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Dispokredit / Dispositionskredit

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Für viele Inhaber eines Girokontos ist der Überziehungskredit eine feste Größe in ihren monatlichen Planungen und oftmals eine Dauerlösung, um finanzielle Engpässe kurzfristig zu überbrücken und spontane Einkäufe, z.B. wegen zeitlich befristeter Sonderangebote, tätigen zu können. Das Prinzip ist denkbar einfach: Wenn kein Geld mehr auf dem Girokonto vorhanden, der Monat aber noch nicht zu Ende ist, überzieht der Kontoinhaber sein Konto. Möglich wird das durch die Bereitschaft der meisten Banken, ihren Kunden einen Überziehungskredit auf dem Giro- bzw. Gehaltskonto einzuräumen.

Der „Dispo“

Bei dem auf deutschen Girokonten eingeräumten Dispositionskredit, umgangssprachlich „Dispo“ genannt, handelt es sich um die Möglichkeit für Privatpersonen, ihr Gehaltskonto in einem zuvor von dem kontoführenden Geldinstitut in der Höhe begrenzten Betrag zu überziehen. Ohne eine entsprechende Vereinbarung müssen Zahlungen über das Girokonto durch ein ausreichendes Guthaben auf dem Konto gedeckt sein.

Ein Konto gilt als „überzogen“, wenn Guthaben oder ein separat ausgehandelter Kredit nicht ausreichen, um Kontoverfügungen abzudecken, diese Aktionen aber dennoch von der Bank ausgeführt werden. Das Kreditinstitut duldet in diesem Falle die Kontoüberziehung lediglich; von einem Kredit kann hier nicht die Rede sein. Für das in dieser Weise unabgesprochen überzogene Girokonto berechnet die Bank tagesgenau Schuldzinsen, deren Höhe von Institut zu Institut variieren und überdies von der allgemeinen Zinsentwicklung abhängig sind.

Von einem Dispositionskredit spricht man hingegen, wenn die Bank dem Inhaber eines Girokontos durch einseitige vertragliche Regelung das Recht einräumt, sein laufendes Konto in einer bestimmten Höhe zu überziehen. Im Gegensatz zu einem Verbraucherdarlehen entstehen dem Schuldner bei einem Dispo außer den Zinsen keinerlei Kosten; überdies werden die Zinsen in nicht kürzeren Zeiträumen als vierteljährlich dem Girokonto des Darlehensnehmers belastet.

Schnell und unkompliziert

Vor einer möglichen Inanspruchnahme des Dispositionskredits durch den Kontoinhaber wird dieser von seinem Kreditinstitut über die Eckdaten des Kredits informiert. Dazu gehören die Angaben zur Höchstgrenze des Dispos sowie der zum Zeitpunkt der Bereitstellung geltende Jahreszins. Auch die Bedingungen zur Vertragsbeendigung und Änderung des Zinssatzes werden dem Kreditnehmer vor Inanspruchnahme mitgeteilt.

Der Darlehensvertrag tritt erst in dem Moment in Kraft, in dem der Kunde den Kredit tatsächlich ganz oder in Teilbeträgen abruft. Insofern findet das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch) mit seinen Vorschriften zu Verbraucherdarlehensverträgen und der Widerrufsbelehrung keine Anwendung. So lange der Kontoinhaber von dem Dispositionskredit keinen Gebrauch macht, geht er seiner Bank gegenüber diesbezüglich keinerlei Verpflichtung ein.

Die Formalien sind simpel: Entweder teilt das Kreditinstitut dem Kunden lediglich einseitig schriftlich mit, dass der Dispositionskredit auf dem Girokonto bereitgestellt wird, oder auf dem Kontoauszug erscheint einfach eine formlose Information über Bereitstellung und Höhe des Dispositionskredits. Rein rechtlich wird hier von einer „einseitigen Willenserklärung der Bank“ gesprochen. Der Bankkunde willigt erst durch Abruf bzw. Inanspruchnahme des Dispositionskredits in eine Darlehensnehmer-Verbindlichkeit ein.

Erwartungen

Das kontoführende Kreditinstitut legt einseitig fest, bis zu welcher Höhe der Kunde sein Konto belasten darf, ohne dass ein entsprechendes Guthaben auf dem Konto verfügbar wäre oder der Kunde evtl. Sicherheiten für die Gewährung des Dispos beibringen müsste.

Bei regelmäßigem Zahlungseingang in Form von Lohn, Gehalt, Renten u.a. legt die Bank meistens einen Kreditrahmen bis zur zwei- oder dreifachen Höhe des regelmäßigen Zahlungseingangs fest.

Für den Bankkunden besteht die Gefahr, durch dauerhaftes Überziehen seines Girokontos in eine wachsende Verschuldung zu geraten. Deshalb ist es sinnvoll und wird dem Kunden von seiner Bank dringend geraten, innerhalb eines überschaubaren Zeitrahmens von zwei bis drei Monaten den in Anspruch genommenen Überziehungskredit zurückzuzahlen, das Girokonto also wieder auszugleichen. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, im Rahmen der genehmigten Überziehung zu planen, also zu disponieren, und den Kreditrahmen ohne ausdrückliche Genehmigung der Bank nicht zu überschreiten.

Bedingungen

Die Zinsen für einen Dispositionskredit sind, verglichen mit anderen Darlehensformen, relativ hoch. Sie werden tageweise berechnet und unterliegen einem variablen Zinssatz, der sich nach den aktuellen Marktzinsen richtet. Zinsen fallen ausschließlich für den Betrag an, um den das Konto jeweils überzogen wurde, und werden im allgemeinen quartalsweise abgerechnet. Die entsprechende Belastung des Girokontos erfolgt bei dem vierteljährlichen Rechnungsabschluss.

Wenn ein Bankkunde seinen Dispo über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten ununterbrochen in Anspruch nimmt, spricht man von einem „eingefrorenen Dispositionskredit„. Der Kreditnehmer spürt dann die hohen Dispo-Zinsen besonders schmerzlich.

Der durchschnittliche Zinssatz für Überziehungskredite betrug Ende 2012 lt. der Stiftung Warentest 11,76 Prozent, wobei es eine Spanne von 4,5 bis 15,32 Prozent gab. Ein Kreditinstitut kann diesen Zinssatz je nach Bonität und Zuverlässigkeit des Kunden beliebig festsetzen. Wenn also ein Darlehensnehmer merkt, dass er seinen Dispositionskredit nicht durch laufende Zahlungseingänge reduzieren oder tilgen kann, sollte er über eine Umschuldung in einen Ratenkredit nachdenken, bei dem die Zinsbelastung deutlich geringer wäre.

Der Dispo – auf Dauer keine Lösung

Traditionell ist ein Dispositionskredit die teuerste Art, sich Geld zu leihen. Hinzu kommt, dass Kreditinstitute meistens erst mit großer Verspätung, wenn überhaupt, die Zinssenkungen des Marktes an ihre Kunden weitergeben.

Auch wenn der Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB) auf einem historischen Tiefstand liegt, zögern Banken, niedrige Zinssätze an die Verbraucher weiterzugeben. Sie sind nicht verpflichtet, den Leitzins der EZB zur Grundlage ihrer Zinsberechnungen zu machen, sondern können dafür auch andere Richtlinien in Anspruch nehmen. Deshalb bleiben Dispo-Kredite bei den meisten Banken eine teure Angelegenheit für die Verbraucher. Und wenn der Kunde gar seine genehmigte Kreditlinie überschreitet, schnellen die Zinsen hierfür zusätzlich in die Höhe.

Der einzige Ausweg, den die Verbraucherzentralen sehen, wenn ein Bankkunde einmal in diese Spirale geraten ist, lautet: Umschuldung, damit die monatliche Belastung wieder überschaubar und kontrollierbar wird.

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