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Großkredit

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Unter einem Großkredit versteht man einen Kredit, der eine bestimmte Höhe übersteigt und für ein Kreditinstitut oder eine Institutsgruppe ein besonders hohes Risiko darstellt. Man spricht von einem Großkredit, sobald dieser maximal 10 Prozent des Eigenkapitals oder der Eigenmittel einer Bank oder Bankengruppen übersteigt.

Gemeint ist hier allerdings die gesamte Kreditvergabe an einen Kreditnehmer innerhalb einer Bank oder Bankengruppe. Umgangssprachlich kann der Großkredit auch Millionenkredit genannt werden, wobei dieses zwei völlig unterschiedliche Kreditarten sind.

Ab welcher Höhe wird ein Kredit als Großkredit eingestuft?

Eigentlich gibt es hierfür keinen Richtwert. Die prozentuale Verbindung zum Eigenkapital der Bank macht eine Einstufung in Deutschland nahezu unmöglich. In Österreich gelten hierbei andere Regelungen, dort gilt ein Kredit ab 350.000 Euro bereits als Großkredit. Alles, was über einen Großkredit hinausgeht, wird als Millionenkredit eingestuft.

Als Millionenkredit wird im Bankwesen ein Kredit von über 1 Million Euro bezeichnet. Die Grenzen zwischen einem Großkredit und einem Millionenkredit verlaufen fließend.

Unterliegt die Vergabe eines Großkredits einer Meldepflicht?

Großkredite müssen der Evidenzzentrale in Berlin angezeigt werden. Werden bestimmte Limits überschritten, so muss zusätzlich die Zustimmung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingeholt werden. Hier werden die Kreditinformationen aller Unternehmen gesammelt, auf diese Weise kann eine Bank ganz einfach den aktuellen Stand eines Kreditnehmers einholen.

Gibt es eine Grenze für Großkredite?

Für Handelsbuch- aber auch für Nichthandelsbuchinstitute gilt die Regelung, dass alle Kredite zusammenaddiert nicht mehr als 25 Prozent des haftenden Eigenkapitals betragen dürfen. Sollte die Großkreditobergrenze überschritten werden, bedarf es der Zustimmung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Diese vereinfachte Regelung gilt für Interbankenforderungen, grundsätzlich gilt für Nichthandelsbuchinstitute eine absolute Obergrenze von 150 Millionen Euro.

Weiterhin gilt für Kreditinstitute, dass deren Tochtergesellschaften zusammen mit der Muttergesellschaft eine Einheit im Großkreditgeschäft darstellen. Großkredite dürfen also nicht in unbegrenzter Höhe vergeben werden, bei dieser Obergrenzen Regelung sind sämtliche durch die Bank vergebenen Großkredite heranzuziehen.

Grundsätzlich gilt für die Bank, dass alle Kredite zusammenaddiert das Achtfache des Eigenkapitals einer Bank nicht übersteigen darf. Diese Limits für die Banken stellt diese auf sichere Beine um das Kreditrisiko der Banken relativ gering zu halten. Allerdings sind diese Limits, durch die Prozentregelung von Bank zu Bank unterschiedlich.

Wie wird ein Großkredit beantragt?

Anders als bei einem normalen Kredit genügt für den Antrag eines Großkredits nicht nur ein Sachbearbeiter der Bank. Üblicherweise muss ein Großkredit von allen leitenden Angestellten einer Bank gegengezeichnet werden, bevor dieser an den Kreditnehmer ausbezahlt werden kann. Jede Führungsperson soll über das finanzielle Risiko der Bank informiert sein und das durch die eigenhändige Unterschrift bestätigen.

Welche Kredite werden hierbei zusammenaddiert?

Grundsätzlich werden alle Kredite, die von einem Kreditnehmer aufgenommen werden, zusammenaddiert. Bestimmte Sicherheiten erlauben die Reduzierung des Kreditbetrages. Herangezogen für die Summenbildung wird der Nominalbetrag jedes Kredits. Die Großkredit- und Millionenkreditverordnung legt fest, welche Kredite hierbei herangezogen werden müssen.

Wer braucht einen Großkredit?

Großkredite werden in der Regel von ständig wachsenden Unternehmen benötigt. Gerade um ein großes Unternehmen zu erweitern und die benötigten Hallen und Maschinen anzuschaffen, werden ständig Großkredite benötigt, aber auch die Neugründung eines Großunternehmens wird häufig erst mal durch einen Großkredit finanziert. Großkredite werden relativ selten an Privatpersonen vergeben, unter Unternehmern ist diese Kreditart durchaus üblich.

Kann ein Unternehmen mehrere Großkredite beantragen?

Jeder Großkredit ist meldepflichtig, sollte es zu mehrfach Anträgen des gleichen Kreditnehmers so wird die Deutsche Bundesbank das anzeigende Unternehmen darüber zu informieren. Somit werden mehrfach Anträge und somit eine Überschuldung vermieden.

Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden, um einen Großkredit zu beantragen?

Die Bank darf das Kreditgeschäft nur akzeptieren sofern vom Kreditnehmer die wirtschaftlichen Verhältnisse in Form von Vorlage der Jahresabschlüssen bestätigen lässt.

Muss ein Großkredit offengelegt werden?

Sollte der Kreditnehmer den Großkredit durch Grundpfandrechte auf selbstgenutztes Wohneigentum absichern und der Kredit hierbei vier Fünftel des Pfandobjektes nicht übersteigen, so kann das bezogene Kreditinstitut von einer Offenlegung des Kredits absehen. Diese gilt allerdings nur dann, sofern der Kreditnehmer seine Tilgungs- und Zinsvereinbarung ordnungsgemäß erfüllt. Auch ein Großkredit unterliegt einer ganz normalen Tilgungs- und Zinszahlung, welche monatlich fällig ist.

Nachdem das Kreditgeschäft direkt Einfluss nimmt auf die Entwicklung einer Bank oder eines Instituts, wird gerade das Groß- und Millionenkreditgeschäft besonders gut überwacht. Die Banken unterliegen einer besonderen Meldepflicht, so muss die Kreditentwicklung aller vergebenen Großkredite vierteljährlich an die Deutsche Bundesbank gemeldet werden. Betragsangaben werden hier in einer extra dafür bereitgestellten Plattform Extranet eingegeben, Stammdaten der einzelnen Kreditnehmer werden nach wie vor in Schriftform bei der Deutschen Bundesbank zur Erfassung eingereicht. Die so gesammelten Informationen werden für interne Analysen aber auch für Globalauswertungen herangezogen. Mögliche Risiken für die Stabilität des Finanzsystems gefährden soll so rechtzeitig erkannt werden.

Der gesammelte Datenbestand ist für Bankaufsichtsstellen als auch für Banken in gleicher Weise interessant und dient als überaus wichtige Informationsquelle. Die Großkreditvergabe ist deshalb derart streng, da dieses Kreditgeschäft direkt Einfluss nimmt auf die gesamte wirtschaftliche Stabilität. Zentrale Vorschriften müssen im Sinne von allen Mitbürgern regelmäßig überwacht werden, um das Risiko möglichst gering zu halten und um die wirtschaftliche Stabilität nicht zu gefährden.

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