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Finanz Kredit

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Bei einem Kredit handelt es sich dem Wortsinn nach um eine „im guten Glaube“ getätigte Überlassung von Geld oder Waren vom Geber auf den Kreditnehmer. Generell wird ein solcher Kredit vertraglich festgelegt, da vor allem der Zeitrahmen und die vorgesehenen Entgelte (Zinsen) genau definiert werden müssen.

Die Kreditvergabe ist heute ein bedeutender Teil unseres Wirtschaftskreislaufes, da die verschiedenen Institute dadurch den Geldfluss erhöhen.

Grundvoraussetzung für eine Kreditnahme ist die eigene Geschäftsfähigkeit. Darüber hinaus werden Antragssteller in der Regel standardisiert auf Ihre Bonität überprüft. Hierzu werden die bisherigen Geschäftsbeziehungen und die Aufzeichnungen externer Auskunfteien (SCHUFA) überprüft.

Welche Kreditformen gibt es?

Im Privatkundenbereich gibt es viele verschiedene Kreditangebote. Üblich sind vor allem Verfügungskredite, Anschaffungskredite und Baufinanzierungen. Verfügungskredite werden meist anhand der vorhandenen monatlichen Geldeingänge festgelegt. Bei Anschaffungskrediten steht der eigentliche Konsumgegenstand im Vordergrund. Der Kredit wird meist mit einer Laufzeit von maximal 6 Jahren berechnet und anhand der Kreditwürdigkeit des Antragstellers beurteilt. Zur Absicherung wird meist eine Restschuldversicherung beantragt. Baufinanzierungen werden bei Erwerb oder Neubau von Immobilien vergeben. Diese Kreditform ist meist sehr langfristig und kann je nach Bonität und vereinbartem Tilgungssatz auch 30 Jahre in Anspruch nehmen. In vielen Fällen sichert der Kreditgeber hier seine Ansprüche über die Eintragung einer Grundschuld. Im Zusammenhang mit Bauspar-Finanzierungen sind auch Zwischenkredite und Vorfinanzierungen üblich.

Im Geschäftskundenbereich sind viele verschiedene Kreditformen gängig. Exemplarisch seien hier einige genannt:

  • Investitionskredite
  • Betriebsmittelkredite
  • Warenfinanzierungen
  • strukturierte Kredite
  • Schuldscheindarlehen
  • Diskontkredite
  • Rembours- und Akezeptkredite
  • Avalkredite

Generell gilt bei Geschäftskrediten, dass der Kreditnehmer den Vollkaufleuten zuzurechnen ist und daher die üblichen Verbraucherschutzregelungen keine Anwendung finden können.
Auch zwischen einzelnen Kreditbanken werden Kredite vergeben. Dabei handelt es sich meist um Währungskredite oder andere Kreditlinien.

Ein besonderes Feld im Kreditwesen nehmen die Kredite für die öffentliche Hand ein. Hierbei handelt es sich meist um Kommunaldarlehen, die langfristig vergeben werden. Allerdings sind auch Schuldverschreibungen und kurzfristige Kassenkredite üblich.

Wer tritt als Kreditgeber auf?

In der Regel handelt es sich beim Kreditgeber um eine Geschäftsbank, also um ein Kreditinstitut. Dazu zählen in Deutschland auch Spezialbanken, Hypothekenbanken, Teilzahlungsbanken und Bausparkassen. Viele Einzel- und Großhändler bieten hier über eigene Institute spezielle Angebote an, beispielhaft seien hier die Null-Prozent-Finanzierungen der Autobanken genannt. Der Bund und die Länder haben über eigene Spezialbanken, wie die Kreditanstalt für Wiederaufbau, eine Möglichkeit geschaffen, für besonders förderwürdige Vorhaben besonders günstige Kredite zu erhalten.

Kreditbanken können ihrerseits Geld bei Zentralbanken leihen. Ausschlaggebend ist dann der so genannte Diskontsatz der Europäischen Zentralbank.

Als weitere Kreditgeber kommen die Lebensversicherungsgesellschaften und natürlich Privatpersonen und Geschäftspartner in Frage. Hier ist sicher der Ratenkredit, also die Überlassung von Waren gegen eine monatliche „Abzahlung“ jedermann bekannt. Dieser Vorgang ist auch unter Geschäftspartnern zum Beispiel als Lieferantenkredit üblich.

Welche staatlichen Vorgaben gibt es?

Die staatlichen Vorschriften im Zusammenhang mit Krediten sind vielfältig. Allgemein wird der Verbraucher über einige Reglements im Bürgerlichen Gesetzbuch vor Übervorteilung geschützt. So müssen grundlegende Kriterien wie der effektive Jahreszins zur besseren Vergleichbarkeit offen gelegt werden. Darüber hinaus regelt das Kreditwesengesetz, wie der Kreditnehmer auf die aktuelle Bonität überprüft werden muss. Die Aufsicht über alle Kreditanstalten hat in Deutschland die BAFin.

In Bezug auf das Risikomanagement der Banken haben Gesetzgeber und Bundesbank in den letzten Jahren fortwährend die Vorschriften konkretisiert, um eine übermäßige Kreditvergabe durch Banken zu verhindern und einen gewissen Gläubigerschutz zu gewährleisten.

Wie erfolgt eine Kreditvergabe?

Generell erfolgt die Vergabe eines Kredites oder Darlehens auf Antrag des Kunden. Dieser Antrag wird dann in einer zweiten Phase überprüft. Es wird also die Kreditfähigkeit und die Kreditwürdigkeit (Bonität) des Antragstellers unter die Lupe genommen. Sind mit dem Kreditantrag weitere Sicherheiten verbunden, werden auch diese im Rahmen dieser zweite Stufe bewertet. Fällt diese Prüfung positiv aus erteilt der Kreditgeber eine Zusage. Darauf wird der eigentliche Kreditvertrag ausgefertigt, von beiden Seiten geprüft und unterschrieben. Wurde die Hinterlegung von Sicherheiten vertraglich festgelegt, werden diese gemeinsam mit dem eigentlichen Kreditvertrag gestellt. Nach Abschluss dieser Phase wird der Kreditbetrag gemäß den Auszahlungsvorsaussetzungen bereitgestellt. In der Regel erfolgt das durch eine Überweisung bzw. Gutschrift auf das Girokonto.

Welche Kosten enstehen im Rahmen eines Kreditvertrages?

Die Kosten richten sich grundsätzlich primär nach der Höhe der Zinsen und der festgelegten Tilgungsrate. Hier gilt, je höher die Tilgung, umso niedriger fällt die eigentliche Zinsbelastung aus, da sich mit einer höheren monatlichen Tilgung automatisch die Laufzeit verringert. Der Zinssatz richtet sich grundsätzlich nach dem allgemeinen Zinsniveau, wird aber vor allem durch die Bonität des Kunden, die Laufzeit und die hinterlegten Sicherheiten beeinflusst. Ein besonderes Kriterium bei der Beurteilung der Kreditkosten stellt die Zinsbindungsfrist dar. Nach dieser Frist wird der Zinssatz neu festgelegt, wodurch sich ein günstiger Kredit erheblich verteuern kann.

Zusätzlich fallen bei jeder Kreditvergabe verschiedenste Nebenkosten an. Zum Einen natürlich die fixen Kosten für etwaige Restschuldversicherungen und zum anderen diverse Bearbeitungsgebühren. Darunter fallen Kosten die bei der Bewertung und der Stellung von Sicherheiten entstehen, Bereitstellungszinsen und weitere Bearbeitungsgebühren. Darüber hinaus wird eine Kreditprovision berechnet.

Auch bei der Beendigung des Kreditvertrages werden Kosten erhoben. So muss in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden. Darüber hinaus fallen zusätzliche Kosten für die Freigabe der hinterlegten Sicherheiten an und weitere Bearbeitungsgebühren an. Bei der Freigabe der Sicherheiten sind das meistens Gebühren wie Notar- oder Grundbuchkosten.

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