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Blankodarlehen

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Das sogenannte Blankodarlehen steht als Begriff für ein Darlehen, welches von einem Kreditinstitut ohne entsprechende Sicherheiten gewährt wird. Weitergehend bezeichnet ein Blankodarlehen auch einen Kredit, der zwar durch Sicherheiten abgedeckt ist, diese aber als Banken unüblich gilt. Darunter fallen zum Beispiel Sicherheiten wie Gehalts- und Lohnabtretungen, Bürgschaften und Negativerklärungen (Erklärung des Kreditnehmers an die Bank, keine Kreditsicherheiten an weitere Gläubiger abzutreten).

Personen, die an einem Blankokredit interessiert sind, müssen der Bank eine tadellose Bonität (Kreditwürdigkeit/Zahlungsfähigkeit) vorweisen. Üblicherweise werden im Bereich Privatkunden folgende Kredite in Form eines Blankodarlehens gewährt: Mikrokredite, Dispositionskredite, Kreditkartenlimite, Ratenkredite und Mietavale (Mietsicherheiten/Kaution). Im Segment der Firmenkunden können Betriebskredite die das Umlaufvermögen finanzieren, als Blankodarlehen gewährt werden. Hierbei erfolgt ebenfalls keine Stellung von Sicherheiten, allerdings fordern die meisten Banken, dass der Zahlungsverkehr des Unternehmens ausnahmslos über das betreffende Konto stattfindet.

Die Kreditinstitute halten sich des Weiteren auch die Möglichkeit offen, das Darlehen zu jedem Zeitpunkt kündigen zu können. In so einem Fall hat der Kreditnehmer die unverzügliche Rückzahlung des Darlehens zu veranlassen.

Blankodarlehen als Ausnahme in Risikozeiten

Die Mehrheit der Kreditinstitute in Deutschland gewährt einen Kredit in Form eines Blankodarlehens. In der heutigen Zeit stellt das Blankodarlehen allerdings eine Ausnahme dar, da bei der Vergabe von Krediten immer umfangreichere Sicherheiten verlangt werden. Für Banken und Finanzinstitutionen steht das minimieren des Risikos bei der Gewährung eines Darlehens an erster Stelle.

Wird ein Blankodarlehen vergeben, setzen die Darlehensgeber auf ein Höchstmaß an Bonität. Bevor es zu der endgültigen Vergabe eines Blankodarlehens kommt, wird im Vorfeld der Kreditnehmer einer umfangreichen Bonitätsprüfung unterzogen. Hier bildet das eigene Ermessen des Kreditinstitutes die Grundlage für eine positive oder negative Entscheidung. Der Darlehensgeber hat einen individuellen Spielraum zur Festlegung der Kreditkonditionen.

Das bedeutet im Einzelnen, dass die Rahmenbedingungen wie zum Beispiel der Zinssatz an die derzeitige Marktentwicklung, sowie an die individuellen Besonderheiten des Kreditnehmers angepasst werden. Die Mehrheit der vergebenen Blankodarlehen befindet sich im Rahmen eines Ratenkredites. Des Weiteren unterteilen Banken Antragsteller in sogenannte Risikogruppen. Die Einteilung in eine bestimmte Risikogruppe wirkt sich ebenfalls auf die Festsetzung der Konditionen aus. Wird der potenzielle Kreditnehmer in eine hohe Risikogruppe eingestuft, so kommt es auch bei einem Blankodarlehen zu höheren Kosten bzw. Konditionen.

Getilgt wird in den meisten Fällen durch monatliche Raten, die in ihrer Summe gleichbleibend sind. Weitergehend besteht auch die Möglichkeit, das Darlehen am Ende der Laufzeit in einer Summe zu tilgen. Blankokredite haben in der Regel nur eine kurze Laufzeit von bis zu einem Jahr und überschreiten diese nur in den seltensten Fällen. Der Zinssatz fällt wesentlich höher aus, da der Darlehensgeber einen Risikozuschlag aufschlägt.

Ist die Bonität des Kreditnehmers allerdings als hervorragend eingestuft, so kann die Bank den Risikozuschlag auch entfallen lassen und sogenannte Vorzugskonditionen gewähren. Des Weiteren ist der Zinssatz festgelegt und nicht variabel veränderlich. Der Verzicht auf Sicherheiten, veranlasst die meisten Banken eine Restschuldversicherung mit in den Kreditvertrag einzubauen. Das Blankodarlehen soll damit wenigstens minimal abgesichert werden.

Limitierte Summen durch Bausparkassengesetz

Das Bausparkassengesetz hat mit dem § 7 Abs.4 alle Einzelheiten zum Blankodarlehen geregelt. Die Summe für ein Bauspardarlehen ist somit bis auf maximal 10.000 Euro begrenzt und die sogenannten Zwischenkredite sind auf maximal 5.000 Euro begrenzt. Die niedrigen Kreditbeträge sind der Grund dafür, weshalb auf die grundpfandrechtliche Sicherung verzichtet wird. Das Volumen für die Vergabe von Blankodarlehen durch die Bausparkasse wird aufsichtsrechtlich limitiert.

Handelt es sich bei einem Bauspardarlehen um eine Summe zwischen 10.000 Euro und 15.000 Euro, in Form eines Negativdarlehens, so wird in den meisten Fällen ebenso auf eine grundpfandrechtliche Sicherung verzichtet. Hingegen verlangt der Kreditgeber dann vom Schuldner die Abgabe einer Negativerklärung. Ende des Jahres 2009 ist es zu einer Gesetzesänderung gekommen, dass den Bausparkassen die Möglichkeit gibt, ein Modernisierungsdarlehen von bis zu 30.000 Euro zu gewähren.

Da Blankodarlehen nur bei entsprechend hoher Bonität vergeben werden, sind vor allem Geschäftskunden dankbar für die Möglichkeit eines Blankokredites. Die meisten Unternehmen verfügen prinzipiell über ein bestimmtes Maß an Sicherheiten, allerdings werden diese gerne zurückgehalten, um sie möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt noch für einen anderen Kredit einzusetzen. Allerdings müssen auch Unternehmen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um ein Blankodarlehen zur Verfügung gestellt zu bekommen. Zu den Voraussetzungen zählen unter anderem eine zuverlässige Finanzstruktur, ein überdurchschnittlicher Gewinn, einen stimmigen Anteil an Eigenkapital und eine solide und gesicherte Vermögenslage.

Die Erfüllung der genannten Bedingungen ist unabdingbar und führt erst in Kombination mit einem ausgezeichneten Rating zu dem Erhalt eines Blankodarlehen. Dabei wird das Rating von dem Darlehensgeber selber erstellt und nicht von etwaigen Dritten. Ein zusätzlicher Vorteil in der erfolgreichen Vergabe eines Blankokredits ist eine langjährige und zuverlässige Geschäftsbeziehung zwischen beiden Parteien. Unternehmen sowie auch Privatkunden können die Gewährung eines Blankodarlehens im Voraus noch positiv beeinflussen, indem sie sich frühzeitig und vor Antragstellung mit der Bank über die Ratingeinstufung informieren. Der Kreditnehmer kann sich so über etwaige Schwachstellen informieren und diese bis zur Antragsstellung beseitigen.

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