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Bankwesen

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Unter dem Begriff „Bankwesen“, auch als „Bankensystem“ bezeichnet, werden alle Unternehmen zusammengefasst, die sich im Rahmen eines nach kaufmännischen Grundsätzen eingerichteten Geschäftsbetrieb mit den Bereichen Geldversorgung, Zahlungsverkehr und Kreditvermittlung befassen. Ferner gehören die für diese Unternehmen einschlägigen gesetzlichen Grundlagen („Bankrecht“) und Organisationsstrukturen zum Bankwesen. In volkswirtschaftlicher Hinsicht fällt dem Bankwesen die Aufgabe zu, den Markt mit sämtlichen kredit- und geldwirtschaftlichen Leistungen zu versorgen.

Das deutsche Bankwesen

Das im Wesentlichen im Kreditwesengesetz geregelte deutsche Bankwesen weist zahlreiche Übereinstimmungen mit anderen Bankensystemen auf, aber auch einige Unterschiede. Der deutsche Gesetzgeber unterscheidet bei den Banken nach dem Kriterium der Anforderungen im Rahmen der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) ausgeübten Finanzmarktaufsicht zwei Unternehmensgruppen: Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute. Die BaFin (Sitz: Bonn und Frankfurt/M.) untersteht dem Bundesfinanzministerium.

Zu den Finanzdienstleistungsinstituten, an die die Finanzaufsicht geringere Anforderungen bei Nachweis der Eigenkapitaldecke stellt als bei Kreditinstituten, gehören vor allem Finanz-Service-Gesellschaften von Großunternehmen, die ihren Kunden Kredite zur Finanzierung von produktbezogenen Kaufpreiszahlungen anbieten. Finanzdienstleistungsinstitute sind auch als Kreditkartenunternehmen, Absatzfinanzierungsgesellschaften, Kapitalanlagegesellschaften oder Treuhandgesellschaften am Markt tätig. Nicht selten sind Finanzdienstleistungsinstitute Tochtergesellschaften von Kreditinstituten.
Die Kreditinstitute prägen das Bild der Bankenlandschaft. Die Begriffe „Bank“ und „Kreditinstitut“ werden umgangssprachlich häufig synonym verwendet. In der Fachwelt dagegen gilt die Bezeichnung „Kreditinstitut“ als Oberbegriff für eine Reihe von Unternehmenstypen, die je nach ihrer geschäftlichen Grundausrichtung und Rechtsform als „Banken“, „Genossenschaftsbanken“ oder „Sparkassen“ bezeichnet werden. Bei der Ausbildung der Kreditinstitutsarten gibt es zahlreiche, oft historisch bedingte Differenzierungen und Sonderheiten. Vor allem wird dabei zwischen Universalbanken, die das gesamte Spektrum der Finanzdienstleistungen anbieten, und Spezialbanken mit der Betonung eines bestimmten Geschäftsbereichs unterschieden. Auffallend im internationalen Vergleich ist die Tatsache, dass die Zahl der öffentlich-rechtlich und genossenschaftlich organisierten Kreditinstitute in Deutschland unter den ungefähr 2000 Instituten relativ groß, die der Privatbanken mit einem Anteil von etwa 25% (2012) an der Gesamtbilanzsumme der Kreditinstitute relativ gering ist.
Die Deutsche Bundesbank (Sitz: Frankfurt/M.), die seit 2002 Teil des von der Europäischen Zentralbank (EZB) (Sitz: Frankfurt/M.) geführten Systems der europäischen Zentralbanken ist, hat vor allem die Aufgabe der Sicherstellung der Preisniveaustabilität und der Gewährleistung des Zahlungsverkehrs. Die Bundesbank dient als „Bank der Banken“ auch als Kreditgeberin für das Bankwesen sowie als Notenbank der Versorgung mit Banknoten und Münzen. Gemäß § 2 Kreditwesengesetz ist die Bundesbank kein Kreditinstitut, sondern ein bundesunmittelbares Organ mit eigener Rechtspersönlichkeit. Neben den regelmäßig als Aktiengesellschaften organisierten Banken, deren Hauptzweck die Gewinnerzielung ist, spielen die Sparkassen als vorwiegend regional ausgerichtete Finanzdienstleister eine wesentliche Rolle im Bankwesen. Bei den Sparkassen, die in der Regel als Anstalten des öffentlichen Rechts organisiert sind, steht nicht die Profitmaximierung im Vordergrund, sondern die Befriedigung der Kreditbedürfnisse der lokalen Bevölkerung und mittelständischen Wirtschaft. Die Spitzeninstitute der Sparkassen sind die Landesbanken. Ähnliche Zielsetzungen wie bei den Sparkassen haben im 19. Jahrhundert zur Bildung des Genossenschaftsbank-Wesens geführt. Die Spitzeninstitute der zumeist als „Volksbank“ oder „Raiffeisenbank“ firmierenden örtlichen Genossenschaftsbanken sind als Aktiengesellschaften organisiert. Aktionäre sind fast ausschließlich Genossenschaftsbanken und andere Genossenschaften. Zu den Spezialbanken werden u. a. Investmentbanken, Bausparkassen und Wertpapiersammelbanken gezählt.

Internationales Bankwesen

Auf internationaler Ebene dominiert das Privatbanksystem. War seit 1933 in den auf dem Finanzmarkt führenden USA das Spezialbankbetrieb vorschreibende Trennbanksystem obligatorisch, so wurde dort 1999 auch das Universalbankensystem erlaubt. Die engen internationalen Verflechtungen der Weltwirtschaft haben zu einer weitgehenden Annäherung der Geschäftspraktiken im Bankwesen geführt. Nicht unwesentlich dazu beigetragen haben supranationale und internationale Bankinstitute. Dazu zählt die Weltbank (International Bank for Reconstruction and Development, IBRD) mit Sitz in Washington, die zusammen mit weiteren Organisationen der Weltbank-Gruppe die Sicherung der bankmäßigen Versorgung in Entwicklungsländern gewährleisten soll. Von herausragender Bedeutung ist auch der als Sonderorganisation der UNO aufgebaute Internationale Währungsfonds (IWF) (International Monetary Fund, IMF) (Sitz: Washington), zu dessen Hauptaufgaben die Wechselkurs-Stabilisierung, währungspolitische Kooperation auf internationaler Basis, die Förderung des Welthandels und geldpolitische Überwachungsmaßnahmen ebenso wie Kreditvergabe und technische Unterstützung gehören. Als bedeutendes Instrument für die den weltweiten Finanzsektor stabilisierende Zusammenarbeit der Zentralbanken wirkt seit 1930 die in Basel residierende Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) (Bank for International Settlements, BIS). Nur Zentralbanken (2013: 60) können Mitglied dieser spezialrechtlichen Aktiengesellschaft sein. Der BIZ obliegt die Verwaltung eines Großteils der Währungsreserven der über ihre Zentralbanken angeschlossenen Länder (2012: Etwa 300 Mrd. Euro). Eine Sonderform des Bankwesens ist das in vielen orientalischen, aber auch vereinzelt in westlichen Ländern praktizierte islamische Bankwesen. Dabei wird versucht, die Ausformungen des Kreditwesens mit den auf den Koran bezogenen religiösen Vorgaben in Deckung zu bringen. Neben bestimmten Investitions-Verboten im Zusammenhang mit Kreditgeschäften spielt hier vor allem das Verbot, Zinsen zu zahlen oder zu verlangen, eine wesentliche Rolle. Zur Umgehung des Zinsverbots hat islamisches Recht Konstrukte entwickelt, wie die nicht einklagbare, häufig übliche Praxis, Einlegern zwar keine Zinsen zu zahlen, aber freiwillige Geschenke zu machen. Über die Möglichkeit, für bestimmte Anleihen zwar keine Zinsen zu bekommen, aber entsprechende Mietzahlungen für vom Schuldner als Sicherheit nutzungsrechtlich übertragene Immobilien verlangen zu können, können sich auch Muslime religionsgesetzestreu am internationalen Finanzmarkt beteiligen. Eine weitere islamische Sonderheit im Bankwesen ist das ausschließlich auf Vertrauen und Vertraulichkeit basierende Hawala-Prinzip, bei dem in ihrer Gesamtheit erhebliche Finanzströme ohne jegliche Belege nach einem Codewort-System über Mittelsmänner von Absendern zu Empfängern transferiert werden.

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