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Diskontkredit

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Ein Kredit, den man gegen einen Wechsel erhält, wird Diskontkredit genannt. Der Wechsel wird von einem Kreditinstitut beziehungsweise einer Bank angekauft. Das für ihn erhaltene Geld ist der Diskontkredit, der deshalb auch Wechselkredit genannt wird. Bei einem Wechsel handelt es sich um eine Forderung gegenüber einem Dritten, die noch nicht fällig ist. Durch die Aufnahme eines Diskontkredits kann man über den Geldbetrag, der der Höhe der Forderung entspricht, bereits verfügen, bevor dieser vom Schuldner bezahlt wird.

Schneller Kredit, der sofort verfügbar ist

Der Vorgang des Ankaufs des Wechsels, beziehungsweise der noch nicht fälligen Forderung durch ein Geldinstitut, wird Diskontierung genannt. Bei einer Diskontierung seiner Forderung wird dem Kreditnehmer nicht der volle Betrag, der der Gesamthöhe der Forderung entspricht, in Form eines Kredits zur Verfügung gestellt. Die Höhe des noch nicht fälligen Wechsels ist lediglich der Rahmen, in dem der Diskontkredit vergeben wird. Innerhalb dieses Kreditrahmens wird eine Diskontlinie eingeräumt, bis zu der das Geldinstitut den Wechsel ankauft. Der Betrag, der für den Ankauf gezahlt wird und der einem Teilbetrag der Forderungshöhe des Wechsels entspricht, wird an den Verkäufer gezahlt, sodass dieser sofort über ihn verfügen kann. Auf diese Weise hat er einen Diskontkredit erhalten.

Sehr günstige Zinsen und niedrige Kosten

Die Zinsen und Kosten für einen Diskontkredit werden von dem Teil der Forderung bezahlt, die nicht beliehen wird. Nach dem ein Kredit auf eine Forderung gewährt worden ist, hat das Geldinstitut ein sogenanntes Aktiv-Geschäft abgeschlossen und ist von nun an Gläubiger gegenüber dem Kreditnehmer. Der Zinssatz für einen Diskontkredit entspricht dem von der Bundesbank zweimal jährlich festgesetzten Diskontzins, der seit dem Jahr 2000 Basiszins genannt wird. Je niedriger der Basiszins, desto günstiger ist der Diskontkredit. Extrem niedrige Basiszinsen, wie beispielsweise der für den Zeitraum von Januar bis Juni 2013 erhobene Basiszins von minus 0,13 % (im Vergleich dazu lag der Diskontzins 1993 bei plus 8 %), machen einen Diskontkredit sehr günstig. Unter diesen Bedingungen kann er fast in Höhe der Gesamtforderung des Wechsels in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus gehören Diskontkredite generell zu den günstigsten Kreditarten, denn sie bieten eine hohe Sicherheit. Am sichersten sind Diskontkredite, deren Wechsel das Geldinstitut wiederum bei der Bundesbank einreichen kann. Um ganz sicher zu gehen, erheben die Banken zusätzlich zum Basiszins noch einen bestimmten Zuschlag, der von der allgemeinen Kreditwürdigkeit des Forderungsbesitzers abhängen kann. Dieser Zuschlag liegt meist im Rahmen voller Prozentwerte. Wird also ein Diskontkredit insgesamt mit einem Zinssatz von 2,0 % belegt, dann betragen bei einem Kreditrahmen von 10.000 Euro nach kaufmännischer Rechnung die Zinsen, beziehungsweise die Kosten, für die maximale Laufzeit des Kredits 50 Euro.

Kurze Laufzeit zur kurzfristigen Kostendeckung

Die Laufzeit eines Diskontkredits beträgt maximal drei Monate. Damit handelt es sich bei einem Diskontkredit eindeutig um einen der kurzfristigsten Sofortkredite. Grund dafür ist, dass die meisten Wechsel bis zum Fälligkeitstag ohnehin nur wenige Monate Laufzeit haben. Hinzu kommt, dass ein Wechsel oder eine Forderung nicht vom ersten Tag ihrer Laufzeit an in einen Diskontkredit umgewandelt werden müssen, sondern sie weisen oft nur noch eine Restlaufzeit bis zum Fälligkeitstermin auf. Diskontkredite können nicht vorfristig zurückgezahlt werden. Wenn ein Kreditnehmer einen Wechsel oder eine Forderung mit einer Restlaufzeit von weniger als drei Monaten an ein Geldinstitut verkauft, dann erlischt der Diskontkredit bereits mit der Fälligkeit des eingereichten Wechsels. Der Grund dafür ist, dass ein Diskontkredit nicht vom Einreicher der Forderung, also vom Kreditnehmer bezahlt wird, sondern vom eigentlichen Schuldner beziehungsweise dem Bezogenen.

Der Diskontkredit in der Wirtschaft

Der Diskontkredit, den das Geldinstitut durch den Ankauf einer noch nicht fälligen Forderung beziehungsweise eines Wechsels unter Abzug der anfallenden Zinsen dem Verkäufer der Forderung gewährt, hat vor allem für die Privatwirtschaft eine besondere Bedeutung. Unternehmen, die Waren oder Produktionsmittel an Kunden liefern, können sich, wenn ein später Zahlungstermin für die Lieferung gewährt wurde, vom Kunden einen Wechsel ausstellen lassen und diesen bei einer Bank in einen Diskontkredit umwandeln, über den sofort verfügt werden kann. Auf diese Weise haben Unternehmen die Möglichkeit, beispielsweise Materialien für die laufende Produktion bereits einzukaufen, bevor alle Kundenrechnungen bezahlt sind. Der Wechsel ist im Bereich Warenlieferungen im Grunde eine Art Lieferantenkredit. Dabei wird folgendermaßen vorgegangen: Das Unternehmen (der Lieferant) liefert Waren und möchte im Gegenzug diese Leistung bezahlt haben. Der Käufer bezahlt jedoch nicht sofort, sondern er erhält einen Aufschub, was auch schon ein kleiner Kredit ist. Dafür erhält der produzierende Lieferant vom Abnehmer einen Wechsel und legt ihn als Begünstigter einem Geldinstitut vor. Dafür erhält er einen sofort verfügbaren und günstigen Diskontkredit. Dieses Geld kann unverzüglich wieder in die Produktion investiert werden, sodass es durch die verspätete Zahlung des belieferten Kunden nicht zu Stagnationen kommt.

Ein Diskontkredit für Selbstständige und Freiberufler

Auch für Selbstständige und Freiberufler ist ein Diskontkredit eine günstige Gelegenheit, sofort verfügbares Geld zu haben. Da man es als Freiberufler beziehungsweise Selbstständiger oft schwer hat, seine Kreditwürdigkeit zu beweisen, kann man sich mithilfe eines Forderungsverkaufs sofort Liquidität verschaffen. Da sich ein Diskontkredit von einem üblichen Kredit unterscheidet und er die Sicherheit, die ansonsten erst durch umständliche Einkommensnachweise für einen längeren Zeitraum bewiesen werden müsste, schon beinhaltet, kann er meist problemlos gewährt werden. Gerade Freiberufler und Selbstständige werden oft auf Rechnungen bezahlt, die erst später fällig sind. Ein Diskontkredit auf eine vom Kunden anerkannte Forderung kann deshalb vor finanziellen Engpässen schützen. Für Kreditnehmer, die häufig einen Wechsel einreichen, hat die Bank meist schon feststehende Konditionen parat und immer denselben Kreditrahmen abgesteckt, sodass dann die Kreditabwicklung besonders unkompliziert vonstatten geht. Am sichersten bekommt man einen Diskontkredit auf einen echten Wechsel. Mit einer gewöhnlichen Rechnung (Forderung), kann es sein, dass es einiger Überredungskünste bedarf. Da es jedoch kaum noch üblich ist, dass Kunden mit einem Wechsel bezahlen, gibt es in der Praxis nur noch wenige Freiberufler und Selbstständige, die einen Diskontkredit beantragen.

Welcher Wechsel für einen Diskontkredit genutzt werden kann

Am liebsten gewähren Banken einen Diskontkredit auf Wechsel mit einer hohen Bonität. Es gibt verschiedene Arten diese zu beweisen. Dazu gehört die Haftung mehrerer Personen als Wechselverpflichtete. Darüber hinaus sollte der Wechsel bei der Bundes-Zentralbank oder auf dem Geldmarkt rediskontierbar sein. Eine Rediskontierung macht sich beispielsweise erforderlich, wenn der Kunde des Wechseleinreichers nicht termingerecht zahlt. Diskontkredite, denen ein Kaufvertrag über einen Wechsel zugrunde liegt, sind Kreditbeziehungen zwischen dem Verkäufer des Wechsels und der Bank. Auch dass der Kredit von einer dritten Partei zurückgezahlt wird, ändert daran nichts. Wenn der Wechsel platzt, erhebt die Bank Ersatzansprüche gegen den Einreicher des Wechsels, sodass es soweit kommen kann, dass dieser am Ende seine eigene Forderung zunächst selbst bezahlt. Doch im Normalfall handelt es sich bei einem Diskontkredit um ein Darlehen, das die Liquidität des Wechselverkäufers nicht beeinträchtigt, sondern fördert. Notfalls kann man sich sogar durch die Rediskontierung des Wechsels bei der Zentralbank refinanzieren. Damit eine Rediskontierung möglich ist, müssen folgenden Anforderungen erfüllt sein: Am Tag des Ankaufs darf die vorhandene Restlaufzeit des Wechsels drei Monate nicht überschreiten. Zudem muss der Wechsel mindestens drei Unterschriften tragen. Dann kann der Wechselregress gegenüber jeder dieser Personen geltend gemacht werden. Außerdem soll es ein erstklassiger Handelswechsel sein, der auf einem Waren- oder Dienstleistungsgeschäft basiert. Reine Finanzwechsel können nicht von der Bundesbank rediskontiert werden. Darüber hinaus spielt es für die Rediskontierbarkeit des Wechsels eine wichtige Rolle, dass dieser an einem Bankplatz, (einem Ort mit einer Niederlassung der Bundesbank) zahlbar ist. Diese Eigenschaften beeinflussen die Bereitschaft der Geldinstitute zur Gewährung von Diskontkrediten positiv.

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