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Abzocke mit Kreditkarten: Schaden steigt um 15%

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Der wirtschaftliche Schaden durch Abzocke mit EC- und Kreditkarten nimmt wieder zu: 2012 wurden Verbraucher in Europa um 1,33 Mrd. Euro betrogen. Am größten ist das Risiko bei Bezahlvorgängen im Internet. Wachsamkeit ist jedoch auch bei Einkäufen im stationären Handel und bei Barverfügungen am Geldautomaten dringend angebracht.

Der Anstieg auf 1,33 Mrd. Euro im Jahr 2012 entspricht nach Angaben der Europäischen Zentralbank einem Zuwachs von 15 Prozent im Jahr 2011. Die Zentralbank beschwichtigt dennoch: Gemessen am Gesamtvolumen des kartengestützten Zahlungsverkehrs von 3500 Milliarden Euro sei der Schaden mit einem Anteil von lediglich 0,38 Prozent beherrschbar. So entfiele auf 2635 mit einer Zahlungskarte bezahlte Euro lediglich ein Schaden in Höhe von 1,00 Euro. Wie hoch die Dunkelziffer ist, verrät die EZB allerdings nicht. Die meisten Betrugsfälle ereigneten sich der Zentralbank zufolge in Luxemburg, Frankreich und Großbritannien.

Wie Bankkunden sich schützen

Bankkunden sollten alle Möglichkeiten zu ihrem Schutz nutzen. Ein einfaches Mittel zur Verringerung des Missbrauchsrisikos ist das Herabsetzen des Zahlungsverkehrslimits für Giro- und Kreditkarten für bestimmte Länder auf 0,00 Euro. Dies ist meist mit einem Anruf bei der Bank möglich.

Ist das Zahlungsverkehrslimit für ein bestimmtes Land auf 0,00 Euro herabgesetzt kann in diesem Land mit der Karte nicht mehr bargeldlos bezahlt oder Bargeld am Geldautomaten verfügt werden. Mehrere große Kreditinstitute, darunter die Deutsche Bank, haben die Auslandslimits ihrer Karten bereits deaktiviert. Dieser Schritt kann nur durch den Kontoinhaber rückgängig gemacht werden. Generell sollten Zahlungsverkehrslimits einen vernünftigen Rahmen nicht überschreiten.

Rund 60 Prozent der Betrugsfälle entfallen auf Zahlungen im Internet. Bankkunden sollten jeden virtuellen Zahlungsempfänger zunächst einer genauen Prüfung unterziehen. Sichere Verbindungen sind am „https“ statt „http“ am Beginn der Adresszeile des Browser sowie ein kleines gelbes Schloss am rechten unteren Bildschirmrand erkennbar. Unter gar keinen Umständen dürfen Karteninhaber ihre PIN mitteilen, die für Barverfügungen am Geldautomaten und (auch bei immer mehr Kreditkarten) Zahlungen am Point of Sale erforderlich ist!

Mehr Sicherheit mit 3D-Secure-Verfahren

Die Kreditkartengesellschaften VISA und MasterCard haben so bezeichnete 3D-Secure-Verfahren entwickelt, die Transaktionen im Internet sicherer machen sollen. Sie firmieren unter den Markennamen „MasterCard Secure Code“ und „Verified by VISA“ und funktionieren nahezu identisch.

Nachdem der Karteninhaber seine Karte über die kontoführende Bank für das Verfahren registriert hat sind Zahlungen in teilnehmenden Onlineshops nur noch unter Einsatz des Verfahrens möglich. Während des Bezahlvorgangs wird eine Verbindung zwischen dem Server der Bank und dem Rechner des Bankkunden aufgebaut. Die Bank autorisiert sich durch eine vereinbarte Anrede, der Karteninhaber bestätigt seine Identität mit einem Passwort. Erst im Anschluss wird der Bezahlvorgang wie gewohnt fortgesetzt.

Die PIN schützen trotz Ende des Magnetstreifens

Rund 25 Prozent der Betrugsfälle entfällt auf Zahlungen im stationären Handel. Gegenstand des Betrugs ist dabei ähnlich wie bei Barverfügungen an Geldautomaten oft die PIN. Bankkunden sollten diese aufmerksam schützen. Dazu gehört, den gebotenen Abstand bei der Eingabe der Geheimzahl einzufordern, die freie Hand über das Tastaturfeld zu halten und sich im Moment der Geld- und Kartenausgabe unter keinen Umständen ablenken zu lassen. Behält der Geldautomat eine Karte ein, handelt es sich um einen Kartenverlust, der umgehend der Bank gemeldet werden muss.

Kartensperrungen sind über die Hotlines von Banken und Kartengesellschaften sowie – für die meisten in Deutschland im Umlauf befindlichen Giro- und Kreditkarten – die zentrale Sperrannahme unter der Rufnummer 116 116 möglich.

Zumindest für Betrugsfälle im Handel und an Geldautomaten ist für die Zukunft ein Rückgang zu erwarten. Seit Anfang 2013 werden Zahlungen mit EC-Karte innerhalb Deutschlands über den EMV-Chip abgewickelt. Der für Betrügereien wie Dubletten anfällige Magnetstreifen kommt dagegen nicht mehr zum Einsatz.

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