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Restwertfinanzierung

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Wird der Leasing-Vertrag vorzeitig aufgelöst oder läuft die vertraglich vereinbarte Nutzungsdauer ab, so verbleibt meist ein kalkulierter oder tatsächlicher Wert des Leasing-Objektes – sein Restwert. Dieser Restwert kann mit einer Restwertfinanzierung abgedeckt werden. Grundsätzlich wird zwischen einem buchtechnischen Restwert (zum Beispiel bei Anlagevermögen in der Bilanz) und einem kalkulierten Restwert (wie etwa beim Fahrzeugleasing) unterschieden. Bei der Teilamortisation des Leeasingvertrages, auf der das Fahrzeugleasing meist beruht, sind die vereinbarten Leasing-Raten umso niedriger, je höhere der Restwert vereinbart wurde. Damit stehen zum Ende des Leasingvertrages dem Leasingnehmer grundsätzlich verschiedene Möglichkeiten offen: die Verlängerung des Leasingvertrages, die Ausübung einer Kaufoption oder der Leasinggeber macht von seinem Andienungsrecht Gebrauch. Auch können Klauseln den Leasingnehmer am Verwertungserlös beteiligen. Eine Restwertfinanzierung übernimmt die Tilgung des Betrages – wobei meist ein Ratenkredit vereinbart wird.

Bilanzielle und private Restwerte

Restwerte von Sachgütern lassen sich wie folgt unterscheiden: Abgeschriebene Güter des Anlagevermögens weisen einen Restwert auf. Dieser buchtechnische Restwert, auch Restbuchwert genannt, ist der vom Bewertungszeitpunkt abhängige Wert eines bilanzierten Wirtschaftsguts. Ein Restwert im Sinne des Marktwertes ist dagegen der Wert eines Wirtschaftsguts, der auf dem freien Markt tatsächlich erzielt werden kann. Ein Restwert kann auch an einem Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall festgestellt werden. Der Restwert ist in diesem Fall relevant, um einen Totalschaden (wirtschaftlich) festzustellen. Ist der Restwert des Fahrzeugs geringer als die Reparaturkosten, so handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden, dessen Reparatur damit unwirtschaftlich ist. Ist ein Fahrzeug aufgrund schwerer Schäden nicht mehr aufbaubar, spricht man von einem Wrackwert oder Schrottwert. Der kalkulierte Restwert ist der nach einer Grundmietzeit noch offene Restbetrag. Dabei wird der kalkulierte Restwert unter Berücksichtigung der vereinbarten Nutzungsdauer und der zukünftigen Marktpreisentwicklung bereits bei Vertragsbeginn festgelegt. Dieser Restwert kann durch eine Anschlussfinanzierung ausgeglichen werden, damit das Wirtschaftsgut in das Eigentum des Mieters bzw. Leasingnehmers übergehen kann.

Restwerte beim Fahrzeugleasing

Beim Leasing gehen der Leasinggeber und der Leasingnehmer einen atypischen Mietvertrag ein. Das Leasingobjekt wird vom Leasinggeber beschafft und finanziert. Während einer vereinbarten Laufzeit wird es dem Leasingnehmer gegen Zahlung der Leasingrate zur Verfügung gestellt. Dieser Nutzungsüberlassungsvertrag wird vor allem beim privaten und gewerblichen Fahrzeugkauf abgeschlossen, der dem Leasingnehmer meist das Recht zur Übernahme des Leasingobjektes zum Ende des Leasingvertrages einräumt. Der mit dem Ablauf des Leasingvertrags bestehende Restwert kann vom Leasingnehmer mit einer Restwertfinanzierung ausgeglichen werden. Der Unterschied zum Mietvertrag liegt in der Tatsache, dass der Leasingnehmer beim Leasing die Gewährleistungsansprüche erhält sowie die vertraglich vereinbarten Wartungs- und Instandsetzungsleistungen zu erbringen hat. Mit dieser Vereinbarung werden dem Leasingnehmer auch die Kaufrechte durch den Leasinggeber abgetreten. Da der Leasingnehmer sowohl die Sach- als auch die Preisgefahr trägt, handelt es sich bei den Leasingverträgen um atypische Mietverträge. Grundsätzlich bleibt mit dem vereinbarten Nutzungsüberlassungsvertrag der Leasinggeber wirtschaftlicher Eigentümer des Leasingobjektes. Internationale Rechnungsführungsstandards, wie IFRS und US-GAAP definieren die wirtschaftliche Zuordnung des Leasingobjekts teilweise unterschiedlich. Der Mietkauf ist steuerlich betrachtet kein Leasing. Das wirtschaftliche Eigentum geht beim Mietkauf sofort auf den Käufer über. Damit kann das Wirtschaftsgut des Anlagevermögens sofort aktiviert (bilanziert) werden. Das juristische Eigentum geht beim Mietkauf oft mit Zahlung der letzten Rate an den Mietkäufer über. Die Verwertbarkeit des Mietkaufgutes in einer Insolvenz hängt vom vereinbarten Eigentumsvorbehalt ab. Wurde dieser vereinbart, so kann der Mietkäufer auch bei der Insolvenz des Verkäufers auf sein Recht auf Vertragserfüllung geltend machen. Das Finanzierungsleasing ist seit 2008 eine erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung im Sinne des deutschen Kreditwesensgesetzes (KWG). Leasing erfreut sich zunehmender Beliebtheit, da der Abschluss des Leasingvertrages nicht den Gang zur Bank und damit die sehr formelle Beantragung eines Kredites erfordert. Direkt im Autohaus werden die Verträge unterzeichnet und die rechtliche Seite des Leasinggeschäftes geklärt.
Beispiel für ein Leasing-Geschäft:

  • Kaufpreis des Fahrzeugs: 50.000 Euro
  • Vereinbarte monatliche Leasingrate: 1.019,61 Euro
  • Leasinglaufzeit: 36 Monate
  • Effektiver jährlicher Jahreszins: 8,57 Prozent p.a.
  • Der Restwert zum Ende der Nutzungsdauer beträgt 22.500 Euro.
  • Mit dem Ende der Leasinglaufzeit kann der Leasingnehmer wählen, ob er das Fahrzeug zum vereinbarten Restwert übernehmen möchte und gleichzeitig eine Restwertfinanzierung anstreben. Alternativ kann das Fahrzeug an den Händler zurückgegeben werden. Sind Schäden oder überdurchschnittliche Abnutzung festzustellen, kann der Leasingnehmer zum Ausgleich dieser Schäden in die Pflicht genommen werden.

Mit der günstigen Restwertfinanzierung zum Eigentum

Um am Ende der Leasinglaufzeit das Wirtschaftsgut zu erwerben, kann eine Restwertfinanzierung mit günstigen Zinsen in Anspruch genommen werden. Als Sicherheit dient das Wirtschaftsgut. Grundsätzlich sind die Tilgungsraten der Restwertfinanzierung – verglichen mit regulären Kreditarten – vom Kreditnehmer meist problemlos zu bewältigen. Der Finanzierungsbetrag kann durchaus niedriger ausfallen, als die bisher gezahlten Leasingraten. Anzumerken ist, dass die Zinskonditionen bei einer Restwertfinanzierung oft etwas ungünstiger ausfallen, als bei anderen Kreditarten. Zahlreiche Anbieter ermöglichen die Finanzierung des Restwertes. Ein Onlinevergleich zeigt die günstigsten Angebote, die speziell auf eine Restwertfinanzierung zugeschnitten sind. Die Restwertfinanzierung ist eine Zielratenfinanzierung, womit am Ende der Laufzeit mehr als eine Möglichkeit offensteht: Während der Laufzeit zahlt der Kreditnehmer nicht direkt für den Erwerb des Fahrzeuges, sondern für dessen Abnutzung. Damit ist die Restwertfinanzierung grundsätzlich immer ein Bestandteil des Leasingvertrages. Die Vorteile der Restwertfinanzierung für den Leasingnehmer sind vielfältig. Meist lassen die Leasingraten hohe monatliche Sparbeträge nicht zu und während der oft vielen Jahre der Leasingdauer verliert sich schnell der Überblick über die Organisation der Finanzen. So tritt in der Praxis das Ende der Leasinglaufzeit ein, doch der Restwert kann aus den eigenen Mitteln nicht aufgebracht werden. Der Restwert am Ende der Nutzungsdauer entspricht meist dem Verkehrswert des Fahrzeugs. Übernimmt der Leasingnehmer das Fahrzeug mit dem Auslaufen des Leasingvertrages, so kann er es auch auf dem freien Markt verkaufen, wobei unter Umständen der Verkaufserlös höher sein kann als der Restwert. Der Leasingnehmer hat auch das Recht, das Fahrzeug an den Leasinggeber zurückzugeben; in diesem Fall hat der Leasingnehmer den Restwert nicht zu zahlen. Sind bei dem Fahrzeug nach Jahren der Nutzung allerdings Schäden oder eine übermäßige Abnutzung feststellbar, so mindert sich sein Verkehrswert. Der Leasingnehmer hat für den Ausgleich dieser Schäden aufzukommen, wozu er auch seine Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen kann. Zu berücksichtigen ist dabei eine eventuelle Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers. In vielen Fällen ist es wirtschaftlicher, das Fahrzeug zum Restwert zu übernehmen und diesen mit einer Restwertfinanzierung bequem an das eigene Budget anzupassen.

Das Leasing ist für den Leasingnehmer grundsätzlich eine bequeme Art der Finanzierung von Fahrzeugen. Bei hohem Rückkaufswert sinken die monatlichen Leasingraten und lassen so auch die Anschaffung eines höherwertigen Fahrzeuges zu. Während der Vertragslaufzeit sind relativ niedrige Zinsen und Leasingraten zu zahlen. Damit ist eine günstige Grundlage geschaffen, um während der Laufzeit die Beträge für die Restwertfinanzierung aus eigenen Mitteln anzusparen. Ein hoher Restwert hält die Raten niedrig und das finanzielle Budget flexibel. Die Möglichkeiten, eine Restwertfinanzierung zu erhalten, sind oft größer als bei einem normalen Kredit: Die monatliche Belastung ist geringer als bei einer Vollfinanzierung, was auch Personen mit niedrigeren Einkommen die Möglichkeit der Kreditaufnahme erleichtert. Grundsätzlich liegen die Zinsen bei der Restwertfinanzierung jedoch über denen der vergleichbaren regulären Kredite. Die monatlichen Raten der Restwertfinanzierung entsprechen weitgehend den Tilgungsplänen von Ratenkrediten. Der Kreditvertrag für die Restwertfinanzierung wird mit einer Laufzeit, einer Kreditsumme sowie dem effektiven Jahreszins ausgestattet, der neben dem Nominalzins weitere Kosten enthält. Zu fest vereinbarten Terminen, die monatlich oder vierteljährlich vereinbart sein können, erfolgt die Zahlung der vereinbarten Monatsraten durch den Darlehensnehmer. Um eine geeignete Anschlussfinanzierung für die Finanzierung des Restwertes auszuwählen, sollte die Höhe der monatlichen Darlehensrate mit dem tatsächlich und auch dauerhaft zur Verfügung stehenden Budget abgeglichen werden.

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