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Sonderkredite

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Unter einem Kredit versteht man die zeitweise Überlassung von Geld. Banknoten und Münzen gehören zu den sogenannten vertretbaren Sachen, was bedeutet, dass sie jederzeit gegen gleichwertige Objekte ausgetauscht werden können. Der Kreditvertrag gehört zu den schuldrechtlichen Verträgen und lässt sich auch der Gruppe der Darlehen zuordnen. Innerhalb der Darlehen stellen Geldkredite eine spezielle Form dar. Die Differenzierung zwischen dem Darlehen und dem Geldkredit kann den Regelungen der Paragrafen 488 bis 490 des Bürgerlichen Gesetzbuches entnommen werden. Dort sind auch die Möglichkeiten der Entgeltpflicht für die Überlassung von Geld geregelt. In der täglichen Praxis der Finanzwirtschaft kommen verschiedene Formen von Krediten zur Anwendung. Die am häufigsten verwendete Kreditform ist der klassische Ratenkredit. Dabei wird die komplette Kreditsumme durch die Bank zur Verfügung gestellt. Der Kreditnehmer zahlt darauf Raten, die aus einem Zinsanteil und einem Tilgungsanteil bestehen. Bezeichnungen wie Tilgungsdarlehen oder Annuitätendarlehen geben Hinweise darauf, wie sich diese Anteile und die zu tragende Zahlungslast insgesamt entwickeln.

Welche Formen der Sonderkredite gibt es?

Bei einigen Krediten werden über die vereinbarte Laufzeit hinweg nur die auflaufenden Zinsen bezahlt. Die gesamte Kreditsumme wird zum Ende der Laufzeit fällig. Diese Art der Sonderkredite wird als endfälliges Darlehen bezeichnet. Es wird in der Praxis dann angewendet, wenn zum Beispiel ein Kredit aus der Summe einer Kapital bildenden Lebensversicherung mit der Ablaufleistung abgelöst werden soll. Auch eine Kombination mit einem Bausparvertrag als Besicherung ist hier denkbar. Im Zusammenhang mit Kapital bildenden Versicherungen gibt es eine weitere Art der Sonderkredite. Dabei werden die Guthaben in der Versicherung direkt beliehen. Die Verrechnung kann über eine Erhöhung der Beiträge oder durch den Abzug von der Ablaufleistung erfolgen. Dabei wird die Versicherungsgesellschaft zum Kreditgeber.

Auch die Abrufkredite gehören in die Sparte der Sonderkredite. Hier bekommt der Kreditnehmer nicht sofort die gesamte Kreditsumme auf sein Konto überwiesen, sondern sie wird Zug um Zug freigegeben. Üblich ist diese Kreditform im Bereich der Immobilienfinanzierung. Dort ist die Sicherheit das zu erstellende Bauwerk, was über die Eintragung von Grundpfandrechten im Grundbuch realisiert wird. Zu Beginn des Baus hat das Gebäude noch nicht den kompletten Wert. In Abhängigkeit vom nachgewiesenen Baufortschritt werden jeweils angemessene Teile der Kreditsumme freigegeben. Die Nachweise über den Baufortschritt hat der Kreditnehmer zu erbringen. Außerdem muss er in der Regel nach den Bestimmungen seines Kreditvertrags dafür sorgen, dass der Umfang der Gebäudeversicherung mit dem Voranschreiten des Baus wächst.

Zwischenfinanzierungen können ebenfalls als Sonderkredite ausgereicht werden. Besonders häufig werden sie an gewerbliche Kunden vergeben. Eine Ursache ist, dass bei einem gewerblichen Hauptkredit der Anteil der auf die Rechnungen Dritter entfallenden Mehrwertsteuer nicht mit finanziert werden kann. Dadurch entsteht eine zeitliche Lücke zwischen der Fälligkeit der Rechnungen und der Erstattung der gezahlten Vorsteuer durch das Finanzamt. Um die Unternehmen nicht in wirtschaftliche Bedrängnis zu bringen, wird diese Lücke häufig durch eine kurzfristige Zwischenfinanzierung geschlossen. Diese Variante wird auch als Interimskredit bezeichnet.

Alternativ kämen hier auch Avalkredite als Sonderkredite in Frage. Dabei übernehmen die Banken eine Bürgschaft über eine gewisse Summe. Vor allem Existenzgründer machen von dieser Möglichkeit gern Gebrauch. Die Bankbürgschaften können zum Beispiel bei Großhändlern als Sicherheiten eingesetzt werden, um sich die Hinterlegung von größeren Summen als Bargeld zu ersparen. Im Einzelhandel ist es üblich, dass die Inhaber der Märkte beim Großhändler den Umfang von ein oder zwei durchschnittlichen Wochenrechnungen hinterlegen müssen. Dort leistet das Bankaval vor allem in der Startphase gute Dienste. Bei einem Avalkredit wird keine Kreditsumme ausgereicht, sondern die Bank springt gegenüber dem Gläubiger als Bürge ein, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. Die rechtlichen Grundlagen für den Avalkredit als eine Form der Sonderkredite finden sich in §1 des deutschen Kreditwesengesetzes. Dort ist auch nachzulesen, dass es hier nicht wie beim klassischen Kreditvertrag zwei Parteien gibt, sondern drei Parteien am Vertrag beteiligt sind.

Welche Sonderkredite sind im gewerblichen Bereich noch üblich?

Als Unternehmer kann man bei einer Bank auch Betriebsmittelkredite beantragen. Sie dienen zur Beschaffung der als Umlaufvermögen benötigten liquiden Mittel. Dabei wird auf dem Geschäftskonto üblicherweise eine Kreditlinie eingerichtet. Damit weisen die Betriebsmittelkredite als Sonderkredite Ähnlichkeiten mit dem Kontokorrentkredit auf. Sie gehören zur Gruppe der revolvierenden Kredite, die innerhalb einer abgesprochen Laufzeit jederzeit in beliebiger Höhe abgetragen und ohne neuerlichen Kreditvertrag bis zur vereinbarten maximalen Summe wieder ausgeschöpft werden können.

Ist ein Unternehmen auf dem internationalen Parkett tätig, kommen noch andere Formen der Sonderkredite in Frage. Dazu gehören zum Beispiel die Akkreditivlinien, mit deren Hilfe Importgeschäfte abgesichert werden können. Ebenfalls zur Erhöhung der Sicherheit auf Seiten der Lieferanten dienen die Akzeptkredite und die Rembourskredite. Hier liegen die gesetzlichen Regelungen zu Wechselgeschäften zugrunde. Die Bank wird hier zum Bürgen, wodurch die Bonität des Empfängers der Waren spürbar erhöht wird. Auch die Akzeptanz von Wechseln kann durch die Mithaftung verbessert werden. Zum Ankauf von Wechseln gewähren die Banken auch mit den Diskontkrediten eine spezielle Form des Gelddarlehens.

Sonderkredite mit verschiedenen Förderungen

Die Förderkredite sind eine weitere Form der Sonderkredite. Ihre Besonderheiten beginnen bereits damit, dass der Kreditnehmer besondere Anforderungen erfüllen muss. Auch lassen sich damit nicht alle gewünschten Projekte finanzieren. Welche Bedingungen im Einzelnen gestellt werden, hängt immer vom Ziel des jeweiligen Förderprogramms ab. Realisiert werden die Förderkredite in Kooperation zwischen einer Förderbank und der Hausbank des Kreditnehmers. Die Hausbank nimmt die Anträge entgegen und reicht die Kreditsumme aus. Im Hintergrund wird ein zweiter Kreditvertrag zwischen der Hausbank und der Förderbank abgeschlossen, über den die Hausbank in Teilen oder gänzlich von der Haftung für die Kreditsumme freigestellt wird. Als Förderbanken kommen die Aufbaubanken und Bürgschaftsbanken der einzelnen Bundesländer sowie die bundesweit tätige Kreditbank für Wiederaufbau, kurz KfW, in Frage.

Förderkredite können sowohl als bare Kreditsumme als auch als Bürgschaften gegenüber Dritten ausgelegt sein. Geförderte Kredite sind mit günstigen Zinsen und langen Laufzeiten ausgestattet. Dem Kreditnehmer bieten sie den Vorteil, dass die Kreditsumme immer auch vorzeitig ohne zusätzliche Kosten getilgt werden kann. Förderkredite als Sonderkredite haben eine weitere Besonderheit darin, dass der Kreditkunde mit der Durchführung seiner Investition erst dann beginnen kann, wenn er die schriftliche Zusage für den Förderkredit bekommen hat. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn kann zum Versagen des Förderkredits führen. Ausnahmen sind auf einen individuellen Antrag hin möglich, wenn einer Verzögerung nachweislich zu einem erheblichen Nachteil für den Antragsteller führen würde. Förderkredite sind immer zweckgebundene Darlehen, bei denen die Verwendung der gewährten Mittel sehr streng kontrolliert wird. Das gilt für Förderungen, die von den einzelnen Bundesländern gewährt werden genauso wie für die geförderten Kredite, bei denen die zugrunde liegenden Förderprogramme von der Bundesregierung oder von der Europäischen Union ins Leben gerufen worden sind. Mit der Zweckbindung in Kombination mit der Überwachung der Mittelverwendung soll sichergestellt werden, dass die damit verbundenen Ziele erreicht werden. Das kann zum Beispiel die Schaffung neuer Arbeitsplätze sein. Aber auch ökologische Strategien können vom Bund, von den Ländern und der EU mit den verschiedenen Förderkrediten forciert werden.

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