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Kreditwesen

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Dem Bankensystem in der Volkswirtschaft eines Landes obliegt die Aufgabe aller finanzwirtschaftlichen und kreditwirtschaftlichen Versorgungen der Bewohner im engeren Sinne sowie der Marktteilnehmer dieses Staates im weiteren Sinne. Diese Marktteilnehmer können zum Beispiel die Bürger eines Landes sein; aber auch ausländische Investoren können durch Bankgeschäfte mit einheimischen Kreditinstituten mit Kapital versehen werden. Zu den üblichen Bankgeschäften gehören zum Beispiel die Versorgung mit liquiden Mitteln, also mit Geld, der Handel mit Wertpapieren, Konto- und Depotführungsdienstleistungen und vieles Anderes. Die Versorgung der Bankkunden mit Krediten gehört ebenfalls zu den Kerngeschäften von Banken und Kreditinstituten. So wird die Gesamtheit der Institutionen und Regelungen die diese Vergabe und Gewährung von Krediten betreffen, wird als Kreditwesen bezeichnet. Oftmals werden die Begriffe Kreditwesen und Bankwesen synonym verwendet und die wichtigsten gesetzlichen Regelungen sind im Kreditwesengesetz vom Gesetzgeber eingerichtet und definiert.

Wichtige Merkmale von Kreditinstituten und Banken

Vielfach wird der Begriff Kreditinstitut als ein Oberbegriff für die verschiedenen möglichen Formen von Banken verwendet. Kreditinstitute und Banken können als wirtschaftlich selbstständige Einheiten unter verschiedenen Rechtsformen wie zum Beispiel als eingetragene Genossenschaften oder Aktiengesellschaften und Anderes gebildet und geführt werden. Die geschäftlichen Tätigkeiten von Kreditinstituten und Banken werden durch eine Bankenaufsicht kontrolliert. Für diese kontrollierenden Tätigkeiten können die Europäische Zentralbank sowie andere Aufsichtsbehörden zuständig sein. Ein weiteres wichtiges Merkmal von Kreditinstituten bzw. Banken ist ihre Fähigkeit zur Geldschöpfung. Das bedeutet, dass Kreditinstitute und Banken aktiv durch die Vergabe von Krediten mit daran beteiligt sind, wie groß die zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer Volkswirtschaft sich im Umlauf befindende Geldmenge ist. Dadurch sind sie an der Steuerung der finanzwirtschaftlichen Kreisläufe stark mitbeteiligt und besitzen auch einen hohen Einfluss auf die finanzpolitischen Maßnahmen und Auswirkungen in einer Volkswirtschaft. In vielen Fällen sind Kreditinstitute auch als Investoren in wichtigen wirtschaftlichen Bereichen tätig oder sie verwalten hohe Vermögen und große Anteile an Aktien oder anderen Wertpapieren. Auch durch diese Geschäftstätigkeiten erhalten sie einen großen Spielraum im wirtschaftspolitischen Geschehen eines Staates oder auch in anderen Ländern.

Die Gliederung des Bankensystems in Deutschland

Umgangssprachlich wird eine Zentralbank als die „Bank der Banken“ bezeichnet oder auch als die „Bank des Staates“. In Deutschland wurde viele Aufgaben der Deutsche Zentralbank mit der Einführung der Europäischen Union und des Euros der Europäischen Zentralbank übertragen. Die Zentralbank unterscheidet sich von anderen Banken und Kreditinstituten dadurch, dass sie als einzige Bank die Erlaubnis besitzt, Banknoten zu drucken. Weiterhin versorgt sie die Kreditinstitute mit dem notwendigen Kapital für die Vergabe von Krediten und bestimmt den sogenannten Leitzins. Das ist der Zinssatz, zu dem die anderen Banken bei der Zentralbank Kapital erhalten können. Durch dieses System betreibt die Zentralbank währungs- und finanzpolitische Maßnahmen zur Steuerung des monetären Kreislaufs. Als Bank des Staates wird die Zentralbank bezeichnet, weil der Staat über diese Bank seine finanziellen Angelegenheiten und Geschäfte abwickelt. Privatpersonen und Unternehmen betreiben ihre finanziellen Geschäfte bei den sogenannten Geschäftsbanken, die in verschiedenen Formen gegliedert sein können. So bieten zum Beispiel Universalbanken alle denkbaren Geldgeschäfte für alle möglichen Kunden an. Die Universalbanken besitzen den größten Anteil in der Landschaft des Banken- bzw. Kreditwesens. Eine weitere Einteilung der Banken und Kreditinstitute ist nach dem Umfang ihres Einzugsgebietes möglich. So können sie zum Beispiel in regionale, nationale oder als Niederlassung von international tätigen Banken oder als Großbanken eingeteilt werden. Nach dem Einzugsgebiet bzw. dem Kreis ihrer zugehörigen Mitglieder oder Kunden können zum Beispiel auch Landesbanken, Sparkassen oder Genossenschaftsbanken eingeteilt werden. Weiterhin ist eine Gliederung nach den Eigentümern der Banken möglich, wie zum Beispiel öffentlich-rechtliche Banken oder Privatbanken. Auch nach einer Zweckbestimmung können Banken und Kreditinstitute gegliedert werden, wie zum Beispiel Bausparkassen, Banken für wirtschaftliche Förderung, Schiffsbanken oder auch private Hypothekenbanken oder Spezialbanken, die sich auf bestimmte Bankgeschäfte spezialisiert haben. Teilzahlungsbanken, die sich auf die Vergabe von Verbraucherkrediten mit unterschiedlichen Ratenzahlungsangeboten spezialisiert haben, arbeiten häufig auch mit unterschiedlichen Versandhäusern und Kaufhäusern für unterschiedlichste Konsumwaren oder auch als Autobanken mit Autohäusern zusammen. Banken mit besonderen Aufgaben sind zum Beispiel die Landesförderinstitute, die Deutsche Industriebank, die Bank für Wiederaufbau oder landwirtschaftliche Rentenbank sowie die europäischen Institute wie zum Beispiel die Europäische Investitionsbank, die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung oder andere internationale Entwicklungsbanken. Zu den bisher genannten möglichen Gliederungskriterien können solche Zielsetzungen wie zum Beispiel die erwerbswirtschaftliche Orientierung, die Gemeinnützigkeit sowie der genossenschaftliche Zusammenschluss als Grundausrichtung der Bank oder des Kreditinstituts bestehen.

Nicht jedes Kreditinstitut ist eine Bank

Neben den Banken und Sparkassen gibt es noch weitere Unternehmen oder auch Privatpersonen die Kredite gewähren. Diese zählen nach dem § 2 KWG nicht zu den Kreditinstituten. So werden zum Beispiel Versicherungsunternehmen, Investmentgesellschaften oder Pfandleihhäuser und Andere nicht zu den Kreditinstituten dazu gezählt, obwohl sie zum Teil oder vollständig auch Kreditgeschäfte betreiben. Bei den Kreditgeschäften bleiben im Kreditwesensgesetz zum Beispiel auch verliehene Summen unter 200 Euro oder bei Laufzeiten unter 3 Monaten unberücksichtigt. Umgangssprachlich werden die Begriffe Bank und Kreditinstitut oftmals in gleicher Weise verwendet. In juristischer Hinsicht und auch in der Bankbetriebslehre werden diese Begriffe aber deutlich voneinander unterschieden und der Begriff „Kreditinstitut“ und damit „Kreditwesen“ wird als Oberbegriff für kreditgewährende Institutionen verwendet.

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