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Rückkehr der Abzocker: Abo-Fallen wieder groß im Kommen

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Eigentlich sollten die sogenannte Button-Lösung und das damit verbundene neue Gesetz verhindern, dass Nutzer im Internet auf Abzocktricks und Abo-Fallen hereinfallen, aber die Betrüger haben sich ein neues Schlupfloch gesucht und sind prompt fündig geworden. Die Methoden sind dreister denn je und sorgen sogar beim Verbraucherschutz für Verwunderung.

Button-Lösung sorgte nur kurz für Ruhe

Am 1.8.2012 trat ein neues Gesetz in Kraft, welches verhindern sollte, dass Nutzer ohne ihr Wissen auf ein Symbol klicken, wodurch Kosten entstehen. Mit der Button-Lösung ist es nun Pflicht, dass in der Nähe des Buttons alle Folgekosten sichtbar und für den Nutzer nachvollziehbar aufgelistet sind, sodass er sich im Klaren darüber ist, dass er einen Kaufvertrag eingeht.

Auch der Button an sich trägt nun die Aufschrift „zahlungspflichtig bestellen“, sodass Missverständnisse und Abzocke ausgeschlossen sind. Nach der Verabschiedung dieses Gesetzes ging die Anzahl der Beschwerden von betrogenen Usern bei den Verbraucherzentralen zurück. Etwa 92 Prozent der Seiten, die für ihre Abzocke bekannt waren, sind aus dem Internet verschwunden.

Doch der Erfolg währte leider nicht lange: Die Betrüger finden neue Wege und Mittel, um den Nutzern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Beliebt sind beispielsweise Websites, auf denen Kochrezepte, Tattoovorlagen oder auch Horoskope angeboten werden. Die Problematik der neu auftauchenden Internetseiten liegt auf der Hand: Niemand überprüft neue Websites, die online gehen, und so können die Abzocker-Seiten ungestört bestehen, bis es erste Beschwerden von Opfern hagelt.

Die Methoden der Abzocker

Oftmals wird das Gesetz einfach ignoriert, welches besagt, dass die Kosten deutlich lesbar in der Nähe des entscheidenden Buttons deklariert sein müssen. Oder die Kosten werden aufgeführt, allerdings in hellgrauer Schrift auf weißen Untergrund, sodass sie nicht erkennbar sind. Dieses Vorgehen ist keine neue Entwicklung, es werden zunächst die alten Betrugsmaschen verwendet.

Was aber darauf folgt, ist neu: Nachdem die Opfer Rechnungen und Mahnungen von den Abofallen-Betreibern erhalten, versuchen diese ängstlich, im Internet Rat zu finden, und tippen den Namen des Seitenbetreibers in eine Suchmaschine ein. Sie erhoffen sich Auskunft über die Seriosität und Erfahrungen anderer Nutzer mit dem Betreiber und stoßen zum einen in Foren und Portalen auf erboste Nutzer, die ebenfalls negative Erfahrungen mit der betreffenden Seite sammeln mussten.

Zum anderen stoßen die Opfer in den Suchergebnissen jedoch auch auf eine Reihe von Gerichtsurteilen, die zugunsten des Seitenbetreibers ausfielen, die Opfer wurden somit als schuldig dargestellt. Bei genauerem Hinsehen handelt es sich jedoch um erfundene Gerichtsurteile, ein Verfahren hat niemals stattgefunden. Die Seitenbetreiber haben die Urteile samt Aktenzeichen frei erfunden und verbreiten diese nun im Internet, damit sie in den Suchergebnissen auftauchen, wenn ein betroffener Nutzer danach sucht.

Somit werden die Opfer noch mehr eingeschüchtert und trauen sich womöglich gar nicht erst, gegen diesen Betrugsversuch anzugehen, da sie aufgrund der Gerichtsurteile eingeschüchtert worden sind. Die Urteile wirken für den Laien zunächst echt, darüber hinaus kommen die wenigsten in dieser Situation auf die Idee, die Echtheit der Urteile zu überprüfen.

Eine ebenfalls beliebte Methode ist folgende: Die Abzocker nutzen die Tatsache aus, dass die Button-Lösung für Verträge zwischen Geschäftspartnern nicht gilt. Im Anmeldeformular gibt es dann ein Feld, in welches die Firma eingetragen werden kann. Da dies aber kein Pflichtfeld ist, meldet sich das Opfer unwissentlich als gewerblicher Nutzer an und somit kommt ein Vertrag zwischen zwei Unternehmen zustande.

Wie verhält man sich im Betrugsfall?

Nun ist es wichtig, nicht zu verzweifeln und zu versuchen, die Rechnungen zu ignorieren und zu verdrängen. Auch wenn es sich um Betrug und somit ungerechtfertigte Zahlungsforderungen handelt, können die Abzocker die Opfer bei der Schufa melden. Der wichtigste Schritt ist zunächst einmal der schriftliche Widerspruch, dafür gibt es im Internet zahlreiche Mustervorlagen. Am sichersten ist es, den Brief per Einschreiben zu verschicken.

Wem die Seite schon bei der Benutzung verdächtig vorkam (beispielsweise bei der Anmeldemaske, denn oftmals ist eine Anmeldung mit E-Mail-Adresse erforderlich), der sollte einen Screenshot machen und kann davon profitieren, wenn es darum geht, zu beweisen, dass die Kosten nicht aufgeführt waren. Die Betrüger wissen, dass ihr Verhalten nicht rechtens ist und haben in der Regel kein Interesse an, tatsächlich mit einem Fall vor Gericht zu gehen. In diesem Fall müssten sie nämlich einen Nachweis über die eingehaltene Kennzeichnungspflicht bei Vertragsabschluss erbringen, was jedoch nicht möglich ist. So haben Opfer sehr gute Chancen, den Fall unbeschadet zu überstehen.

Im Falle der gefälschten Gerichtsurteile bietet es sich an, bei Verdacht bei den aufgeführten Gerichten anzurufen und das Aktenzeichen durchzugeben, dann kann sofort überprüft werden, ob es diese Urteile wirklich gegeben hat. An dieser Stelle noch ein Hinweis für den Laien: Die letzten beiden Ziffern des Aktenzeichens geben das Jahr an, in dem das Urteil ausgesprochen wurde. Es sind bereits Fälle bekannt, in denen die letzte Zahl eine 15 war und somit die Unglaubwürdigkeit bewiesen.

Ist man Opfer einer Abofalle geworden, die an Unternehmen adressiert war, empfiehlt es sich ebenfalls, ruhig zu bleiben und Widerspruch einzulegen. Der Seitenbetreiber ist dazu verpflichtet, sein Internetangebot so zu präsentieren, dass es für den Nutzer ersichtlich ist, an wen es sich richtet und dass private Verbraucher nicht zur Zielgruppe gehörten. Das kostenpflichtige Angebot war nicht an den privaten Nutzer adressiert, andernfalls hätte er die Button-Lösung einhalten müssen. Auf diese Weise haben auch die Opfer auch hier wieder sehr gute Erfolgsaussichten bei Widerspruch.

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