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Schufa-Selbstauskunft

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Die Schufa Holding AG (Schutzvereinigung für allgemeine Kreditsicherung) ist eine in Deutschland ansässige und praktizierende Kredit-Auskunftei. Die Anteile der Firma gehören vorwiegend Unternehmen aus der Kreditwirtschaft, die sich durch die Auskünfte der Schufa eine Absicherung ihrer vergebenen Kredite erhoffen. Die Schufa speichert über 400 Millionen Einzeldaten von Bundesbürgern im In- und Ausland. Zu den erfassten Daten gehören das Zahlungsverhalten, die genauer die Anzahl nicht bezahlter Rückstände, Kontaktdaten, Missbrauch von Kredit- und Kontodaten, Angaben aus öffentlichen Verzeichnissen und Bekanntmachungen. Eine Schufa-Abfrage ist Bestandteil fast jeden Kreditvertrags oder jeder beantragten Finanzierung und wird seitens der Unternehmen ausgeführt. Bearbeitungsgebühren werden für diesen Vorgang meist nicht erhoben. Die Arbeit der Schufa stand aufgrund ihrer Intransparenz lange Zeit in Kritik, da die Daten von allen bekannten Kunden erhoben werden, diesen aber lange Zeit nicht zugänglich waren. Dies hat sich seit dem 01.April 2010 geändert und der Gesetzgeber räumte natürlichen Personen ein ausdrückliches Recht auf eine kostenlose Schufa-Selbstauskunft ein.

Beantragung und Auskunft

Die kostenlose Schufa-Selbstauskunft wird durch den §34 des Bundesdatenschuttgesetzes ermöglicht. Dieser verpflichtet Behörden und Unternehmen zur Datenauskunft auf Anfrage an jeden Bürger, über den Daten beim betroffenen Unternehmen gespeichert sind. Diese Möglichkeit muss einmal jährlich eingeräumt werden. Entstanden ist dieses Gesetz unter anderem aufgrund der massiven Kritik am Erhebungssystem der Schufa, das einerseits intransparent gestaltet war und andererseits keinerlei kostenlose Auskunftsmöglichkeit für den Bürger ermöglichte. Die Auskunft muss seitens des Bürgers schriftlich beantragt werden. Zwar monieren Datenschützer eine fehlende Möglichkeit der Online-Beantragung, allerdings verweist die Schufa ausdrücklich auf die notwendige Rechtssicherheit, die nur mit einem schriftlichen Antrag ermöglicht ist. Das Antragsformular ist als PDF-Datei von der Homepage der Schufa heruntergeladen und direkt am Computer bearbeitet werden. Es muss das Antragsformular der Schufa verwendet werden, ansonsten kann laut Schufa der Antrag nicht bearbeitet werden. Der Antrag enthält auch eine Möglichkeit zum zusätzlichen Abonnement einer Bonitätsprüfung, dieses Häkchen kann für eine kostenlose Selbstauskunft weggelassen werden. Da dieses Abonnement zusätzliche Kosten verursacht ist das Antragsformular häufig in der Kritik, es stehen auch Prozesse aus, da die Schufa nicht ausdrücklich auf die Kosten und auf die Verwendung des Abonnements hinweist. Weitere Formulare die dem Antrag beigefügt werden müssen sind eine beidseitige Kopie des Personalausweises, alternativ des Reisepass. Für Auskünfte an nicht-deutsche Staatsbürger fordert die Schufa ausdrücklich die Kopie des Reisepass und der Meldebescheinigung. Der ausgefüllte Antrag ist am besten als Einwurfeinschreiben an die Schufa Holding AG, Postfach 61 04 10, 10 927 Berlin zu schicken.

Die zu erwartenden Auskünfte umfassen eine Reihe von wichtigen Daten, die zusammengefasst den Schufa-Basisscore bilden. Dieser Basisscore ist die Grundlage für die Bewertung der Bonität und der Kreditsicherheit bei Kredit- und Finanzierungsunternehmen. Zu den erhobenen Daten gehören unter anderem die Kontaktdaten, sowie die verschiedenen erfüllten und nicht erfüllten Verpflichtungen. Die Schufa unterliegt dabei dem Bundesdatenschutzgesetz und muss Daten nach einer Dreijahres Frist gelöscht werden. Dazu gehören auch Daten über unerfüllte und dennoch ausstehende Verpflichtungen. Dazu gehört ausdrücklich auch die Erfassung der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, auch wenn diese einen aktuell noch nicht abgeschlossenen Sachverhalt betrifft. Auch gibt es eine Reihe von Daten, die auf keinen Fall erfasst werden dürfen. Dazu gehören Querverweise zu Familienangehörigen mit negativem Schufa-Eintrag, Eintragungen zu pfändungssicheren Konten oder die Anzahl der Abfragen seitens der Unternehmen. Denn häufig stellen Unternehmen bereits bei einer Anfrage seitens des Kunden eine Anfrage, um ihm so ein passendes Angebot zu unterbreiten zu können. Ebenfalls nicht erlaubt sind Daten, welche dem Unternehmenszweck nicht entsprechen, oder Daten die „wild“ erhoben werden, also nicht von beteiligten Unternehmen und Behörden bezogen werden. Laut Experten ist es für Verbraucher daher wichtig, ab und an eine Schufa-Auskunft einzuholen und die Daten zu kontrollieren. Gegebenenfalls sind diese auch zu korrigieren, denn nur so können spätere Fehler im Scoring vermieden werden. Um fehlerhafte Datensätze zu korrigieren muss die Zentrale der Schufa kontaktiert und eventuelle gegensätzliche Sachverhalte schriftlich geschildert werden.

Der Scoring-Wert

Der Scoring-Wert ist nicht in der kostenlosen Schufa-Selbstauskunft enthalten und muss kostenpflichtig angefordert werden. Eine Pflicht diesen mitzuteilen besteht seitens der Schufa nicht, da es sich hier um eine Dienstleistung des Unternehmens handelt. Der Scoring-Wert stellt eine Zahl zwischen 0 und 100% dar, welche das Risiko für den Kreditgeber bestimmt. Die Schufa splittet das Scoring zusätzlich in zwei Gruppen, eine für Banken und Sparkassen und eine für den Einzelhandel. Sollte sich der Kreditnehmer bis jetzt einwandfrei verhalten haben, so wird meist kein Scoring-Wert ermittelt und eine Abfrage erübrigt sich. Wer allerdings das erste mal seine Daten abfragen möchte, sollte sich den Scoring-Wert zusätzlich bestellen. Denn die erhobenen Daten müssen zwar innerhalb einer Frist von drei Jahren gelöscht werden, bilden aber dennoch einen fortlaufenden Wert in der Berechnung des Scorings. Aus diesem Grunde gibt es auch ein Urteil des Verbrauchergerichts Hamburg, das der Schufa zwar nicht explizit verbietet das Scoring zu ermitteln, dem Verbraucher allerdings ermöglicht dessen Weitergabe zu verbieten. Hier besteht allerdings ein gewisses Risiko für die Vergabe künftiger Kredite, denn die Kreditgeber sind nicht verpflichtet ein fehlendes Scoring zu ignorieren.

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