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Kredit umschulden

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Bei der Umschuldung werden die Schuldverhältnisse geändert, nicht jedoch der geschuldete Betrag. Um Kredite umzuschulden, lassen sich vom Kreditnehmer andere Kreditformen wählen und/oder der Kreditgeber wechseln. Die Notwendigkeit, bestehende Schuldverhältnisse umzuschulden, kann sich aus verschiedenen Gründen ergeben: Besonders günstige Zinssätze des Marktes werden genutzt oder überhöhte Kosten der bestehenden Kreditverpflichtungen müssen vermieden werden. Auch das Sicherstellen der Liquidität durch Verlängerung der Darlehenslaufzeiten kann eine Umschuldung erfordern.

Bestimmte Darlehensverhältnisse, wie ein endfälliger Kredit oder Hypothekendarlehen und andere festverzinsliche Kredite, bei denen eine Zinsbindung ausläuft, müssen ebenfalls umgeschuldet werden. Kredite können von privaten Personen, Unternehmen, aber auch Staaten umgeschuldet werden.

Wege in die Schuldenfalle

Während die Umschuldung der Kredite für den Darlehensnehmer oft der einzige Weg aus der Schuldenfalle ist, so führen die exzessive Kreditaufnahme, die Ausschöpfung des teuren Dispokredites oder wirtschaftliche Fehlentscheidungen Unternehmen und Privatpersonen schnell in die Schuldenfalle. Kann der Kreditnehmer die Kosten für den Kredit kaum noch aufbringen und ist eine angemessene Tilgung der Verbindlichkeit unmöglich, lassen sich Kredite umschulden. Mit der Umschuldung der Kredite werden meist günstigere Zinsen, längere Laufzeiten und damit grundsätzlich auch niedrigere Tilgungsraten vereinbart.

Insbesondere unternehmerische Fehlinvestitionen (Anlagen oder Beteiligungen), hohe Verluste oder nicht ausreichendes, kurzfristig zur Verfügung stehendes Eigenkapital können zur Zahlungsunfähigkeit von Unternehmen führen. Bei Staaten waren es bisher meist Korruption, wirtschaftliche Fehlinvestitionen und hohe Rüstungsausgaben – bzw. eine Kombination der Faktoren – die in die Überschuldung führten.

Vorteile der Umschuldung

Mit der Umwandlung bestehender Kreditverhältnisse lassen sich Zinsbelastungen und/oder Tilgungsraten verringern. Buchhalterisch sind die Zinsbelastungen Aufwendungen im Sinne des Rechnungswesens, während die Tilgungen die Liquidität des Kreditnehmers belasten. Um eine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit abzuwenden, sind günstigere Möglichkeiten der Finanzierung zu nutzen. Nicht nur Unternehmen, sondern auch Privatpersonen können in die Insolvenz gehen. Neben der Eidesstattlichen Versicherung ist die Privatinsolvenz eine Option für natürliche Personen, um in einem gegebenen Zeitraum von den Zahlungsverpflichtungen befreit zu werden. Auch während der Privatinsolvenz versuchen die beteiligten Insolvenzverwalter und -betreuer, die Kredite zu konsolidieren und umzuschulden.

Der oft mit der Privatinsolvenz einhergehende Schuldenerlass, ist jedoch keine Umschuldung im rechtlichen Sinne. Das Umschulden der Kredite führt idealerweise zu einer Verringerung der Rückzahlungsbelastung (durch niedrigere Zinsen und evtl. angepasste Tilgungsmodalitäten) und kann so die Liquidität und damit die Handlungsspielräume des Kreditnehmers verbessern.

Möglichkeiten aus der Umschuldung

Günstigere Zinssätze, auch durch Wechsel zwischen Festzinsen und variablen Zinsen, führen zu niedrigeren Kosten für den Kredit, womit höhere Tilgungsleistungen möglich werden. Durch Verlängerung der Kreditlaufzeit kann ebenfalls eine finanzielle Entlastung herbeigeführt werden. Die Konsolidierung der Kredite, bei der kurzfristige in langfristige Verbindlichkeiten umgewandelt werden, ermöglicht eine längere Darlehenslaufzeit. Dabei wird meist die langfristige Verbindlichkeit zum Ausgleich der bestehenden kurzfristigen Kreditverträge verwendet.

Tilgungsaussetzungen oder endfällige Tilgungen, auch „Bullet Payment“ genannt (Tilgung am Ende der Laufzeit), sind ebenfalls geeignete Maßnahmen, um die Liquidität des Kreditnehmers sicherzustellen. Weder die Stundung noch der Schuldenerlass zählen zu den Umschuldungen, da in diesen Fällen die Schulden nicht durch Tilgungen vermindert werden; im Falle der Stundung sind fällige Zinsen und Tilgungen lediglich ausgesetzt und damit aufgeschoben. Wirkt sich die Stundung jedoch auf die Laufzeit aus, so wird diese Laufzeitverlängerung als eine Umschuldung betrachtet.

Rechtliche Auswirkungen der Umschuldung

Bleibt das Schuldverhältnis bestehen und wird nur durch Zusätze wie etwa Vertragsergänzungen oder Nachträge verändert, so handelt es sich um eine Schuldänderung. Wird jedoch ein neuer Kreditvertrag abgeschlossen, mit oder ohne Wechsel des Kreditgebers, so liegt eine Novation vor, mit der gemäß §241 BGB das ursprüngliche Kreditverhältnis endet. Bei der bankinternen Umschuldung, zum Beispiel zur Ablösung eines Kontokorrentkredits mit einem Ratenkredit bei der Hausbank, liegt grundsätzlich eine Vertragsänderung vor. Als rechtliche Konsequenz daraus geht unter Umständen eine für den Kontokorrentkredit vorliegende Bürgschaft auf den neuen Kredit über.

Die Umschuldung von Krediten in der Privatwirtschaft

Nicht nur, um von günstigeren Zins- und Tilgungssätzen zu profitieren, sondern auch um eine Kreditwürdigkeit wiederherzustellen, bietet sich die Kreditumschuldung an. In der Privatwirtschaft lassen sich mit einer Umschuldung die aus verschiedenen Verpflichtungen entstandenen Kredite wie Teilzahlungskäufe bei Versandhäusern, Ratenkredite und Dispositionskredite der Bank zu einer Gesamtschuld zusammenfassen. Eine längere Darlehenslaufzeit, in Verbindung mit günstigeren effektiven Jahreszinsen (Nominalzins zuzüglich der Darlehenskosten) ermöglichen dem Kreditnehmer eine verbesserte finanzielle Situation sowie eine einfachere und transparentere Planung des Finanzbudgets.

Bei einer Umschuldung der Kredite ist grundsätzlich zu beachten, dass zusätzliche Kosten für die Kündigung bzw. für die Aufnahme oder Bereitstellung des Folge-Darlehens entstehen können. Variabel verzinste Kredite sind grundsätzlich mit einer Frist von drei Monaten kündbar. Fest verzinsliche Kredite können sechs Monate vor dem Ablauf der Zinsfestschreibung gekündigt werden. Wurde eine Zinsbindung von mehr als 10 Jahren vereinbart, so kann diese trotzdem bereits zum Ablauf der 10-Jahres-Frist gekündigt werden.

Wird der festverzinsliche Darlehensvertrag allerdings vor Ablauf der Zinsbindung gekündigt, so verlangt der Kreditgeber eine Vorfälligkeitsentschädigung (VFE), die bereits bei Abschluss des Kreditvertrages vereinbart wurde. In Abhängigkeit von den möglichen neuen Konditionen, kann sich allerdings selbst die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung vorteilhaft auf die Finanzsituation des umschuldenden Kreditnehmers auswirken – so etwa, wenn die Einsparung durch die neuen Konditionen die Kosten der VFE übersteigen. Bei vorzeitiger Rückzahlung von Bauspardarlehen wird keine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung gestellt.

Hypothekendarlehen, die beim Kauf oder Bau von Immobilien ausgereicht werden, sind meist mit einer Zinsbindungsfrist ausgestattet, nach der eine Umschuldung der Restschuld eingegangen werden muss. Die Anschlussfinanzierung kann bei der kreditgebenden Bank oder auch mit einem neuen Kreditgeber abgeschlossen werden, wobei jedoch zusätzliche Kosten für die Änderungen der Grundbucheinträge fällig werden und vom Kreditnehmer zu zahlen sind. Das Hypothekendarlehen eignet sich auch zur Umschuldung im privaten Bereich, für Verbindlichkeiten, die nicht durch den Hausbau oder den Erwerb von Wohneigentum verursacht sind. Die Hypothekenzinsen sind – aufgrund der Übertragung der Rechte aus Immobilienbesitz – meist besonders attraktiv.

Zur Sicherstellung einer Umschuldung bzw. einer Anschlussfinanzierung kann der Darlehensnehmer auch ein Forward-Darlehen in Anspruch nehmen. Mit dem Forward-Darlehen werden die günstigen Zinsen des Kapitalmarktes für ein in der Zukunft auszureichendes Darlehen sichergestellt. Für den Zeitraum bis zur Auszahlung des Darlehens verlangt der Kreditgeber jedoch eine Gebühr: die Bereitstellungszinsen. Zinszahlungen auf das Darlehen bzw. Tilgungen werden allerdings erst zum Zeitpunkt der zukünftigen Auszahlung der Kreditsumme fällig.

Die Umschuldung von Krediten der Unternehmen

In bestimmten Rechtsformen, wie etwa der GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist der Unternehmer zur Anmeldung der Zahlungsunfähigkeit gesetzlich verpflichtet. Wird diese versäumt, drohen Geldbußen und Haftstrafen. Doch auch Investoren und Kapitalgeber der Unternehmung müssen über eine kritische Verschuldung bzw. die finanzielle Situation des Unternehmens informiert werden. Zur Ermittlung der Zahlungsfähigkeit und der Finanzbasis des Unternehmens werden betriebswirtschaftliche Kennzahlen angewendet, mit denen sich auch die Eigenkapital- und die Fremdkapitalstruktur bzw. der Verschuldungsgrad analysieren lassen.

Die Schuldentragfähigkeit des Unternehmens ergibt sich aus dem Verhältnis der Verbindlichkeiten einschließlich des Kapitaldienstes (Zins- und Tilgungsdienst) zum Cashflow. Übersteigen die Verbindlichkeiten dauerhaft den operativen Cashflow um 400 Prozent bzw. übersteigt der Schuldendienst 50 Prozent des Cashflows (DCR), so wird die Schuldensituation des Unternehmens als kritisch erachtet – wobei allerdings genauere Vergleichszahlen branchenabhängig sind. Der Debt Cover Ratio (DCR), auch Schuldendienstdeckungsgrad genannt, sagt aus, ob der Cashflow zur Bedienung der Schulden ausreicht oder ob die Bedienung der Kredite gefährdet ist. Bei einer dauerhaften Überschreitung des DCR befindet sich das Unternehmen in der Krise. Sinnvoll ist, eine Umschuldung mit den Gläubigern der höchsten Verbindlichkeiten anzustreben.

Die Umschuldung von Staatskrediten

Staaten in der Krise können ebenfalls eine Umschuldung ihrer Auslandsschulden erwägen, die jedoch nicht als Umschuldung, sondern meist als „Restrukturierung“ bezeichnet wird. Auch das Ausmaß der Staatskrise kann mit Kennzahlen bestimmt werden. Bei der Umschuldung von Krediten werden die Staaten von der Weltbank, dem Pariser Club oder dem Internationale Währungsfonds (IWF) unterstützt.

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