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Höchstzinssatz

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Der Höchstzinssatz hat in seiner Definition eine mehrfache Bedeutung, die sich aus den Aktivitäten des freien Kapitalmarktes und den gesetzlich vorgegebenen Rahmenbedingungen ergibt. Im Rahmen eines Kreditvertrages ist der Höchstzinssatz der Zinssatz, bei dem der Kreditnehmer den höchsten Anteil an Zinsen an den Kreditgeber zurückzahlen muss. Vor allem bei Kreditverträgen mit variablem Zinssatz ist der Höchstzinssatz deshalb einer der Faktoren die bei der Auswahl des passenden Angebots berücksichtigt werden müssen. Im Rahmen der Gesetzgebung definiert sich der Höchstzinssatz den Zinssatz, den Geldverleiher maximal von ihren Schuldnern verlangen dürfen. Alle Zinssätze, die über diesem Höchstzinssatz liegen sind Wucher und somit strafbar und die Kreditverträge nichtig. Die Geschichte des Höchstzinssatzes wird durch das römische Recht hergeleitet, welches schon in der Antike durch die Festlegung von maximalen Zinssätzen versuchte dem Wucher Einhalt zu gebieten. Diese Rechtsprechung wurde im Laufe der Zeit größtenteils wieder vergessen und erfuhr erst durch den „Code Napoleon“, dem Vorläufer des heutigen BGB, eine neue Renaissance. In der neueren Rechtsprechung wird grundsätzlich dasselbe Ziel verfolgt, allerdings wird hier die Marktlage im Detail expliziter berücksichtigt.

Höchstzinssatz und Zinswucher

Das BGB enthält keine exakte Bestimmung eines höchsten Zinssatzes, allerdings werden verschiedene Faktoren zur Berechnung und Festlegung herangezogen. Grundsätzlich ist per Definition ein wucherähnliches Kreditgeschäft, welches gegen die guten Sitten und gegen die Maßgaben des BGB zum Verbraucher- und Käuferschutz verstößt. Das BGB unterstellt dabei dem Verbraucher eine gewisse geschäftliche Unterfahrenheit, die ihn gegenüber von geldverleihenden Institutionen und privaten Geldverleihern schutzwürdig macht. Die einzige konkrete Definition erlaubt sich das BGB bei den sogenannten „auffälligen Missverhältnissen“, bei denen der vereinbarte Zinssatz mehr, oder doppelt so hoch ist wie der marktübliche Zinssatz. Zur Festlegung wird der vereinbarte effektive Jahreszinssatz mit dem üblichen Marktzinssatz verglichen. Diese Festlegung führt allerdings häufig zu kontroversen und steht auch seitens Verbrauchern und Banken unter Kritik. Streitpunkt sind die Dispositionskredite, für die geldverleihende Institute häufig Zinsen im zweistelligen Bereich verlangen, aber dennoch immer knapp unter dem doppelten des üblichen Zinssatzes bleiben. In diesem Zusammenhang wird der Marktzins auch stark diskutiert, da seitens der Verbraucherorganisationen hier ein starkes Ungleichgewicht auf dem Markt moniert wird. Banken erhalten ihr Geld wesentlich günstiger, geben aber teilweise den dreifachen Zinssatz an den Verbraucher weiter. Zwar fällt dieses Vorgehen nach engerer Auslegung klar unter die Sittenwidrigkeit, dennoch liegt hier laut BGH kein sittenwidriges Geschäft vor, da es sich nur um eine Weitergabe von Geld handelt, dessen Wertschöpfung nicht aus Verbrauchergeschäften generiert wird sondern aus dem Geschäftsgebaren der Notenbank und der privaten Institute. Dennoch sind Verbraucher durch aktuelle Urteile vor überzogenen Kredit- und Dispositionskreditzinsen geschützt. Wichtig ist für den Verbraucher aber vor allem die Tatsache, dass ein Kreditvertrag der einen wucherähnlichen Zinssatz vereinbart von Anfang an Nichtig ist. In diesem Fall sind zwar seitens des Verbrauchers die gezogenen Nutzungen zu erstatten, allerdings muss er auf keinen Fall bereits angefallene und anfallende Gebühren oder die Zinsen übernehmen.

Höchstzinssatz und Zinstheorie

Der Zins an sich wurde schon mehrfach von Ökonomen durchleuchtet. In der Allgemeinheit hat sich letztendlich die Erklärung nach Eugen von Böhm-Bawerk (1851-1914) durchgesetzt. Dieser geht davon aus, dass ein Zins nur erhoben wird, da bei der Aufnahme eines Kredits von einem gestiegenen Einkommen in der Zukunft ausgegangen wird. Ein Kredit wird also aufgenommen, um eine aktuelle Finanzierungslücke verfrüht zu decken, die zu einem späteren Zeitpunkt entweder ungünstig für den Kreditnehmer ausgefallen wäre, oder welche einfach dazu dient die Wünsche und Ansprüche des Kreditnehmers zu befriedigen. Aus diesem Bedarf, dessen Deckung die Kreditinstitute übernehmen, lässt sich das übliche Marktverhalten in positiver und negativer Form ableiten. Ein sozialkritischer Aspekt ist, dass der Verbraucher aufgrund seiner sozialen Lage praktisch dazu gezwungen werden kann einen Kredit aufzunehmen, da er ansonsten aufgrund seiner sozialen Lage erhebliche Nachteile haben kann. Ein praktisches Beispiel ist das amerikanische Gesundheitswesen vor letzten Gesundheitsreform („Obama-Care“). Hier hatten nicht versicherte Verbraucher zwar Anspruch auf eine Grundversorgung, mussten aber für anspruchsvollere Behandlungen einen Kredit beim Krankenhaus aufnehmen. Dieser Kredit schreckte viele Verbraucher ab ärztliche Leistungen in Anspruch zu nehmen und sorgte für eine sehr schlechte medizinische Versorgung in den USA für nicht versicherte Personen, welche fast immer der Gruppe der Arbeitslosen oder einkommensschwachen Personen zuzuordnen war. Diese Form von Sozialwucher ist in Deutschland verboten, dies geht aber nur durch eine Regulierung des Marktes durch den Staat der quasi eine Monopolstellung einnimmt und so die Versorgung gewährleisten kann. Die Entwicklung der einzelnen Zinstheorien geht zurück auf die jeweilige Wirtschaftsform, wobei Deutschland aufgrund der sozialen Marktwirtschaft eine Sonderstellung einnimmt. Dennoch gibt es in fast allen Ländern der Welt eine Regelung für die höchsten Zinssätze, die allerdings verschieden umgesetzt und durchgesetzt werden. Vorreiter sind vor allem die westlichen Länder, mittlerweile ziehen die Länder des ehemaligen Ostblocks nach. Schlecht geregelt ist die Lage in den afrikanischen Ländern und im asiatischen Raum mit Ausnahme von Japan und China. In China gibt es erst seit der Phase der Politik der Öffnung für Verbraucher und Unternehmen die Möglichkeit Geld zu leihen, diese sind aber stark eingeschränkt und durch den Staat kontrolliert.

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