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Abzocke im Internet

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Im Internet gibt es verschiedene Web-Seiten, die mit unterschiedlichen kostenlosen Dienstleistungen locken wie zum Beispiel Frei-SMS, Softwareprogrammen, Hausaufgabendiensten oder Routenplanern.

Mit vermeintlich kostenfreien Web-Angeboten ziehen zweifelhafte Unternehmen Internet-Benutzern das Geld aus der Tasche. In der Vergangenheit benutzten diese Seite verschiedene Tricks. Trotz der Button-Lösung, die vom Gesetz vorgeschrieben sind, befinden sich noch immer diverse unseriöse Firmen im Internet.

Warnsignale für Abzocke im Internet

Beachtet man verschiedene Warnsignale, kann man Abzocke im Internet relativ leicht durchschauen:

Ungenügender Kostenhinweis

Viele Dienstleistungen, die von unseriösen Web-Seiten-Betreibern angeboten werden, sind im Internet kostenlos erhältlich. Diese Anbieter verlangen aber teilweise extrem hohe Beträge. Als ihren Vorteil betrachten sie vor allem die Unachtsamkeit der Nutzer, die Internetseiten meistens flüchtig lesen.

Wenn diese Firmen ihre Angebote vorstellen, verschweigen sie gerne, dass oftmals hohe Service-Kosten anfallen. Um diese Preisklausel zu erkennen, muss man den Link „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ anklicken und das Kleingedruckte lesen.

Achtung beim Kleingedruckten

Oftmals wird der Kostenhinweis nur in den AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) erwähnt. Bei diversen Anbietern ist es erforderlich, dass man bis zum Ende der Seite scrollt. Zwischen zahlreichen unterschiedlichen Informationen versteckt kann man im Fließtext einen Preishinweis finden. Diese Gestaltung wird verwendet, um den Preis geschickt zu verschleiern.

Außerdem ist es sehr beliebt, mangelnden Kontrast und eine hellgraue oder hellblaue Farbe der Schrift zu verwenden. Der Preishinweis ist nicht fettgedruckt und wird auch nicht mit anderen Mitteln drucktechnisch hervorgehoben.

Zusätzlich wird das Euro-Zeichen („EUR“) ungern benutzt. Wenn man das Wort „Euro“ ausschreibt, verschwindet es wesentlich besser im Fließtext. Meistens schreibt man den Betrag nicht in Ziffern auf.

Häkchen und Widerruf

Manche Internetseiten bemerken, dass man durch das Setzen eines kleine Häkchens bereits bei einer Anmeldung auf das gesetzliche Widerrufsrecht verzichtet. Daten erschleichen: Weitere Köder sind Geld- und Sachgewinne. Meistens werden Spielekonsolen, Handys, Digitalkameras und viele weitere Artikel in Aussicht gestellt.

Durch die versprochenen Gewinne soll von den Kosten abgelenkt werden. Außerdem kommen die Betreiber auf diese Weise zu den persönlichen Daten der Nutzer. Damit sie den Gewinn auch erhalten, geben sie natürlich persönliche Daten an, wie zum Beispiel Name, E-Mail, Anschrift.

Versteckte Angaben zum Anbieter

Meistens verstecken sich die Anbieter: Im Impressum, welches zur Anbieter- und Informationskennzeichnung dient, müssen Name und Anschrift des Dienstanbieters angegeben sein. Außerdem müssen die Daten zur Kontaktaufnahme, wie E-Mail-Adresse oder Telefonnummer enthalten sein.

Oftmals ist bei unseriösen Anbietern nur eine Auslandsadresse angeführt. Hinter einer deutschen Adresse steckt meistens nur ein Briefkasten, bei einer Telefonnummer gibt es nur eine Bandansage.

In vielen Fällen schließen diese Seiten nach kurzer Zeitdauer und werden anschließend unter leicht verändertem Namen und mit einem neu gestalteten Impressum mit einer ähnlichen Masche fortgesetzt. Beliebte Standorte dieser Betreiber sind zum Beispiel Großbritannien samt seiner Überseegebiete, die Schweiz oder Arabischen Emirate.

Irreführende Internet-Adressen

Einige Anbieter benutzen Internetadressen, die mit den Adressen seriöser Unternehmen größtenteils identisch sind.

Bestätigungsbutton als Schutz vor Abofallen

Der Gesetzgeber hat nun verschiedene Maßnahmen unternommen, um dieser Abzocke im Internet ein Ende zu bereiten. Seit dem 1. August 2012 ist es vorgeschrieben, dass Online-Anbieter kostenpflichtige Angebote auf ihrer Web-Seite deutlich kennzeichnen.

Die sogenannte „Button-Lösung“ soll verhindern, dass Verbraucher bei einem Online-Vertrag über entstehende Kosten getäuscht werden. Daher muss der Bestellvorgang vom Online-Händler so gestaltet werden, dass der Verbraucher mit einer Auftragsvergabe eine ausdrückliche Bestätigung für eine Zahlungsverpflichtung abgibt.

Normalerweise wird bei der Bestellung ein Button geklickt. Bei der Gestaltung des Buttons ist darauf zu achten, dass er gut lesbar ist. Außerdem ist es wichtig, dass er mit eindeutigen Formulierungen wie „kaufen„, „kostenpflichtig bestellen“ oder „zahlungspflichtigen Vertrag schließen“ beschriftet ist.

Gute Sichtbarkeit des Buttons

Dieser Bestätigungs-Button muss an einer Stelle platziert sein, dass ein Kunde oder eine Kunde quasi gezwungen ist, sämtliche Bestell-Modalitäten zu akzeptieren, bevor er/sie sich mit einem Klick auf einen Button zu einer Zahlung verpflichtet.

Vor dem Bestellvorgang muss der Online-Händler die wichtigsten Bestandteile des Vertrages verständlich, klar und deutlich anzeigen. Handelt es sich um Warenbestellungen, werden wesentliche Angaben zu einem Produkt, der Beschaffenheit, zu dem Gesamtpreis und den Bestandteilen dargestellt. Außerdem werden mögliche Liefer- oder Versandkosten erläutert.

Bei Dienstleistungen ist es notwendig, dass neben Preisangaben auch Hinweise zur Länge einer Laufzeit auf keinen Fall fehlen. Diese Buttonpflicht ist für gewerbliche Internet-Anbieter vorgeschrieben, die Dienstleistungen oder Waren an private Kunden verkaufen.

Außerdem erstreckt sie sich auf verschiedene Verträge, die mit diversen gewerblichen Anbietern über Auktionsplattformen im Internet abgeschlossen werden.

Pflicht unabhängig von Gerät und Ort

Auch Online-Händler, die ihren Sitz im Ausland haben, betrifft diese Regelung, wenn sich ihr Warenangebot speziell an Verbraucher in Deutschland richtet. Zusätzlich ist die Regelung technikneutral. Das bedeutet, dass es keine Rolle spielt, welches Gerät für die Bestellung benutzt wird, egal ob Laptop, PC, Smartphone oder Tablet.

Wenn ein Online-Händler keine Bestätigung für eine Zahlungspflicht oder einen Bestell-Button verwendet, der falsch beschriftet ist, kommt es zu keinem Vertragsabschluss.

Daher ist es nicht erforderlich, dass Kunden bei einer Bestellung ohne Bestell-Button zahlen. Aber es besteht auch keine Möglichkeit, dass sie auf der Vertragserfüllung bestehen. Ist die Rückforderung berechtigt, muss ein Internet-Anbieter Kunden einen bereits eingezahlten Betrag zurückerstatten.


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