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Schulden ausgleichen

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Personen, die „Schulden“ bei einer anderen Person oder Institution haben, sind aus verschiedenen möglichen Gründen und in den häufigsten Fällen in der Pflicht, diese in mehr oder weniger festgelegten Formen zurück zu vergüten. Das Zurückzahlen oder Zurückgeben dieser für eine gewisse Zeitspanne gewährten Außenstände wird als „Ausgleich der Schulden“ bezeichnet. Dabei können Schulden unterschiedlichster Natur sein, wie zum Beispiel aufgenommene Kredite bei Privatpersonen oder Kreditinstituten, Forderungen von Lieferanten für unterschiedlichste Waren, ausgeliehene Sach- sowie Arbeitsleistungen oder auch moralische Verpflichtungen zwischen Privatpersonen. Zwischen Privatpersonen und umgangssprachlich wird der Ausgleich von Schulden auch so bezeichnet, dass die eine Person bei einer anderen „noch etwas gut hat“ bzw. die Person, die einer anderen etwas schuldet, dieses „wieder gut zu machen“ hat. Auch in der Politik wird von einem „Ausgleich der Schulden“ gesprochen, wenn die Haushalte der Gemeinden, Länder oder des Bundes saniert werden sollen. Über die Art und Weise der Zurückzahlung von Schulden bestimmt sowohl die Gattung der Verbindlichkeit als auch der jeweilige zwischen den Beteiligten abgeschlossene Vertrag.

Die schuldrechtlichen Regelungen des Gesetzgebers

Um Auseinandersetzungen und Konflikten zwischen den Bürgern unseres Landes vorzubeugen sowie für ordnungsgemäße Abläufe in den wirtschaftlichen Beziehungen zu sorgen, hat der Gesetzgeber mit unterschiedlichen Gesetzen auch im Bereich des Kreditwesens und Schuldrechts die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen. Der größte Teil dieser schuldrechtlichen Regelungen sind in den §§ 241-853 im zweiten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches zu finden. Weitere Regelungen sind zum Beispiel im Handelsgesetz, im Wechsel- und Scheckgesetz und im Arbeitsgesetz für unterschiedliche Schuldverhältnisse getroffen worden. Die Wirtschaftsordnung von Deutschland sieht allerdings in großen Teilen eine sogenannte Vertragsfreiheit zwischen den Bürgern ihres Landes vor. Das bedeutet, dass der Gesetzgeber nur so weit wie nötig mit bestimmten Regelungen in diese Vertragsfreiheit eingegriffen hat und ein großer Anteil des Schuldrechts wird als ein nachgiebiges Recht bezeichnet. Damit unterbreitet der Gesetzgeber den Vertragsparteien Vorschläge für die Ausgestaltung ihrer Verträge, die durch die sogenannten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ bzw. AGBs in einzelnen Bereichen der Verträge bestimmte Vereinbarungen treffen können. Auf der anderen Seite bestehen aber auch zwingende Vorgaben des Gesetzgebers wie zum Beispiel die vorgeschriebene schriftliche Form von Darlehensverträgen zum Schutz der Bürger. Festgelegt ist im Gesetz, dass ein Darlehen von einem Schuldner zurückgezahlt oder eine ausgeliehene Sache zurückgegeben werden muss. Wichtig zu wissen für Schuldner istallerdings, dass es aber auch im Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit etwas zurückzuzahlen oder zurückzugeben wichtige Gesetze und Vorschriften gibt, die ihn einerseits verpflichten aber auch vor übermäßigen oder nicht erfüllbaren Forderungen vonseiten der Gläubiger schützen können.

Günstige Zeitpunkte Schulden auszugleichen

In vielen Fällen läuft der Ausgleich von Schulden entsprechend den vertraglich vereinbarten Bedingungen und die Schuldner begleichen ihre Verbindlichkeiten mit der pünktlichen Rückzahlung bzw. Rückgabe der geforderten Außenstände. Vereinbarte Ratenzahlungen werden regelmäßig vom Schuldner geleistet und der gewährte Kreditvertrag kann im günstigsten Fall ohne auftretende Veränderungen oder Komplikationen erfüllt werden. Dabei spielt der Planungszeitraum für die Rückzahlung der Schulden eine große Rolle. Je kurzfristiger die Zeitspanne für die Rückzahlung der Schulden eingeplant ist, desto genauer und sicherer kann zum Beispiel die Stabilität der wirtschaftlichen Verhältnisse oder das Auftreten von bestimmten Ereignissen mit in einen Rückzahlungsplan einbezogen werden. Günstige Zeitpunkte eventuell Schulden vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit auszugleichen könnten zum Beispiel Situationen sein, in denen sich eine große wirtschaftliche Verbesserung, vielleicht durch ein höheres Einkommen, eine Erbschaft oder Anderes einstellt. Ebenso könnten die Möglichkeiten Kredite vielleicht zu günstigeren Zinsen als wie in dem bestehenden Kreditvertrag erhalten zu können, einen Anlass zu einer eventuellen Umschuldung geben. Allerdings ist dabei auch zu bedenken, dass für eine neue Kreditaufnahme wieder zusätzliche Kosten wie zum Beispiel die Bearbeitungsgebühren und Kreditnebenkosten entstehen können. Weiterhin berechnen Banken oder andere Kreditgeber auch sogenannte Vorfälligkeitsentschädigungen für den für sie verursachten Zinsausfall bei der vorzeitigen Rückzahlung der von ihnen gewährten Kredite. Eine Umschuldung in ein zinsgünstigeres Darlehen oder einen Kredit lohnt sich dann nur, wenn die Ersparnis diese neu entstehenden Kosten übersteigt.

Verschiedene Möglichkeiten zum Schuldenausgleich

Immer häufiger treten aber auch Fälle zutage, in denen Personen sich durch einen fehlenden Überblick über ihre reale wirtschaftliche Situation, durch Fehleinschätzungen von entstehenden Finanzierungskosten oder durch das Auftreten von bestimmten Lebensereignissen wie zum Beispiel Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Scheidung und Anderem mehr oder weniger verschuldet haben und nur noch teilweise oder gar nicht mehr in der Lage sind, die Kreditraten zu bezahlen oder ihre Schulden anderweitig auszugleichen. Professionelle Schuldnerberatungen bieten in diesen Fällen Hilfestellungen und unterschiedliche Lösungen für den Ausgleich der Schulden an. Bei der Inanspruchnahme einer Schuldnerberatung sollte aber darauf geachtet werden, dass es sich um ein seriöses Unternehmen handelt, damit dem Schuldner in einer so schon schwierigen Situation nicht weitere Kosten und Unannehmlichkeiten entstehen. Diese Schuldnerberatungen helfen bei den Verhandlungen mit den Gläubigern, vielleicht um niedrigere Ratenzahlungen zu erwirken. Sie zeigen dem Schuldner auf, wie er einen Überblick über seine aktuelle wirtschaftliche Situation zurückgewinnt. Weiterhin sind sie Schuldnern dabei behilflich, eventuelle Umschuldungen einzuleiten oder auch die für eine Umschuldung entstehenden Kosten zu berechnen. Schlagen alle Bemühungen fehl, die Schulden in außergerichtlichen Verhandlungen auszugleichen, können Schuldnerberatungen auch bei der Einleitung des sogenannten gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens bzw. Insolvenzverfahrens mitwirken und den Schuldnern aus vielleicht ausweglosen Situationen heraushelfen.

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