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Kreditversicherung

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Eine Kreditversicherung bezeichnet meistens die Versicherung eines Lieferantenkredites. In der Praxis unterscheidet man zwischen unterschiedlichen Arten von Kreditversicherungen. Es existieren unter anderem die Warenkreditversicherung, die Vertrauensschadenversicherung, die Investitionsgüterversicherung und die Kautionsversicherung. Abzugrenzen ist der Begriff von der Restschuldversicherung, welche bei privaten Krediten wie Immobilienkrediten oder Bankkrediten zum Einsatz kommt.

Die Warenkreditversicherung als Absicherung für Lieferanten

Am häufigsten findet man die Warenkreditversicherung. Bei dieser sichert sich der Kreditgeber ab. Versichert ist der Ausfall von Forderungen, welche Dienstleistungen oder Warenlieferungen betreffen. Bekannt ist diese Versicherung auch unter dem Namen Forderungsausfallversicherung. Zwischen der Lieferung der Ware und deren Bezahlung liegt in der Praxis ein großer Zeitraum. Meistens erfolgt die Bezahlung 30 bis 180 Tage nach dem Erhalt der Ware. Somit erhält der Käufer vom Lieferanten einen Kredit für den genannten Zeitraum. Diesen Kredit bezeichnet man als Lieferantenkredit. Er ist gängige Praxis im Handel und der gesamte Kreditumfang liegt deutschlandweit bei rund 340 Milliarden Euro. Der Lieferant trägt das Risiko, sein Geld nicht zu erhalten. Gegen dieses Ausfallrisiko sichert er sich nun ab. Problematisch werden unbezahlte Rechnungen für ein Unternehmen besonders dann, wenn es selber in Zahlungsschwierigkeiten gerät. Summieren sich die Forderungen gegenüber Kunden, so kann ein Unternehmen handlungsunfähig werden, da es nicht mehr die Geldmittel für ein vernünftiges Wirtschaften besitzt. Dies kann im schlimmsten Fall zur Insolvenz des Unternehmens führen. Aus diesem Grund prüfen Lieferanten genau, wem sie einen Lieferantenkredit gewähren und prüfen dessen Bonität vor der Lieferung. Ein Restrisiko bleibt jedoch. Auch der Kunde kann selber in Schwierigkeiten kommen oder Insolvenz anmelden. Eine Insolvenz eines Unternehmens kann so auch Gläubigern dieses Unternehmens Probleme bereiten. Abhilfe schaffen hier die Versicherungen. Ist der Belieferte zahlungsunfähig oder tritt in Zahlungsverzug, so kann die Versicherung in Anspruch genommen werden. Der Lieferant tritt das Forderungsinkasso an die Versicherung ab und diese versucht die Ansprüche geltend zu machen. Treten auch jetzt keine Zahlungen ein, so entschädigt die Versicherung den Versicherungsnehmer. Meistens beträgt die Entschädigung 70% bis 90% der Nettosumme. Die Versicherung kann auch ein sogenanntes Fabrikationsrisiko mit einschließen. Wenn ein Kunde Waren ordert und noch während der Produktion zahlungsunfähig wird, sind dem Produzenten meistens schon Kosten angefallen. Er kann das Produkt nicht verkaufen, ist für die Produktion aber schon in Vorleistung gegangen. Auch hierfür kann er Entschädigung einreichen. Da auch die Versicherung selber sich absichern möchte, kann sie eine Einschränkung bezüglich der Belieferung der einzelnen Kunden machen. Hält sie einen Kunden nicht für zuverlässig genug, kann sie für diesen Kunde ihre Leistung anpassen. Denkbar ist ein kompletter Haftungsausschluss bezüglich aller mit diesem Kunden getätigten Geschäfte oder auch nur eine Reduktion der Versicherungssumme für den speziellen Kunden. Abgesehen von diesen Ausnahmefällen gilt die Versicherung für alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen des Unternehmens. Der Versicherungsbeitrag berechnet sich meistens aus dem versicherten Risiko, also dem Lieferumfang des Unternehmens. Je höher die Lieferantenkredite sind, desto höher ist der Versicherungsbeitrag. Dieser liegt in der Regel zwischen einem und drei Promille. Hinzu kommen dann noch weitere Gebühren. Versicherer bieten ihre Diensten nicht für alle Lieferungen an. Ausgenommen sind besonders riskante Länder. Neben dem Faktor Wirtschaft muss auch der Faktor Politik berücksichtigt werden. Gilt das Ausfallrisiko in einem Land auf Grund der politischen Verhältnisse als zu groß, existiert seitens der Versicherer kein Versicherungsschutz.

Die Vertrauensschadenversicherung

Die Vertrauensschadenversicherung sichert Unternehmen ab. Begehen Betriebsangehörige oder ähnlich gestellte Personen kriminelle Handlungen, welche dem Betrieb schaden, so greift die Versicherung. Zu solchen unerlaubten Handlungen gehören u.a. Betrug, Diebstahl, Unterschlagung, Untreu, Sabotage und Sachbeschädigung. In der Versicherung mit inbegriffen sind neben Schäden am eigenen Unternehmen auch Schäden an dritten Personen. Für die Versicherer ist problematisch, dass die Zahl der kriminellen Handlungen durch Mitarbeiter in den letzten Jahren stark gestiegen ist. Dies führt zu einer hohen Belastung. In Wirklichkeit sind die Zahlen jedoch noch höher, da nicht alle Taten auch angezeigt werden. Der Grund hierfür ist meistens, dass das Unternehmen aus Angst vor einem Imageverlust lieber schweigt.

Die Kautionsversicherung als Absicherung

Kautionsversicherungen dienen der Bereitstellung von Bürgschaften oder Garantien. Häufig finden sie im Bereich Vermietung Anwendung. Möchte oder kann ein Mieter die Kaution für eine Wohnung oder ein Haus nicht aufbringen, so kann er hierfür eine Kautionsversicherung abschließen. Der Versicherungsgeber haftet nun gegenüber dem Vermieter für Schäden an der Wohnung/des Hauses. Begrenzt ist diese Haftung durch die vereinbarte Kautionshöhe zwischen Vermieter und Mieter. Die maximale Summe beträgt drei Monatsmieten. Der Versicherungsnehmer zahlt für diese Versicherung einen Jahresbeitrag, dessen Höhe sich an der Versicherungssumme orientiert. Der Prozentsatz beträgt in der Regel rund 5%. Der Vermieter erhält eine Bürgschaftsurkunde der Versicherung. Diese gilt uneingeschränkt, solange er sie besitzt. Bei Beendigung des Mietverhältnisses gibt er sie an den Mieter zurück. Gerät der Mieter mit seinen Versicherungsbeiträgen in Rückstand, so berührt dies nicht die Gültigkeit der Bürgschaft. Bei einem Schadensfall ist der Versicherte verpflichtet, der Versicherung den entsprechenden Betrag zurückzuzahlen. Neben der Mietkautionsversicherung existiert noch eine Vielzahl an weiteren Kautionsversicherungen. Beispiele hierfür sind Prozessbürgschaften, Zollbürgschaften, Vertragserfüllungsbürgschaft und Anzahlungsgarantien.

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