem Abnehmer liquide Mittel und Sicherheiten, Exportkredite dienen dagegen der Absicherung eines Lieferanten. Genau wie die Importkredite so werden auch die Exportkredite jeweils kurzfristig gewährt und dienen der zeitlichen Überbrückung zwischen Warenanlieferung und Zahlungseingang. Durch den Ankauf der Akkreditive beziehungsweise der Exportdokumente bietet sich die Möglichkeit, einen Vorschuss zu erhalten. Für diesen Vorschuss ist es eine zwingende Voraussetzung, dass sämtliche Dokumente vollständig und ordnungsgemäß vorliegen, damit sie auch im Zweifelsfall dementsprechend vertretbar sind. Die Kreditinstitute verlangen regelmäßig als Besicherung die Sicherungsübereignung der Lieferung von Waren. Der Lieferant kann in den meisten Fällen mit einem Vorschuss von bis zu 85 Prozent rechnen.

Negoziierungskredite als besondere Form der Importkredite

Bei den Negoziierungskrediten erfolgt der Ankauf der Akkreditivdokumente über das Kreditinstitut des Lieferanten. Im Zuge dieser Transaktion erhält der Lieferant zunächst ein Darlehen über den gesamten Wert. Dieser Gesamtwert wird solange gewährt, bis die Forderungen aus der Warenlieferung vollständig bezahlt sind. Das Akkreditiv muss allerdings eine Negoziierung zulassen, damit Negoziierungskredite auch gewährt werden können. Negoziierungskredite kommen vor allem bei Auslandsgeschäften durch Wechsel im Außenhandel zustande. Die Wechsel werden dabei auf der Basis von Frachtdokumenten ausgestellt, und zwar bevor die eigentlichen Geschäfte abgewickelt werden. Gerade in der Bundesrepublik Deutschland sind Importe und Exporte eine tragende Säule der Volkswirtschaft. Seit vielen Jahren werden deshalb Unternehmen, die Waren ins Ausland transportieren, von der Bundesregierung unterstützt. Unternehmer, die Waren importieren, sehen sich regelmäßig mit der Tatsache konfrontiert, dass sie die importierten Waren vor der Weiterverarbeitung zunächst bezahlen müssen. Erst später können dann die entsprechenden Erlöse aus diesem Warenverkehr erzielt werden. Es sind die Importkredite in ihren verschiedenen Ausführungen, die von den Kreditinstituten zur Verfügung gestellt werden, um diese Zeiten zu überbrücken. Der Gewährungszeitraum von Importkrediten kann bis zu neunzig Tage, in Einzelfällen auch darüber hinaus, betragen. Im Zusammenhang mit den Importkrediten taucht auch der Begriff Importvorschuss immer mal wieder auf.

Importvorschuss zur Einlösung von Akkreditiv- oder Inkassodokumenten

Die Finanzierung der Akkreditiv- oder Inkassodokumente finanziert sich aus den Erlösen der weiterverkauften Waren. Aufgrund ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen genießen die Kreditinstitute ein Pfandrecht an diesen wichtigen Dokumenten, welche die Waren verkörpern. Sobald aber diese Dokumente an den Importeur abgegeben werden, verfällt das Pfandrecht. Bei den Importvorschüssen als besondere Form des Importkredites findet man oft die Vereinbarung, dass der Kreditnehmer sich der verschiedenen Dokumente nur in einer bestimmten vorher ausgehandelten Weise überhaupt bedienen darf oder auch anderweitige Sicherheiten zu stellen hat. Ein Importkredit stellt für einen Unternehmen immer eine gewisse Sicherheit dar, nämlich das Ware nicht aus einem bestehenden Betriebsvermögen gezahlt werden muss. Außerdem besteht ein weiterer Vorteil für ein Unternehmen durch die Inanspruchnahme eines Importkredites in der vermehrten Planungssicherheit während der Produktionsphase. Denn die liquiden Mittel stehen direkt für verschiedene Produktionsabläufe bereit. Das Wesen aller Formen der Importkredite besteht darin, dass als Sicherheitsleistung für dessen Vergabe die Ware selbst dient. Bis zur vollständigen Geschäftsabwicklung wird die Ware zwischen den Handelspartnern einer Bank übereignet. Nachdem die Zahlung an den Verkäufer getätigt wurde kann die Ware dann an den Käufer zum weiteren Verkauf oder zur weiteren Verarbeitung abgegeben werden. Sollte beim Importkredit der Kreditbetrag in einer konkreten Summe benannt werden, so muss dieses Zahlungsziel im Kreditvertrag zwingend auch enthalten sein.

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