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Express Kredit

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Bei Expresskrediten wird dem Kreditnehmer der gewünschte Kreditbetrag unmittelbar nach der Bestätigung des Kredits auf ein laufendes Konto, in der Regel ein Girokonto, überwiesen. Expresskredite werden nicht nur durch lokale Kreditinstitute oder Banken angeboten, sondern auch durch Onlinebanken oder Direktbanken. Durch diese Methode können die Kreditnehmer die verschiedenen Konditionen vergleichen, um so einen für sie günstigen Expresskredit zu finden.

Die Eigenschaften von Expresskrediten

Bei den Expresskrediten, die auch Sofortkredite genannt werden, werden in der Regel durch die Kreditgeber, also die Banken oder Kreditinstitute keine umfangreichen Bonitätsprüfungen durchgeführt. Wird ein Expresskredit oder ein Direktkredit beantragt, so wird ein Nachweis über ein regelmäßiges Einkommen verlangt. Dieser Nachweis erfolgt in Form eines Arbeitsvertrages oder Gehaltszetteln.

Wird ein Direktkredit bei der Hausbank beantragt, kann es unter Umständen ausreichend sein, dass regelmäßige Zahlungseingänge vorliegen. Wird ein Kredit über das Internet beantragt, muss der Kreditnehmer sich durch das Postidentverfahren freischalten. Bei einem Postidentverfahren wird die Identität nachgewiesen. Der Kreditnehmer erhält ein Formular durch den Kreditgeber, mit welchem er zu einer örtlichen Postdienststelle gehen muss. Dort erfolgen die Identifikation und somit auch die Legitimation durch die Vorlage des Personalausweises. Der Postbeamte bestätigt die Identität der entsprechenden Person.

Expresskredite sind üblicherweise Kleinkredite oder Konsumkredite. Hier werden kleine bis mittlere Kreditsummen zur Verfügung gestellt. Als Sicherheit dienen die Lohn- und Gehaltsnachweise. Der Nachweis einer umfangreichen Sicherheitenprüfung entfällt hier zugunsten der schnellen Auszahlungen. Jedoch treten die Kreditnehmer ihre Löhne und Gehälter ab.

Wird ein Expresskredit über die Hausbank bewilligt, erfolgt in der Regel eine sofortige Gutschrift auf dem laufenden Konto, meist dem Girokonto. Diese schnelle Zahlung wird über eine interne Buchung in die Wege geleitet. Kredite, die bei Onlinebanken oder bei Direktbanken beantragt wurden, schreiben die Banken die Kreditsumme ebenfalls sofort gut. Da hier jedoch keine interne Buchung möglich ist, dauert die Überweisung zwischen zwei und drei Tagen. Die Gutschrift erfolgt also innerhalb der banküblichen Laufzeiten. In besonderen Fällen erfolgt eine Blitzüberweisung, die auch Eilüberweisung genannt wird.

Eilkredite aus dem Internet

Gerade wenn kleinere Kreditsummen beantragt werden, können die Expresskredite eine echte Alternative zu den üblichen Bankkrediten darstellen. Gerade im Internet gibt es eine Reihe günstiger Expresskredite bei seriösen Anbietern. Die Konditionen, die im Internet miteinander verglichen werden können, sind in der Regel transparent und daher für die Kunden nachvollziehbar. Die Kunden können über die Kreditsumme frei verfügen. Die Zinssätze für die Expresskredite sind in der Regel festgeschrieben. Die Zinssätze und die monatlichen Belastungen sind zudem für die Kreditnehmer überschaubar. Daher bleiben die monatlichen Belastungen gering. Bei der Kreditvergabe wird zudem durch die Banken oder Kreditinstitute darauf geachtet, dass bei den Kunden keine Überschuldung eintritt.

Expresskredite können durch die Kunden selbst beantragt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, einen Expresskredit über einen Vermittler zu beantragen. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn die Kredite bei einer Bank im Ausland, etwa bei einer Bank in der Schweiz beantragt werden. Jedoch muss beachtet werden, dass die Vermittlungskosten durch den Kunden mitgetragen werden.

In der Regel werden Expresskredite ohne Schufa-Abfrage erteilt. Jedoch haben gerade Selbstständige das Problem, dass sie keine regelmäßigen Gehaltszahlungen nachweisen können. Daher kann der Expresskredit auf Wunsch auch mit einer Schufaabfrage erfolgen. Damit der Kreditantrag für einen Expresskredit schnell bearbeitet werden kann, muss der Antragsteller die benötigten Formulare gewissenhaft ausfüllen und benötigte Unterlagen einreichen.

Kredite allgemein

Bei Krediten wird im Allgemeinen, ob es sich nun um einen Expresskredit oder einen Kredit bei der Hausbank handelt, eine bestimmte Summe durch den Kreditgeber an den Kreditnehmer gezahlt. Das tut er, wenn er Vertrauen in die Möglichkeiten und die Bereitschaft des Kreditnehmers hat, diesen Kredit zurückzuzahlen. Dieses Vertrauen wird als Kreditwürdigkeit bezeichnet.

Das Kreditwesengesetz

Nach dem Kreditwesengesetz ist ein Kredit die Gewährung von einem Darlehen in Form von Geld. Es kann sich aber auch um Akzeptkredite handeln. All das wird als Kreditgeschäft bezeichnet und ist in § 1 Nr. 2 KWG geregelt. Ebenfalls im § 1 KWG werden die Diskontgeschäfte und die Garantiengeschäfte gesondert aufgeführt. Somit werden alle denkbar möglichen Kreditrisiken aufgeführt. Der bankaufsichtliche Kreditbegriff wird in den § 19 ff geregelt.

Unterscheidung der Kredite

Kredite werden zudem im KWG nach ihrer Fristigkeit unterschieden. So werden Kredite, deren Laufzeit unter einem Jahr liegt, als kurzfristige Kredite bezeichnet. Kredite, deren Laufzeit ab einem Jahr bis unter vier Jahren dauert, werden als mittelfristige Kredite bezeichnet. Als langfristige Kredite werden die Kredite, deren Laufzeit mindestens vier Jahre andauert, bezeichnet. Bei den Expresskrediten handelt es sich zumeist um kurzfristige oder um mittelfristige Kredite. Langfristige Kredite kommen bei den Expresskrediten jedoch auch, wenn auch selten, vor. Die Expresskredite haben üblicherweise eine Laufzeit zwischen drei Monaten und sechs Jahren.

Kreditleihe, Geldleihe, Darlehen

Kredite werden im KWG aber auch nach der Kreditform unterschieden. Zum einen gibt es die Geldleihe und das Darlehen und zum anderen die Kreditleihe. Bei der Unterscheidung nach dem Kreditzweck wird zwischen zweckfreien Krediten und zweckgebundenen Krediten unterschieden.

Expresskredite sind fast immer zweckfreie Kredite. Das bedeutet, dass dem Schuldner der Kredit zur Verfügung gestellt wird. Er kann über diesen Vertrag frei verfügen. Das bedeutet, dass er dem Kreditgeber nicht nachweisen muss, wofür genau er das Geld ausgegeben hat. Die Zweckfreiheit betrifft jedoch nicht die Rückzahlungsmodalitäten, die im Kreditvertrag genau festgelegt werden.

Zweckgebundene Kredite werden beispielsweise an Firmen zur Anschaffung von Betriebsmitteln vergeben. Privatpersonen erhalten zweckgebundene Kredite, wenn sie beispielsweise eine Baufinanzierung bewilligt bekommen. In diesen Fällen muss nachgewiesen werden, wofür das Geld ausgegeben wurde. Wofür das Geld genau ausgegeben werden darf, wird im Kreditvertrag festgelegt.

Besicherungen

Kredite werden aber auch nach ihrer Besicherung unterschieden. So wird zwischen einem gesicherten Kredit, einem teilweise gesicherten Kredit und einem ungesicherten Kredit, auch Blankokredit genannt, unterschieden. Blankokredite kommen in Praxis bei Banken, Sparkassen oder Kreditinstituten nicht vor. Private Kreditgeber hingegen vergeben an Verwandte oder Bekannte Kredite, ohne deren wirtschaftliche Verhältnisse genau zu prüfen.

Ein gesicherter Kredit ist beispielsweise ein Baukredit. Hier ist das Haus die Sicherheit. Aber auch solvente Bürgen können dafür sorgen, dass ein Kredit gesichert ist. Die teilweise gesicherten Kredite sind die in der Praxis am häufigsten vorkommenden Kredite. Auch bei Expresskrediten ist das der Fall. Hier wird der Lohn oder das Gehalt als Grundlage zur Sicherung genommen. Fallen die Einnahmen aus der unselbstständigen Tätigkeit jedoch weg, ist der Kredit auch nicht mehr gesichert. Daher verlangen einige Kreditgeber weitere Sicherheiten wie Wohneigentum, Risikolebensversicherungen oder einen Bürgen.

Kreditnehmer

Des Weiteren erfolgt eine Unterscheidung nach den Kreditnehmern. Bei Krediten, die an Unternehmen oder Selbstständige vergeben werden, handelt es sich um Produktivitätskredite. In der Praxis werden solche Produktivkredite als Firmenkredite bezeichnet. Werden Kredite an öffentliche Haushalte vergeben, handelt es sich um Kommunalkredite.

Kredite, die an private Haushalte vergeben werden, sind Konsumentenkredite oder Verbraucherdarlehen. Bei den Expresskrediten handelt es sich um solche Konsumentenkredite. Sie werden in der Regel nur an Privatpersonen, nicht an Firmen und nur selten an Selbstständige vergeben. Bei den Kreditgebern wird zwischen Bankenkrediten, Sparkassenkrediten und Lieferantenkrediten unterschieden.

Während es bei den Bankkrediten und Sparkassenkrediten kaum nennenswerte Unterschiede gibt, hat der Lieferantenkredit eine Sonderstellung. Bei Bankkrediten oder Sparkassenkrediten wird Geld an die Kunden verliehen. Bei Lieferantenkrediten handelt es sich in der Regel um Waren, die noch nicht bezahlt wurden oder die auf Kredit bestellt wurden.

Neben der Möglichkeit, einen Kredit alleine, also als Einzelkredit zu beantragen, besteht für Firmen die Möglichkeit, einen Konsortialkredit, also einen Gemeinschaftskredit zu beantragen. Privatpersonen beantragen immer Einzelkredite, was auch bei den Expresskrediten der Fall ist. Eine weitere Unterscheidung erfolgt anhand der Gewährung der Kredite. Zum einen gibt es die unverbrieften Kredite, zum anderen die verbrieften Kredite, also Kredite mit einem Schulscheindarlehen oder eine Anleihe.

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