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Ratenzahlung

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Der Ratenkauf wird vor allem bei größeren Anschaffungen wie Möbelkauf oder dem Kauf dringend benötigter technischer Geräte wie Waschmaschine, Geschirrspülmaschine oder Wäschetrockner genutzt, um die Kaufsumme an den Verkäufer durch Ratenzahlung zu tilgen. Die Anzahl und die Höhe der Raten werden durch eine Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zum Zeitpunkt des Kaufes festgelegt. Im Einzelhandel wird der Ratenkauf auch Finanzkauf genannt, denn die jeweilige Rate setzt sich aus der Tilgung und den anfallenden Zinsen zusammen. Alle Vereinbarungen zum Ratenkauf wurden durch den Gesetzgeber im BGB festgelegt.

Einkauf bei Versandhäusern per Ratenzahlung

Schon beim Einkauf in Versandhäusern können sich Kunden dazu entschließen, die Kaufsumme in Raten zu begleichen. Diese Art des Einkaufs macht es möglich, sofort benötigte technische Geräte oder Möbel trotz kleinem Einkommen zu kaufen und zu bezahlen. Je nach Länge der Laufzeit der Ratenzahlungs-Vereinbarung kann die Höhe der fälligen Rate vom Kunden selber bestimmt werden. Das hat den Vorteil, dass dieser seinen finanziellen Spielraum berücksichtigen kann und so nicht in Zahlungsschwierigkeiten gerät. Die fälligen Raten werden dabei monatlich beglichen, allerdings muss sich der Kunde an die Vereinbarung zur Ratenzahlung halten, damit nicht zusätzliche Kosten wie Mahngebühren oder Verzugszinsen entstehen. Auch ein einmalig geforderter Betrag kann rückwirkend in eine Ratenzahlung abgewandelt werden. Denn Verkäufer geben den Kunden immer die Möglichkeit, eine Ratenzahlung zu nutzen, um an ihr Geld zu kommen. Dabei sollten die Raten immer in einer für den Käufer angemessenen Rate vereinbart werden. Die gesetzlichen Grundlagen zum Einkauf auf Raten wurden im BGB verankert.
Die Vereinbarungen zur Ratenzahlung enthalten dabei folgende Angaben:

  • Name und Anschrift des Verkäufers
  • Name und Anschrift des Käufers
  • die Höhe der gesamten Forderung
  • die Höhe der vereinbarten Rate und deren Fälligkeit
  • der Beginn der Ratenzahlung
  • die Folgen bei Nichteinhaltung der Vereinbarung

Denn werden die Vereinbarungen vom Käufer nicht eingehalten, kann der Verkäufer Mahn- und Verzugskosten verlangen. Zahlt der Kunde dann immer noch nicht, kann sich der Verkäufer an Inkassounternehmen oder das zuständige Gericht wenden, um seine Forderungen zu erhalten. Deshalb muss die Forderung vom Verkäufer in der Vereinbarung immer exakt beschrieben werden, damit er diese später auch bei Zahlungsverzug oder Nichteinhaltung der Zahlung durch den Käufer geltend machen kann.

Händler locken mit Null Prozent Zinsen bei Ratenkauf

Bei vielen Angeboten der Händler, die mit Null Prozent Zinsen ihre Kunden locken, sollten diese dennoch die Augen offen halten. Denn viele der auftretenden Kosten sind so gut verpackt, dass diese dem Kunden nicht sofort auffallen. Der Vertrag zum Ratenkauf wird dabei mit einer Bank abgeschlossen, welche vom Händler bestimmt wird. Die Laufzeit für die Raten wird in der Regel zwischen sechs und zwölf Monaten festgelegt. Voraussetzung für den Ratenkauf ist immer eine Mindestsumme, die beim Händler umgesetzt werden muss. Zwar fallen keinerlei Zinsen für den Vertrag mit der Bank an, aber Bearbeitungsgebühren können verlangt werden, denn die Bank will letztendlich am Kunden auch verdienen. Die Bearbeitungsgebühr kann mit zwei Prozent der Kaufsumme schon recht hoch ausfallen. Dazu werden einmalige Kontoführungsgebühren von der Bank verlangt und Nebenkosten für eine Restschuldversicherung sind ebenfalls zu beachten. Denn die Banken sichern sich gern mit einer Restschuldversicherung ab, um bei Zahlungsunfähigkeit des Kunden an ihr Geld zu kommen. Zwar wird von den Banken verlangt, dass eine Restschuldversicherung vom Kunden abgeschlossen wird, allerdings ist der Kunde nicht dazu verpflichtet, laut Aussage des Verbraucherschutzes.

Zusätzliche Kosten für Kunden beim Ratenkauf

Die Null Prozent Aktionen werden von Händlern vor allem dazu genutzt, ihren Umsatz zu steigern. Die angebotene Ratenzahlung wird von vielen Kunden genutzt, um sich verschiedene Wünsche erfüllen zu können. In der Regel liegen die Verkaufspreise bei diesen Aktionen deutlich höher als in anderen Geschäften. Durch die Bearbeitungsgebühren der Bank und die höheren Verkaufspreise werden Kunden ganz bewusst doppelt zur Kasse gebeten. Deshalb ist es wichtig, dass sich Kunden vor dem Ratenkauf informieren, welche Kosten letztendlich zusätzlich zur Kaufsumme auf sie zukommen. Kommt der Käufer bei einem Null Prozent Angebot den Forderungen nur teilweise oder gar nicht nach, kann der Vertrag von der Bank gekündigt werden und die Kaufsumme wird in einem Betrag sofort fällig. Ein Dispo-Kredit sollte von Kunden nie für einen Ratenkauf genutzt werden, da hier sehr hohe Zinsen anfallen können. Besser ist deshalb immer eine Vereinbarung für die Ratenzahlung mit dem Händler oder einem Versandhaus, denn bei diesen Vereinbarungen liegen die Zinsen deutlich niedriger als bei einem Dispo-Kredit. Bei mehreren Vereinbarungen zum Ratenkauf sollten Käufer immer ihre finanzielle Lage sowie ihr monatliches Einkommen und die monatlichen Fixkosten beachten, um auch alle Vereinbarungen bedienen zu können. Ein gewisser finanzieller Spielraum sollte für eintretende Sonderausgaben vorhanden sein, um den gewohnten Lebensstandard für sich und die ganze Familie halten zu können. Denn die Nutzung von mehreren Ratenkäufen hat so manchen Nutzer schon in die Insolvenz getrieben, da diese den Überblick über ihre finanzielle Situation verloren haben. Vor dem Ratenkauf ist es immer empfehlenswert, abzuwägen, ob die Konsumgüter unbedingt benötigt werden und ob die Zahlungen der Raten auch bedient werden können.

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