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Kreditvermittlung

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Der Weg einen passenden und möglichen Kredit aufzunehmen, führt Kreditsuchende in vielen Situationen nicht direkt zur eigenen Hausbank. Eine hohe Anzahl an Kreditangeboten unterschiedlicher Art, eine Vielzahl an Kreditsuchenden sowie deren individuelle Gegebenheiten und auch die mit einer Kreditgewährung verbundenen Schwierigkeiten führen potenzielle Kreditnehmer zu professionellen Kreditvermittlern. Die Kreditvermittlung im Allgemeinen stellt eine kommerzielle Vermittlung von Darlehen und Krediten zwischen möglichen Kreditgebern und Kreditnehmern dar. Die Kreditvermittlung untersteht gesetzlichen Regelungen und weist verschiedene Varianten von Kreditvermittlungen beziehungsweise Kreditvermittlern auf.

Wesen der Kreditvermittlung

Eine Kreditvermittlung erfolgt durch gewerblich agierende und zugelassene Kreditvermittler. Diese bewilligen nicht selbst einen Kredit an qualifizierte Kreditsuchende, sondern organisieren Kreditgeber, die den passenden Kredit dem potenziellen Kreditnehmer zur Verfügung stellen. Der Kreditsuchende schließt zwei Verträge ab. Den Kreditvermittlungsvertrag mit dem Kreditvermittler und im Fall eines Kreditangebotes einen Kreditvertrag mit dem Kreditgeber. Der Erfolg einer Kreditvermittlung ist von der Bewilligung und Auszahlung des jeweiligen Kredites abhängig. Der Kreditvermittler erhält für seine Vermittlungstätigkeit eine Kreditvermittlungsprovision. In der Regel stellt die Leistung der Vermittlungsprovision eine einmalige Zahlung dar. Der Kreditnehmer muss diese allerdings nur zahlen, wenn ein Kredit oder Darlehen erfolgreich vermittelt wurde. Bleibt die Kreditvermittlung erfolglos oder ist der Kreditvermittlungsvertrag nichtig, entstehen dem Kreditsuchenden keine Kosten. Der Kreditnehmer hat bei Verbraucherdarlehensverträgen ein Widerrufsrecht nach §495 BGB. Der Kreditvermittler erhält seine Provision erst, wenn das Widerrufsrecht nicht mehr zum Tragen kommen kann. Eine im Voraus verlangte Vergütung ist gesetzeswidrig. Die Vergütungszahlung kann unmittelbar an den Kreditvermittler gezahlt werden oder auch im Kreditvertrag, auch als packing bezeichnet, integriert werden. Der Kreditvermittlungsvertrag regelt die Rechte und Pflichten des Vermittlers sowie des Kreditsuchenden. Inhaltlich kann in dem Vertrag zum Beispiel der Kredit selbst definiert werden, die Ansprüche der Vermittlungsprovision geregelt werden, der zeitliche Rahmen und die Exklusivrechte des Vermittlers bestimmt werden sowie weitere Reglements wie der Datenschutz aufgeführt werden. In den meisten Ländern unterliegen Kredit- und Darlehensvermittlungsverträge den gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Form, dem Mindestinhalt und der Begrenzung der Vertragsfreiheiten.

Rechtsgrundlagen der Kreditvermittlung

Das Verbraucherkreditgesetz aus dem Jahr 1990 regelte die konkreten gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Kreditvermittlung an Verbraucher. Das Gesetz diente dem Schutz des Verbrauchers. Mit der Schuldrechtsmodernisierung wurde das Verbraucherkreditgesetz am 01. Januar 2002 außer Kraft gesetzt. Die Rechtsgrundlagen für Verbraucherdarlehensverträge werden seither im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Die Europäische Union hat die Rechtsgrundlagen für Kredit- und Darlehensvermittlungen für Verbraucher in der Richtlinie 2008/48/EG über Verbraucherkreditverträge vom 23.April 2008 aufgestellt. Das Gesetz wurde im deutschen Recht umgesetzt. Gegenstand dieser Rechtsgrundlage sind nahezu alle Arten von Verbraucherkrediten zwischen 200 Euro und 75000 Euro, denen eine vertraglich vereinbarte Laufzeit zugrunde liegt.

In Deutschland darf eine ordnungsgemäße Kreditvermittlung nur durch einen Kreditvermittler ausgeübt werden, der nach § 34c Abs. 1 Nr. 1 Gewerbeordnung (GewO) die Erlaubnis einer zuständigen Behörde, wie zum Beispiel das Gewerbeaufsichtsamt, besitzt. Voraussetzung für die Zulassung einer Kreditvermittlung seitens des Vermittlers ist nach § 34c Abs. 2 GewO die erforderliche Zuverlässigkeit für diese Art des Gewerbes sowie geordnete Vermögensverhältnisse. Als Gewerbe gilt die Kreditvermittlung, wenn der Vermittler für Kredite einen in Art und Umfang kaufmännisch ausgestatteten Geschäftsbetrieb mit einer dauerhaften Geschäftstätigkeit und Gewinnerzielungsabsicht vorweisen kann. Der Kreditvermittler muss Unternehmer im Sinne des §14 BGB sein, um eine Kreditvermittlung zu betreiben. Der Kreditvermittler muss einen Kreditvermittlungsvertrag nach §655a BGB mit einem Verbraucher nach § 655b BGB in schriftlicher Form aufsetzen. Im Paragrafen 655c BGB regelt der Gesetzgeber, dass der Verbraucher erst zur Zahlung der Vermittlungsvergütung verpflichtet ist, wenn der Kredit ausbezahlt wurde und ein Widerruf nach §495 BGB beziehungsweise §355 BGB nicht mehr rechtskräftig ist. Gemäß § 655d BGB darf der Vermittler keine Leistungen, die mit der Vermittlung des Darlehensvertrages zusammenhängen außerhalb der Vermittlungsvergütung berechnen. Allerdings kann vereinbart werden, dass entstandene und erforderliche Auslagen bis zu einer gewissen Höhe zu erstatten sind. Pauschal berechnete Ausgaben, die im Einzelnen nicht nachgewiesen werden können, sind unzulässig. Der Kreditvermittler muss die in Artikel 247 § 13 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) definierten vorvertraglichen Informationspflichten einhalten. Ein Darlehensvermittlungsvertrag der den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt ist unwirksam (§ 655b Absatz 2 BGB). Der rechtliche Schutz gilt nur für Verbraucher. Unternehmen und Selbstständige, die einen Kredit für ihren Betrieb nutzen wollen, sind durch diese Regelungen nicht geschützt.

Kreditvermittler im Rahmen der Kreditvermittlung

Auf dem Markt für Kreditvermittlung haben sich verschiedene Arten von Kreditvermittlern etabliert. Traditionell sind Kreditvermittler Makler, die kommerziell Kredite an Kreditsuchende vermitteln. Makler und Unternehmen für Kreditvermittlung vermitteln sehr häufig auch andere Finanzprodukte wie Versicherungen, sind selbstständige Mitarbeiter oder Partner bei Finanzvertrieben oder sonstigen Finanzdienstleistungen. Für die fachliche Zulassung eines Kreditvermittlers müssen zum Beispiel Fachkundennachweise wie Ausbildung, Studium und Fortbildungen vorliegen, wirtschaftlich zum Beispiel eine Haftpflichtversicherung und ordnungsgemäße Vermögensverhältnisse sowie rechtlich auch die bisherige Straffreiheit vorhanden sein.

Im Internet haben sich zahlreiche Plattformen etabliert, die darauf spezialisiert sind, eine Kreditvermittlung anzubieten. Auf diesen speziellen Online-Plattformen werden die Konditionen und Angebote über standardisierte Kredite von kooperierenden Banken, meist Direktbanken, gespeichert. Kreditsuchende können in einer Übersicht auf der jeweiligen Online-Plattform, den Konditionen entsprechend das auf ihre Situation passende Angebot einsehen und einen Anbieter auswählen. Einige Online-Plattformen in der Kreditvermittlung haben sich auch auf günstige und spezielle Kredite spezialisiert. Kreditvermittler kooperieren auch häufig mit ausländischen Banken und Kreditinstituten, die Kredite häufig auch unter anderen Voraussetzungen und Konditionen als deutsche Kreditinstitute bewilligen.

Durch die Möglichkeiten des Internets sowie die wachsende Anzahl an enttäuschten Bankkunden und finanziell vorbelasteten Kreditnehmern etablierte sich das Social Lending. Eine Reihe von Kreditvermittlern im Internet spezialisierten sich darauf, einen seriös betreuten Marktplatz als Treffpunkt für Kreditsuchende und private Kreditgeber als Investoren zu schaffen. Die auch als Peer-to-Peer-Lending bezeichnete Variation der Kreditvermittlung zielt darauf ab, Privatpersonen (engl. Peer) eine Kreditaufnahme für Kreditsuchende sowie eine Investitionsmöglichkeit für private Kreditgeber ohne Hinzuziehung einer Bank zu ermöglichen. Einige seriöse Plattformen haben der Rechtsprechung wegen, Banken in den Vermittlungsprozess mit eingebunden. Das Modell von Privat an Privat wird dabei dennoch beibehalten. Der ordnungsgemäße Betrieb einer Online-Plattform zur Vermittlung von Peer-to-Peer Krediten unterliegt in Abhängigkeit der Gestalt des Angebotes der Genehmigung gemäß §32 Kreditwesengesetz (KWG) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Online-Plattformen für Peer-to-Peer- Kredite organisieren und betreuen den Vermittlungsprozess. Diese Social Lending Variante der seriösen Kreditvermittlung zwischen Privatpersonen auf einem Online-Marktplatz hat sich bei vielen Verbrauchern beliebt gemacht.

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