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Schufa Auskunft

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Bei der Auskunft über die Schufa Holding AG (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) handelt es sich um eine doppelte Problematik. Einerseits geht es dabei um Rechte von Unternehmen, Einrichtungen und Privatpersonen, Auskunft über die finanzielle Situation von Bürgerinnen und Bürger zu erhalten. Andererseits geht es um das Recht der Betroffenen selbst, Auskunft über die zu ihrer Person vorhandenen Einträge bei der Schufa einzuholen.

Schufa – die größte private deutsche Wirtschaftsauskunftei

Schufa Holding AG ist eine Aktiengesellschaft, die Wirtschaftsdaten über die Bürgerinnen und Bürger speichert und verwaltet. Aktionäre der Schufa sind Banken und weitere Kreditinstitute. Außerdem gehören unterschiedliche Versicherungsfirmen und andere Dienstleistungsunternehmen zu den Aktionären der Schufa Holding. In den Datenbanken der Gesellschaft befinden sich Angaben über rund 66 Mio. der deutschen BürgerInnen. Die Daten sind streng vertraulich und unterliegen dem Bundesdatenschutzgesetz, das 1977 verabschiedet wurde. Grundsätzlich dürfen Daten an die Schufa nur dann übermittelt werden, wenn die Betroffenen diesem Vorgang zugestimmt haben. Diese Regelung, welche auf einem Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 1985 basiert, wird als die „Schufa-Klausel“ bezeichnet. Ebenfalls werden Daten an die Schufa übermittelt, wenn die Forderung eines Gläubigen von dem Schuldner anerkannt wurde und wenn der Schuldner von dem drohenden Eintrag in die Schufa informiert wurde, im Falle eines Insolvenzverfahrens und wenn ein Vollstreckungstitel vorliegt. In der Schufa-Datenbank werden auch Angaben über die bestehenden Pfändungsschutzkonten gespeichert, d.h. über ein Girokonto, das einen pfändungsfreien Beitrag ihrem Besitzer einräumt. Die Daten werden von den Mitarbeitern der Schufa teilweise selbst ermittelt, teilweise werden die Daten von den Partnern des Unternehmens geliefert. Ebenfalls werden Systeme wie die Zentralstelle für die Kreditinformation als Quelle der Daten einbezogen. Außerdem werden öffentlich zugängliche Informationen, wie z.B. Bekanntmachung einer zivilrechtlichen Zwangsvollstreckung, bei der Schufa gespeichert. Von der Schufa werden neben dem Namen und Vornamen des Bürgers (der Bürgerin) aktuelle und frühere Adressen, Angaben über laufende und abbezahlte Kreditverträge, über eröffnete und abgelehnte Konten und über Kreditkarten gespeichert. Schufa verfügt über Informationen über die abgeschlossenen Verträge im Bereich der Telekommunikation. Auch Angaben über die Eröffnung eines Kundenkontos bei den Anbietern des Versandhandels werden an die Schufa übermittelt. Missbrauch und Kündigung von Konten, gemahnte Forderungen, Ablehnung eines Kreditantrags gehören ebenfalls zu den Informationen, die in den Datenbanken von Schufa gespeichert werden. Daher verfügt die Schufa über Informationen zur Bonität der betroffenen Personen. Bei der Schufa werden einerseits sog. Positiv-Merkmale zur Person gespeichert, zu denen neben den Angaben zur Identität der Person (Name, Vorname, Adressen) auch die vertragsmäßige Abwicklung von sämtlichen wirtschaftlichen Beziehungen gehört. Andererseits werden auch die sog. Negativ-Merkmale gespeichert, d.h. Fälle, wenn eine Person ihre Vertragspflichten verletzt. Auch wenn eine Zwangsvollstreckung oder Insolvenz vorliegen, wird dies als ein Negativ-Merkmal verzeichnet. Außer der Ermittlung von absoluten Daten (Werten) gehört zur Geschäftspraxis der Schufa das sog. Scoring, bei dem jeder Person eine entsprechende Zahl zugeordnet wird, die zwischen 1 und 100 liegt. Je höher diese Zahl, desto niedriger ist nach der Einschätzung von der Schufa die Wahrscheinlichkeit eines Kreditausfalles, d.h. einer Unfähigkeit der betroffenen Person, die Forderungen der Kreditinstitute oder der anderen Dienstleister zu erfüllen.

Schufa Auskunft – Kreis der Berechtigten

Schufa Holding AG ist ein Unternehmen der Privatwirtschaft, das bedeutet, es arbeitet nach den marktwirtschaftlichen Prinzipien und ist darauf angewiesen und bestrebt, Gewinne zu erzielen. Die Grundlage für die Gewinne der Schufa bilden kostenpflichtige Auskünfte über die Bonität der BürgerInnen und der Unternehmen. Diese Auskünfte werden auf Anfrage von Firmen und Einrichtungen erteilt. Der Hintergrund für das Interesse von Firmen an der finanziellen Situation ihrer Kunden liegt in dem Bestreben von Kreditgebern, Handelsunternehmen und Versicherer sich vor den Zahlungsausfällen zu schützen und Situationen vorzubeugen, in denen ein aufwendiges Mahn- oder Inkassoverfahren notwendig werden kann. Schufa Auskunft steht nicht jeder Person oder Institution zur Verfügung, die sich ein Bild über die Bonität der anderen Person verschaffen möchte. Eine Schufa Auskunft einzuholen dürfen nur Unternehmen und Einrichtungen, die zu den Vertragspartnern der Schufa gehören. So gut wie jedes Geldinstitut in Deutschland gehört zu dem Kreis der Vertragspartner der Schufa. Außerdem wird eine Schufa Auskunft nur mit schriftlicher Einwilligung der Betroffenen erteilt. Alle Vertragspartner der Schufa werden von der Gesellschaft in 3 Kategorien unterteilt. Zu den sog. A-Partnern gehören Kreditinstitute, Kreditkartenanbieter und Leasingunternehmen. Diese Partner erhalten bei der Schufa Auskunft sowohl über die Positiv-Merkmale, als auch über Negativ-Merkmale, die über eine Person in den Datenbanken der Schufa gespeichert wurden. Die A-Partner erhalten eine Auskunft, ob bei de betroffenen Person offene und von ihr nicht bestrittene Forderungen von anderen Unternehmen vorliegen. Dabei wird es nicht angezeigt, um welche Unternehmen es sich handelt. Ebenfalls erhalten diese Partner eine Auskunft, ob in den letzten 10 Tagen ein anderes Unternehmen eine Auskunftsanfrage an die Schufa gestellt hat. Bei den B-Vertragspartnern handelt es sich um Dienstleister außerhalb des Finanzbereiches. Dazu gehören überwiegend Firmen, die Waren auf Rechnung versenden, außerdem gehören Versicherer zu den B-Vertragspartnern. Diese Firmen und Einrichtungen erhalten bei einem Antrag auf Schufa Auskunft nur Negativ-Merkmale. Für die Unternehmen aus der Telekommunikationsbranche wird eine Ausnahme gemacht, so dass diese Firmen neben den Negativ-Merkmalen auch die Positiv-Merkmale erhalten, allerdings nur soweit diese Merkmale Unternehmen aus der gleichen Branche betreffen. Darüber hinaus gibt es F-Vertragspartner der Schufa. Dazu gehören v.a. Inkasso-Unternehmen. Diese Partner erhalten bei einem Antrag auf Schufa Auskunft lediglich die Angaben über die Adressen der betreffenden Person. Weitere Unternehmen, wie z.B. das Online-Auktionshaus eBay dürfen die Schufa Auskunft für die Identitätsprüfung ihrer Bieter und Käufer nutzen. Auch Privatpersonen dürfen ein berechtigtes Interesse haben, Angaben über die Bonität einer Person zu erhalten. Bei diesen Personen handelt es sich vorwiegend um Vermieter, die sich überzeugen möchten, ob es sich bei einem potentiellen Mieter um einen solventen Kunden handelt. Allerdings dürfen i.d.R. Privatpersonen nicht direkt eine Schufa Auskunft über eine andere Person einholen, sondern sind berechtigt, von dieser Person eine Selbstauskunft zu erbitten.

Schufa Auskunft – Selbstauskunft

Laut Bundesdatenschutzgesetz ist jeder Bürger und jede Bürgerin berechtigt, von der Schufa eine Auskunft darüber zu erhalten, welche Daten über ihn (sie) bei der Gesellschaft gespeichert wurden. Um diese Selbstauskunft (Eigenauskunft) zu erlangen, müssen sich die Bürger gegenüber der Schufa legitimieren. Die Legitimation kann mit Hilfe vom Postident-Verfahren oder durch eine Unterschrift bei der Postzustellung an die Wohnadresse geschehen. Eine Bonitätsauskunft besteht aus zwei Dokumenten. Das erste Dokument enthält Informationen, die für Vertragspartner der Person (z.B. für den Vermieter) relevant sind. Dieses Dokument enthält nicht alle Daten, die bei der Schufa über die Person gespeichert wurden. Das zweite Dokument enthält alle der Schufa zur Verfügung stehende Daten, welche die Person betreffen, die eine Selbstauskunft beantragt hat. Die erste Selbstauskunft ist für einen Bürger (eine Bürgerin) kostenlos, für alle weiteren werden Kosten erhoben.

Fazit

Schufa Holding AG speichert und gibt weiter Informationen über die finanzielle Situation von BürgerInnen. Schufa Auskunft darf nur mit der Einwilligung der betroffenen Person eingeholt werden. Das Recht, eine Schufa Auskunft einzuholen, haben Vertragspartner der Schufa, die in drei Kategorien unterteilt sind. Jeder Bürger und jede Bürgerin haben das Recht, eine Selbstauskunft, d.h. Informationen über die eigene Bonität, bei der Schufa zu beantragen. Diese Auskunft enthält alle Informationen, die über die betroffene Person bei der Schufa enthalten sind. Die Schufa Selbstauskunft gibt einer Person die Gelegenheit, fehlerhafte Informationen korrigieren zu lassen.

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