Verbraucherkredit
Ein Verbraucherkredit zeichnet sich im wesentlichen dadurch aus, dass er nur für private Ausgaben und nicht für geschäftliche Investitionen verwendet werden darf. Das heißt jedoch nicht, dass es nicht auch einem Geschäftsmann frei steht, einen Verbraucherkredit zur privaten Verwendung zu beantragen. Er müsste dazu nur eine Bank finden, die ihm den Kredit nach der Prüfung seiner Unterlagen genehmigen kann. Dies wird nicht immer leicht sein.
Voraussetzungen für einen Verbraucherkredit
Wer einen Verbraucherkredit erhalten möchte, muss ein sicheres Einkommen und eine tadellose Schufaauskunft besitzen. Sofern es angebracht erscheint, kann die Bank zusätzliche Sicherheiten von ihrem Kunden fordern. Dies könnte zum Beispiel ein Bürge oder ein Mitantragsteller sein. Wer sich dazu bereiterklärt, müsste ebenfalls über eine gute Bonität verfügen. Die Bank wird hier eine ausführliche Prüfung durchführen. Im Gegensatz zu einem Bürgen steht ein Mitantragsteller bereits von vornherein in der Verantwortung. Bei einem Bürgen wäre dies erst der Fall, wenn der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht in vollem Umfange nachkommt. Außerdem kann der Besitz einer schuldenfreien Immobilie oder einer Kapital-Lebensversicherung ganz wesentlich dazu beitragen, dass die persönliche Bonität verbessert und ein Verbraucherkredit schneller genehmigt werden kann.
Unter bestimmten Umständen haben auch deutsche Staatsbürger Gelegenheit, einen ausländischen Verbraucherkredit zu beantragen. Dabei könnte es sich sowohl um einen frei verwendbaren Ratenkredit, als auch um einen Autokredit handeln. Die Voraussetzungen für einen ausländischen Verbraucherkredit unterscheiden sich in einigen Punkten von den Voraussetzungen, die für einen deutschen Bankkredit gelten. Eine positive Schufaauskunft ist zwar nicht erforderlich, ein sicheres Einkommen jedoch umso mehr. Außerdem müsste der Kreditnehmer mindestens 18 Jahre alt sein, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und über einen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen. In den allermeisten Fällen wird ein ausländischer Verbraucherkredit nur an Arbeitnehmer oder Beamte vergeben. Wer nicht zu einer dieser beiden Gruppen gehört, könnte sich an einen privaten Kreditvermittler wenden und dort versuchen, einen passenden Verbraucherkredit zu finden. Ein privater Kreditvermittler sollte jedoch niemals irgendwelche Vorkosten oder Gebühren von dem Kunden verlangen. Andernfalls wäre er mit Sicherheit unseriös und nur an seinem eigenen Gewinn und nicht an einer Kreditvermittlung interessiert.
Für Arbeitslose oder Hartz IV Empfänger ist es sehr schwer, wenn nicht gar aussichtslos, einen Verbraucherkredit von einer deutschen oder ausländischen Bank zu erhalten. Arbeitslose könnten eventuell versuchen, durch die Stellung zusätzlicher Sicherheiten doch noch einen Verbraucherkredit zu erhalten. Bei einem Hartz IV Empfänger ist dies jedoch keineswegs der Fall. Sie verfügen meist monatlich über so wenig Geld, dass sie keinerlei Spielraum haben werden, um irgendwelche Kreditraten, und seien sie noch so klein, tilgen zu können. Ein Mitantragsteller aus der eigenen Familie kommt ebenfalls nicht infrage, da er zur gleichen Bedarfsgemeinschaft gehört. Würde irgendjemand in der Familie ein hohes Einkommen besitzen, müssten die Familienmitglieder davon leben und würden demzufolge kein Hartz IV bekommen.
Auch wenn es für Hartz IV Empfänger die Möglichkeit gibt, ein zinsloses Darlehen bei ihrem Jobcenter zu beantragen, handelt es sich nicht um einen Verbraucherkredit im eigentlichen Sinne. Ein Darlehen vom Jobcenter wird nur genehmigt, wenn es dringend benötigt wird. Im Gegensatz zu einem Verbraucherkredit ist es immer zweckgebunden. Mögliche Gründe für die Aufnahme eines Darlehens vom Jobcenter wären Miet- oder Energieschulden, ein kaputter Kühlschrank, ein kaputter Fernseher oder eine kaputte Waschmaschine. Ähnlich wie ein Verbraucherkredit muss ein Darlehen vom Jobcenter in Raten zurückgezahlt werden.
Auszahlung und Rückzahlung eines Verbraucherkredites
Nachdem der Antrag bearbeitet worden ist und die Bank zu dem Schluss kommt, dass sie einen Verbraucherkredit genehmigen kann, erhält der Kunde umgehend eine entsprechende Nachricht. Die Auszahlung der gesamten Kreditsumme wird innerhalb von wenigen Stunden oder Tagen veranlasst. Sobald das Geld auf dem Girokonto des Kreditnehmers eingegangen ist, kann er in vollem Umfang darüber verfügen. Die Überweisung auf das Girokonto ist der gängige Weg. Nur in bestimmten Einzelfällen wird eine Barauszahlung praktiziert. Dies wird bei einem ausländischen Kredit etwas häufiger als bei einem deutschen Kredit der Fall sein.
Die Rückzahlung des Verbraucherkredites erfolgt in monatlichen Raten, die immer zum 1. oder zum 15. eines jeden Kalendermonats eingezahlt oder vom Konto abgebucht werden müssen. In diesem Zusammenhang wäre es sehr wichtig, dass der Kunde immer für eine ausreichende Kontodeckung sorgt, damit die monatlichen Kreditraten abgebucht oder überwiesen werden können. Bei ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten wäre es in jedem Falle angeraten, nicht den Kopf in den Sand zu stecken, sondern schnellstmöglich das Gespräch mit der kreditgebenden Bank zu suchen. Bei einem Zahlungsrückstand von mindestens zwei kompletten monatlichen Tilgungsraten wäre die Bank berechtigt, den Verbraucherkredit fristlos zu kündigen mit der Konsequenz, dass der Kunde die zu diesem Zeitpunkt noch offen stehende Kreditsumme sofort und in einem Betrag zurückzahlen müsste. Nach einer Kreditkündigung besteht fast keine Möglichkeit mehr, einen seriösen Bankkredit aus dem In- oder Ausland zu erhalten. Ist der Kreditgeber eine deutsche Bank, Sparkasse oder Volksbank, ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass eine Meldung an die Schufa erfolgen muss. Eine Kreditkündigung gilt immer als gravierendes Negativmerkmal. Es wird erst drei Jahre, nachdem die Gründe dafür entfallen sind, wieder gelöscht.