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Bankrecht

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Das Stichwort Bankrecht ist ein juristischer Begriff, der die Rechtsverhältnisse einer Bank, bestehend aus den Rechtsverhältnissen im Bankgeschäft oder im Kreditgewerbe zusammenfasst. Diese rechtlichen Grundlagen basieren auf verschiedenen Regelungen aus dem Handelsrecht und dem bürgerlichen Recht. Dazu kommen viele dem wirtschaftsverwaltenden Hintergrund entstammende spezielle gesetzliche Vorschriften. Trotzdem wir das Bankrecht als eigenes Sachgebiet verstanden. Da Banken heute vielfältige Aufgaben wahrnehmen, unterliegen sie in den verschiedenen Geschäftsbereichen auch unterschiedlichen Rechtsvorschriften. Zum einen existiert im wirtschaftsverwaltenden Hintergrund das so genannte Kreditwesengesetz, zum anderen gibt es vielfältige Vorschriften aus dem Bereich Finanzdienstleistungsrecht und Versicherungsrecht.

Das Handelsrecht

Im Handelsgesetzbuch werden die ohnehin geltenden Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches ergänzt und modifiziert. Das Handelsrecht beinhaltet auch Regelungen Bereich Scheck und Wechselrecht, darüber hinaus für Wertpapier-, Banken- und Börsenrecht.

Das Bürgerliche Recht

Im allgemeinen Sprachgebrauch auch Privatrecht genannt, stellt diese die allgemeine Grundlage für Geschäftsbeziehungen und Verhaltensweisen zwischen Vertragspartnern dar. Hier werden zum Beispiel alle rechtlichen Grundlagen für das Schuldrecht festgelegt.

Rechtsgrundlagen für Kreditinstitute

Die Vorschriften für Kreditinstitute sind im so genannten Kreditwesengesetz zusammengefasst. Das Gesetz über das Kreditwesen stellt allgemein gültige Grundsätze für das Kreditgeschäft auf und soll damit die zukünftige Funktionsfähigkeit der deutschen Kreditwirtschaft gewährleisten. Darin inbegriffen ist das Bestreben, Gläubiger von Kreditinstituten vor dem Verlust ihrere Einlagen zu bewahren. Daher wurde mit der BaFin eine Aufsichtsbehörde geschaffen, die die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorschriften überwachen und sicherstellen soll. Erster Punkt im Kreditwesengesetz ist die Beschränkung der eingehbaren Risiken. Es wurde also detailliert festgelegt, wie bestimmte kaufmännische Risiken durch Eigenmittel zu hinterlegen sind.
Als zweiter Punkt wurden die Anzeigepflichten der einzelnen Institute gegenüber der BaFin und der Bundesbank genauestens festgelegt. Generell müssen Kreditinstitute jederzeit über alle Geschäftsvorfälle Auskunft erteilen, selbst wenn kein besonderer Grund für diese Prüfung vorliegt. Darüber hinaus bestehen regelmäßige Meldepflichten in Bezug auf die Solvabilität, die Liquidität und die Kreditmenge. Meist wird das über die Errechnung und Übermittlung von festgelegten Kennzahlen gewährleistet. Des Weiteren sind die Meldepflichten für Monats- und Jahresabschlüsse und die Informationspflichten für „besondere Ereignisse“ geregelt.
Letzter Punkt im Kreditwesengesetz sind die Regelungen, die bestimmte Einflussmöglichkeiten der BaFin auf die Geschäftsführung von Kreditinstituten festlegen. Hierunter fallen Möglichkeiten in Bezug auf Begrenzungen, die Bankerlaubnis, Eingriffe bei Normverletzung und Einflussmöglichkeiten bei drohender Insolvenz.
Aufgrund Ihrer Funktion und rechtlichen Grundlage kann die BaFin zum Beispiel die Höhe und Anzahl von Großkrediten für ein Kreditinstitut begrenzen. Darüber hinaus hat sie zum Beispiel auch die Aufsicht über das Wettbewerbsgebaren der Banken und kann bei gemeldeten Missständen auch gegen unlautere Werbung einschreiten. Die BaFin ist die Behörde, die die Bankerlaubnis oder Banklizenz vergibt. Werden Normen verletzt, hat die BaFin verschiedene Möglichkeiten, den Verbraucher oder den Gläubiger zu schützen. Das reicht von der Entziehung der Bankerlaubnis über den Austausch der Geschäftsleitung gegen Sonderbeauftragte und das Einschreiten gegen ungesetzliche Geschäfte bis hin zur Untersagung von bestimmten Geschäftsfeldern. Sind also beispielsweise unzureichende Eigenmittel vorhanden, kann die BaFin Kreditgewährungen untersagen. Wichtigste Aufgabe gerade in der nahen Vergangenheit war die Begrenzung der Folgen bei drohender Insolvenz eines Unternehmens für die Gesamtwirtschaft. Die BaFin hat auch hier zahlreiche Eingriffsmöglichkeiten.
Generell untersteht die BaFin dem Bundesfinanzministerium, stellt aber eine eigene rechtsfähige Instanz dar.

Finanzdienstleistungsrecht

Dieser Teilbereich der gültigen Rechtsnormen ist ebenfalls im Kreditwesengesetz geregelt. Hier sind alle Normen für die verschiedenen Formen von Finanzdienstleistungen festgelegt. Zu den Finanzdienstleistungen zählen die Anlagevermittlung und Anlageberatung, die Finanzportfolioverwaltung, Finanzierungsleasinggeschäft, Sortengeschäfte und noch einige andere Angebote. Allgemein fasst man unter dem Begriff Finanzdienstleistungen alle erbrachten Bankgeschäfte und Versicherungsgeschäfte zusammen.

Versicherungsrecht

Dieser Teil des Bankrechts ist prinzipiell eine Verknüpfung von Regelungen aus dem Handelsrecht und dem Bürgerlichen Recht. Hiermit sind Regularien gemeint, die die Beziehung von Risikogemeinschaften regeln sollen, die in Ihrem Vertragsverhältnis die Absicherung von Schäden vereinbaren. Das Versicherungsrecht umfasst einige Teilbereiche, wie z.B. das Sachversicherungsrecht, das Haftpflichtversicherungsrecht, die Rechtsschutzversicherung, und das Recht der privaten Personenversicherung. Als Aufsichtsbehörde im Bereich Versicherungsrecht fungiert auch hier die BaFin. Die Rechtsform deutscher Versicherungsunternehmen ist ebenfalls vorgeschrieben. Im Bereich der privatrechtlichen Versicherung gilt im Allgemeinen das Versicherungsvertragsgesetz. In seiner Neufassung aus dem Jahre 2008 wurden einige wesentliche Veränderungen vorgenommen. Zum Beispiel wurden die Regelungen für die Anzeigepflicht, die Informationspflicht und die Offenlegungspflicht zu Gunsten der Versicherten verändert. Die bisher gültige Klagefrist, bis zu der Versicherte Ansprüche im Falle einer Ablehnung geltend machen mussten, entfällt nach dem neuen Versicherungs – Vertragsgesetz völlig. Zusätzlich wurden Regelungen, nach denen der Versicherer im Falle bestimmter Verletzungen der Anzeigepflicht eine komplette Ablehnung der Leistung durchführen konnte, gestrichen. Weitere zusätzliche Änderungen beziehen sich auf die Angabe von Leistungen bei Lebensversicherungen und die Aufrechterhaltung der Krankenversicherung im Falle eines Zahlungsverzuges.

Schuldrecht

Das Schuldrecht ist Teil des bürgerlichen Gesetzbuches. Hier werden alle Vorschriften privater und geschäftlicher Schuldverhältnisse geregelt.

Wirtschaftsverwaltungsrecht

Als Teil des Verwaltungsrechts sind hier die Normen des öffentlich-rechtlichen Bereiches festgelegt. Im Besonderen geht es um die Möglichkeiten staatlicher Institutionen, auf die Wirtschaft einzuwirken. Demnach sind sämtliche Rechte und Pflichten der staatlichen Einrichtungen im Zusammenhang mit der Einwirkung und Überwachung der Wirtschaft organisiert.

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