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Abzockmaschen

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Das Internet beherbergt viele Web-Seiten dubioser Anbieter, die mit verschiedenen Abzockmaschen nichtsahnenden Nutzern das Geld aus der Tasche ziehen. Obwohl auch Erwachsene nicht davor gefeit sind, werden besonders Kinder und Jugendliche oftmals Opfer von Abzockmaschen. Diese unseriösen Seitenanbieter können im Netz schnell gefunden werden. Gibt man Stichwörter wie „gratis“ oder „kostenlos“ in Suchmaschinen, erreicht man oft auch Angebote mit versteckten Kosten. Außerdem sind die Web-Seiten der Abzocker oftmals durch Partnerprogramme miteinander verlinkt. Zusätzlich werden Spam-Mails als Köder benutzt.

 

Internetseiten und Vertragsfallen

Die beliebtesten Abzockmaschen stellen vermeintlich kostenfreie Angebotsseiten dar. Die Anbieter suggerieren, dass ihre Angebote unverbindlich seien. Meistens ist die Kostenpflicht versteckt und befindet sich am Seitenende in schwer zu lesender sowie kleiner Schrift oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Nichts ahnende Internetnutzer sind der Meinung, dass sie von einem gratis Probe-Angebot profitieren oder nur bei einem Gewinnspiel mitmachen. Aufgrund des Gewinnspiels geben die Nutzer ihre Daten ein. Hier werden dann Abzockmaschen eingesetzt. Oftmals gelangt man durch das Ausfüllen einer Datenmaske in ein teures Abonnement oder kostspielige Dienstleistungen. Die Angebote dieser Web-Seiten werden so dargestellt, dass Verpflichtungen und Kosten für Nutzer schwer oder überhaupt nicht erkennbar sind. Die häufigsten Abzockmaschen:

  • Die Adjektive „gratis“ oder „kostenlos“ werden häufig verwendet.
  • Preisinformationen werden versteckt.
  • Im Zentrum steht ein Anmeldeformular mit Hinweis zum Anklicken der AGB.
  • In Kombination mit einer Dienstleistung bietet man ein Gewinnspiel an.
  • Oftmals haben die Unternehmen ihren Geschäftssitz im Ausland.
  • Die meisten Inhalte sind nicht frei zugänglich.

 

Auch Premium-SMS-Dienste können verschiedene Abzockmaschen verwenden. Einige Anbieter diverser Premium-SMS-Dienste haben Kinder und Jugendliche als Zielgruppe entdeckt und bewerben sie in verschiedenen Jugendmedien und im Internet. Eine Premium-SMS ist eine SMS mit höherem Tarif, der als Zahlungsmittel dient. Mit dieser SMS kann man über das Mobiltelefon Dienste bezahlen und bestellen. Möchte man eine bestimmte Dienstleistung in Anspruch nehmen, wird eine SMS mit einem Kennwort an eine Premium-SMS-Nummer verschickt. Im Nachhinein wird über die Handy-Rechnung abgerechnet.

Damit man zum Beispiel den Klingelton einer Lieblingsserie erhält, sendet man das erforderliche Kennwort an eine bestimmte Nummer, wie sie im Internet oder Fernsehen beworben wird. Oftmals werden diese Premium-SMS-Dienste von verschiedenen Geschäftemachern gezielt verwendet. Wenn Nutzer das Kleingedruckte nicht lesen, erhalten sie bei der Bestellung eines Klingeltons oftmals einen Vertrag, der ihnen den Kauf von weiteren überteuerten Klingeltönen vorschreibt. Sie sind auf eine Abzockmasche hereingefallen.

 

Methoden zur Durchsetzung der Bezahlung

Die Unternehmen, die mit Abzockmaschen arbeiten, bauen mit gezielten Maßnahmen eine Druckkulisse für die Durchsetzung der Bezahlung auf, falls ein Nutzer in eine Vertragsfalle getappt ist. Sie benutzen verschiedene Möglichkeiten, um einer Zahlungsaufforderung zusätzlichen Nachdruck zu geben. Dazu verwenden sie meistens dieses strategische Vorgehen:

  • Nach 14 Tagen wird eine Rechnung zugestellt, damit die Widerrufsfrist ausgehebelt wird.
  • Sie drohen mit der gespeicherten IP-Adresse als Beweis zur Identifikation.
  • Minderjährige werden dem Taschengeld-Paragraphen verunsichert.
  • Strafmaßnahmen und Betrugsvorwürfe werden angedroht.
  • Die Unternehmen drohen, dass sie Inkassobüros, Gerichtsvollzieher und Gerichtsverfahren einschalten
  • Die Anbieter senden Mahnungen und wiederholte Zahlungsaufforderungen
  • Die Anbieter senden Schreiben von Rechtsanwälten

 

Rechtliche Grundlage und Aufklärung

Damit die Einschüchterungstaktik der unseriösen Anbieter mit Abzockmaschen keinen Erfolg zeigt, ist es wichtig, sich über wichtige Fakten zu informieren. Ein besonders wichtiger Punkt stellt das Alter und die Geschäftsfähigkeit dar. Nach § 104 BGB gelten Kinder vor dem siebten Lebensjahr als geschäftsunfähig und können daher kein wirksames Rechtsgeschäft abschließen. Für Minderjährige im Alter von sieben bis 17 Jahren ist es nur möglich, mit Zustimmung von Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten Geschäfte zu tätigen. Jeder Vertrag, zu dem keine Zustimmung der Eltern besteht, ist nicht wirksam.

Ein zusätzlicher Punkt ist der sogenannte Taschengeldparagraph § 110 BGB. Er beschreibt, dass Eltern generell in kleinere Rechtsgeschäfte einwilligen. Daher besteht die Möglichkeit, dass Kinder zum Beispiel alleine Süßigkeiten in einem Laden kaufen. Bei einem größeren Geschäft greift der Taschengeldparagraph nicht, wie beispielsweise Abonnements. Der Vertrag mit Minderjährigen bleibt unwirksam, bis die Eltern zugestimmt haben. Wenn die Eltern den Vertrag nicht akzeptieren, können Anbieter kein Geld fordern. Außerdem muss die Gültigkeit von Verträgen beachtet werden.

Für einen gültigen Vertrag ist es notwendig, dass verschiedene Voraussetzungen erfüllt sind. Auf der Internet-Seite müssen zum Beispiel die Preise deutlich zu erkennen sein. Wenn die Angabe der Preise, die ein zentraler Punkt einer Vertragsvereinbarung ist, bei einer Abzockmaschen Website versteckt dargestellt wird, kann kein rechtsgültiger Vertrag entstehen.

Außerdem gibt es beim Kauf über Online-Anbieter ein 14-tägiges Widerrufs- beziehungsweise Rückgaberecht. Innerhalb dieser Zeitfrist können Kunden einen bestimmten Vertrag widerrufen oder Waren zurücksenden. Die gespeicherte IP-Adresse kann nicht als Beweismittel dienen. Es ist nicht möglich, auf die Person zu schließen, welche die Seite des Anbieters besucht hat. Auch eine Betrugsanzeige wegen falscher Altersangabe eines Kindes, das sich als volljährig ausgegeben hat, ist nicht zu erwarten. Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, sind nicht strafmündig. Damit der Strafbestand eines (Computer)Betruges erfüllt wird, muss das Vermögen einer anderen Person vorsätzlich beschädigt werden.

Zusätzlich ist es wichtig, über die Kostenfallen im Internet Bescheid zu wissen. Besonders Kinder und Jugendliche müssen aufgeklärt werden. Basiswissen bezüglich des sicheren Umgangs mit persönlichen Datenangaben und ein Bewusstsein, dass vermeintlich vielversprechende Angebote unseriöse Geschäfte darstellen können, schützt vor Abzockmaschen. Es ist auch empfehlenswert, typische Seiten mit Abzockemaschen zu besuchen, um die Strategien dieser Anbieter besser zu verstehen. Verschiedene Regeln sollten vor allem Kinder und Jugendliche kennen, damit kein Schaden entsteht:

  • Grundsätzlich sollte man nie schnell per Mausklick zustimmen.
  • Bevor man einem Angebot zustimmt, muss man immer das Kleingedruckte lesen, das sich oftmals am Ende einer Seite oder in der AGB versteckt.
  • Personenbezogene Datenangaben sollte man nie unüberlegt preisgeben.
  • Erst nach genauer Prüfung sollte man Formulare ausfüllen.
  • Das Scrollen bis zum unteren Bildschirmrand ist wichtig und hilft dabei, versteckte Kosten zu entdecken.
  • Man muss das Impressum prüfen und ob der Anbieter mit einer echten Postadresse erreichbar ist.

 

Durch rechtliche Bestimmungen wird der Handlungsspielraum unseriöser Geschäftemacher nicht komplett eingeschränkt. Auch wenn zur Zeit aktuellen Abo- und Vertragsfallen ein Riegel vorgeschoben wurde, sind Nutzer vor neuen Kostenfallen und Tricks nicht zu 100 Prozent gefeit. Dubiose Anbieter entwerfen ständig neue Ideen, um ahnungslosen Surfern das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Aber trotz fehlender Regulierung hat man gute Chancen, wenn man nicht auf Abzockmaschen eingeht und sich gegen die Einschüchterungsmaßnahmen der Anbieter wehrt. Bei Problemen besteht immer die Möglichkeit, sich an Verbraucherorganisationen zu wenden.

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