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Tilgungsplan

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Zu einem Kredit muss immer ein Vertrag zwischen dem Geldgeber und dem Kreditnehmer abgeschlossen werden. An sich können Verträge bis auf wenige Ausnahmen auch mündlich zustande kommen. Für Kredite, insbesondere für Verbraucherdarlehen, schreibt das Bürgerliche Gesetzbuch jedoch die Schriftform vor. Die Grundlagen dafür sind im Paragrafen 492 BGB zusammengefasst. Welche Angaben in einen Kreditvertrag gehören, kann dem Paragrafen 247 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch entnommen werden. Ein Tilgungsplan  ist ein fester Bestandteil eines jeden Kreditvertrags. In dieser Rechtsnorm ist ebenfalls geregelt, wie eine Vollmacht für Dritte zum Abschluss eines Kreditvertrages aufgebaut sein muss. Was überhaupt als Verbraucherdarlehen gilt, ist im Paragrafen 491 BGB geregelt.

Der Tilgungsplan und ergänzende Regelungen

Nach der gesetzlichen Normierung muss ein Kreditvertrag nicht nur die beiden Vertragsparteien konkret benennen. Als weitere Pflichtangaben werden die Art des Darlehens sowie die Angaben zur Höhe des Darlehens gefordert. Darüber hinaus muss der Zins sowohl als nominaler Zins als auch als effektiver Jahreszins ausgewiesen werden. Der Tilgungsplan als Bestandteil eines Kreditvertrags ist notwendig, weil es verschiedene Formen der Rückführung der Darlehenssumme nebst den dazugehörigen Zinsen gibt. Im Tilgungsplan werden die Anteile der Zinsen und der Tilgung getrennt voneinander ausgewiesen. Ergänzend ist die jeweils fällige Gesamtsumme benannt. So kann ein Tilgungsplan zum Beispiel eine Annuität vorsehen. Als Annuität werden in der Finanzbranche Raten bezeichnet, die über die gesamte Laufzeit hinweg eine identische Höhe und einen gleich bleibenden Anteil aus Zinsen und Tilgung haben. Das bedeutet, dass eine Annuität nur für einen Kredit vereinbart werden kann, bei dem auch die Zinsen über die gesamte Laufzeit hinweg gleich hoch bleiben. Alternativ kann eine Annuität auch nur für den Zeitraum der Zinsbindungsfrist vertraglich fixiert werden. Üblich ist das bei besonders langfristigen Darlehen wie zum Beispiel den Immobilienfinanzierungen und Förderkrediten.

Eine zweite mögliche Variante beim Tilgungsplan ist das Abzahlungsdarlehen. Dabei wird eine feste Tilgungsrate zwischen den Parteien vereinbart. Das kann ein Festbetrag sein, der pro Monat, pro Quartal, pro Halbjahr oder Jahr nach dem Tilgungsplan fällig ist. Aber auch die Vereinbarung von Prozentsätzen zur gesamten Kreditsumme oder zum jeweiligen Restbetrag des Kredits ist denkbar und rechtlich zulässig. Zum Tilgungsanteil kommen die jeweils aufgelaufenen Zinsen. Ein solches Darlehen hat für den Darlehensnehmer den Vorteil, dass die zu tragenden Lasten pro Fälligkeitszeitraum über die Laufzeit hinweg kontinuierlich sinken. Diese Variante wird bei privaten Immobilienfinanzierungen häufig gewählt, weil es in der Anfangsphase der Finanzierung noch verschiedene Förderungen gibt, die aber im Lauf der Zeit nach und nach wegfallen. Die entfallenden Zuschüsse und Steuererleichterungen können dann über die stetige Reduzierung der Zahllast für den Kredit kompensiert werden. In den Tilgungsplan müssen auch besondere Vereinbarungen mit aufgenommen werden. Insbesondere betrifft das die Absprachen, die zum Beispiel bezüglich eines tilgungsfreien Anlaufzeitraums getroffen werden. Solche individuellen Regelungen sind sowohl beim traditionellen Bankkredit als auch bei geförderten Krediten möglich. Doch es gibt auch Dinge, die nicht von vornherein im Tilgungsplan mit erfasst werden können. Das wäre beispielsweise dann der Fall, wenn zwischen dem Kreditgeber und dem Kreditnehmer Tilgungen vereinbart werden, die von bestimmten Faktoren abhängig sind. Die Bindung der Tilgungshöhe an den Umsatz bzw. den Gewinn wäre so ein Faktor, der sich im Tilgungsplan lediglich als Prognose einbeziehen ließe.

Welche Bedeutung hat der Tilgungsplan bei einem Kreditvertrag?

Der Tilgungsplan stellt die rechtsverbindliche Regelung der Fälligkeiten zwischen den Vertragsparteien eines Kreditvertrags dar. Das heißt, dass einerseits die Höhe der fälligen Zahlungen und andererseits die Termine der Fälligkeit geregelt werden. Der Kreditnehmer ist deshalb schon dann in Verzug, wenn einer der Termine im Tilgungsplan nicht eingehalten worden ist. Für verspätete Zahlungen können in den Kreditvertrag Aufschläge aufgenommen werden. Sie beinhalten nicht nur Mahngebühren, die von der Bank in Rechnung gestellt werden können. Oftmals behalten sich die Banken in den Kreditverträgen die Berechnung höherer Zinsen auf die verspätet erfolgen Zahlungen vor. Dabei wird in der Regel ein Prozentsatz vereinbart, der vom jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank oder der Europäischen Zentralbank abhängig gemacht wird. Er liegt im Normalfall deutlich über dem Satz der effektiven Jahreszinsen, der für einen normalen Verlauf der Kreditrückführung vereinbart wird. Wurden vom Kreditnehmer mehrere aufeinanderfolgende Fälligkeiten im individuellen Tilgungsplan nicht eingehalten, leitet sich für den Kreditgeber daraus das Recht ab, den Kreditvertrag fristlos kündigen zu können. Das geht für den Kreditnehmer mit zusätzlichen Kosten einher. Er muss beispielsweise die Kosten tragen, die für einen gerichtlichen Mahnbescheid bzw. den Erlass einer Pfändungsanordnung entstehen. Weiterhin darf der Kreditgeber einem säumigen Kunden die Kosten in Rechnung stellen, die für die Verwertung von Sicherheiten zur Befriedigung der Forderungen des Kreditgebers entstehen. Außerdem finden sich in vielen Kreditverträgen Regelungen, dass bei einer Kündigung, die durch die Nichteinhaltung der Fälligkeiten im Tilgungsplan durch den Kreditnehmer notwendig wird, der Kreditgeber für die entgangenen Zinsen entschädigt werden muss.

Wann sind Änderungen im Tilgungsplan möglich?

Ein Tilgungsplan kann dann geändert werden, wenn beispielsweise zwischen dem Kreditgeber und dem Kreditnehmer eine Aussetzung von Raten vereinbart wird und die Gesamtlaufzeit des Kredits gleich bleiben soll. Dann erhöhen sich die pro Fälligkeitszeitraum zu tragenden Zahllasten anhand der individuellen Vereinbarungen. Veränderungen am Tilgungsplan sind gleichfalls notwendig, wenn ein Kredit mit variablen Zinsen ausgestattet ist. Dann muss bei jeder Änderung der Zinsen ein neuer Tilgungsplan von der Bank erstellt werden. Wissen sollte man als Kreditkunde, dass man bei jeder Zinsänderung durch die Bank das Recht auf kostenfreie Zwischentilgungen hat. Auch diese wirken sich dann unter Umständen auf den Tilgungsplan aus. Ob das der Fall ist, hängt davon ab, ob für eine Zwischentilgung eine Verkürzung der Laufzeit des Darlehens oder eine Reduzierung der Raten über die verbleibende Laufzeit hinweg zwischen dem Kreditkunden und der Bank vereinbart worden ist. Der gleiche Fall tritt ein, wenn die Frist der Zinsbindung bei einem Darlehen mit einer langen Laufzeit endet. Hier ist es aber in der Praxis üblich, einen komplett neuen Kreditvertrag abzuschließen. Er wird in der Fachsprache als Anschlussdarlehen bezeichnet. Alternativ kann die Bank dem Kunden auch eine Prolongation anbieten. Das bedeutet, dass der Kreditvertrag mit den gleichen Konditionen bezüglich Zinsen, Tilgungsanteil und Laufzeit sowie Zinsbindung weitergeführt wird. Für den Kreditnehmer hat die Prolongation den Vorteil, dass er nicht noch einmal Abschlussgebühren für einen Kreditvertrag bezahlen muss. Die Erstellung eines neuen Tilgungsplans für den Zeitraum der Verlängerung ist jedoch erforderlich.

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