Kreditvermittlung: Keine nutzlosen Zusatzverträge abschließen
Verbraucher sollten sich bei der Suche nach einem Ratenkredit keine nutzlosen Zusatzverträge andrehen lassen. Einige Vermittler und Finanzportale legen den Kreditunterlagen Anträge zu Unfall- oder Lebensversicherungen bei. Die Chance auf einen Kredit erhöht sich dadurch nicht – dafür erwerben Verbraucher ein bestenfalls durchschnittliches und selten notwendiges Produkt.
Einige Vermittler arbeiten unseriös: Am Telefon wird Interessenten indirekt mit geschickten Formulierungen suggeriert, der Kredit „gehe schon durch”, wenn erst einmal die Vertragsunterlagen für die Lebens- oder Unfallversicherungen unterschrieben seien. Wer diese zusammen mit den Kreditunterlagen unterschreibt und abschickt erhält zwei bis drei Wochen später zwei Briefe: Einen vom Vermittler oder der Bank mit der Kreditabsage und einen von der Versicherung mit dem Versicherungsschein oder der Beitragsrechnung.
Kredit und Zusatzverträge stehen nicht in Verbindung
Schon allein aus rechtlichen Gründen ist es Banken untersagt, die Kreditvergabe an den Abschluss weiterer Produkte zu knüpfen. Das gilt im Übrigen auch für Restschuldversicherungen. Werden zusätzliche Verträge von Vermittlern oder Finanzportalen initiiert, wissen die mit der Kreditanfrage betrauten Banken davon in der Regel gar nichts.
Auch dass Vermittler bei Banken gelockerte Kreditvergaberichtlinien für Interessenten mit weiteren Verträgen im selben Haus vereinbaren könnten gehört ins Reich der Mythen und Sagen. Wenn die Kreditvergabe zum Beispiel aufgrund eines zu geringen Einkommens oder negativer SCHUFA-Einträge nicht möglich ist, ändern weitere (kostenintensive) Verträge daran nichts.
Angebote Verträge sind selten die besten am Markt
Nicht immer sind die im Zusammenhang mit einem Kredit beworbenen Zusatzverträge grundsätzlich nutzlos. Sofern noch Lücken in der privaten Altersvorsorge, in der Absicherung des Arbeitseinkommens und im Schutz des Hab und Guts bestehen sollten diese geschlossen werden. Nur selten sind die von Vermittlern feil gebotenen Verträge dazu jedoch auch geeignet: Zumeist handelt es sich um Produkte mit bestenfalls durchschnittlichem Preis/Leistungsverhältnis, die von der Konkurrenz überboten werden.