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Reisekredit

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Ein Reisekredit ist ein Darlehen, das zur Finanzierung einer Urlaubsreise aufgenommen wird. Dabei ist zwischen einem Allzweckdarlehen, das vom Kreditnehmer nach eigener Entscheidung für die Bezahlung des Urlaubs eingesetzt wird, und einem zweckgebundenen Kredit zu unterscheiden, der ausschließlich zur Finanzierung der Reise – zumeist einer Pauschalreise – verwendet werden kann. Als potentielle Darlehensgeber für den benötigten Reisekredit kommen zunächst alle Geschäftsbanken und Sparkassen in Betracht. Darunter ist zumeist auch die „Hausbank“ des Kreditinteressenten, die in der Regel als Filialbank geführt wird. Diese Kreditinstitute bieten – wie auch die meisten Internetbanken – zumeist keine speziellen Reisekredite an. Der Kunde bekommt hier – wenn er die Voraussetzungen dafür erfüllt – einen als Allzweckdarlehen ausgestalteten Ratenkredit, der in der Regel ein Verbraucherdarlehen im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen ist. Einen spezifischen – zweckgebundenen – Reisekredit vermitteln manche Anbieter von Pauschalreisen direkt über eine Bank ihrer Wahl oder über Finanzdienstleister. Hier erfolgt keine Auszahlung der Kreditvaluta an den Kreditnehmer, sondern eine unmittelbare Zahlung des Reisepreises an den Veranstalter. Freie Finanzdienstleister stellen ebenso die Verbindung zu potentiellen Darlehensgebern – oft Banken im In- und Ausland – her. Dabei erfolgt zumeist keine Vermittlung spezifischer Reisekredite. Vielmehr erhält der Kunde bei positiver Kreditentscheidung hier zumeist einen Ratenkredit zur freien Verfügung, den er nach eigener Entscheidung zur Bezahlung der Reise verwenden kann. Schließlich besteht auch die Möglichkeit, über eine Vermittlungsplattform im Internet ein Darlehen eines privaten Investors zu erhalten. Da hierbei der Finanzierungszweck im Rahmen des Kreditantrags angegeben werden muss, wird hier über die Kreditanfrage nur dann positiv entschieden, wenn der potentielle Kreditgeber diesen Zweck zumindest billigt. Insoweit ist ein solcher Privatkredit zwar kein Reisekredit im eigentlichen Sinne, aber der Verwendungszweck „Finanzierung einer Reise“ ist eine Motivationsgrundlage für die Kreditentscheidung des privaten Darlehensgebers.

Voraussetzungen für einen Reisekredit

Da Geschäftsbanken oder Sparkassen zumeist keine spezifischen Reisekredite anbieten, muss derjenige, der dort einen Kredit zur Finanzierung einer Reise aufnehmen möchte, grundsätzlich dieselben Voraussetzungen erfüllen wie jeder Antragsteller für einen Ratenkredit. Dabei stellt das Kreditinstitut bestimmte Anforderungen an die Einkommenssituation und die Bonität des Kreditantragstellers. Der potentielle Kunde muss ein regelmäßiges Einkommen aus Erwerbstätigkeit, Rente oder anderen Quellen nachweisen, das bei vielen Kreditinstituten im niedrigen vierstelligen monatlichen Bereich nach Abzug aller laufenden Verbindlichkeiten betragen muss. Der Kunde hat dieses Einkommen durch Vorlage der aktuellen Lohnabrechnungen – oft für die letzten drei bis sechs Monate – oder des aktuellen Rentenbescheides nachzuweisen. Wer nicht über ein solches regelmäßiges Einkommen verfügt, erhält in aller Regel nicht so leicht einen Kredit. Damit fällt die Kreditentscheidung bei Geringverdienern, Beziehern von Sozialleistungen, Studenten und oft auch bei Selbständigen negativ aus. Auch wenn die Einkommenssituation den Ansprüchen des Kreditinstituts genügt, kann die Kreditvergabe an der fehlenden Bonität scheitern. Dies ist meist dann der Fall, wenn die Regelanfrage des Kreditinstituts bei der Schufa negativ ausfällt oder das dortige Kreditscoring nicht einen ausreichenden Wert erreicht. Werden in der Schufa-Auskunft sogenannte Negativmerkmale – etwa bankseitige Konto- oder Kreditkündigungen – mitgeteilt, ist eine Kreditvergabe generell ausgeschlossen. In seltenen Fällen sind Banken in dieser Situation bereit, dennoch den gewünschten Kredit auszureichen, wenn der Antragsteller imstande ist, ausreichende Sicherheiten zu stellen. Dies kann durch die Einbeziehung eines Bürgen oder Mitschuldners geschehen, der in seiner Person den Bonitätsanforderungen der Bank entspricht. Zudem ist die Abtretung der Ansprüche aus kapitalbildenden Lebens- oder Rentenversicherungen oder die Belastung einer Immobilie mit einem Grundpfandrecht möglich. Bei kleineren Kreditsummen, wie sie für einen Reisekredit typischerweise benötigt werden, sind Banken wegen des großen bürokratischen Aufwands oft nicht bereit, sich auf die Stellung von Sicherheiten einzulassen. Grundsätzlich richten sich auch Internetbanken und über Finanzvermittler angesprochene Kreditgeber nach den oben dargestellten Bonitätsregeln. Private Investoren sind in ihrer Entscheidung über die Kreditvergabe frei. Sie können daher theoretisch auf eine Bonitätsprüfung verzichten oder den Kredit trotz negativer Bonität vergeben. Bei privaten Kreditgebern, die über professionelle Vermittlungsplattformen erreichbar sind, werden allerdings in der Regel Personen mit negativer Bonität bereits im Antragsverfahren ausgefiltert.

Reisekredit trotz fehlender Bonität

Wer trotz fehlender Bonität auf einen Reisekredit nicht verzichten will, findet – meistens im Internet – Angebote von freien Finanzdienstleistern, die auch in derartigen Fällen eine Kreditvermittlung anbieten. Meist stehen diese Angebote unter den Überschriften „Schufafreier Kredit“ oder „Kredit aus der Schweiz“. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein „schufafreier Kredit“ in der Regel nur bedeutet, dass die geplante Kreditvergabe nicht der Schufa gemeldet wird. Ein Verzicht auf die Schufa-Anfrage als solche ist damit nicht automatisch verbunden. Eine Kreditvergabe ohne Schufa-Anfrage erfolgt durch deutsche Banken nur in den seltensten Fällen. In der Regel bieten nur ausländische Kreditinstitute – meistens solche mit Sitz in der Schweiz – deutschen Kreditnehmern Darlehen ohne Schufa-Anfrage. Dies bedeutet jedoch nicht, dass auf eine Bonitätsprüfung insgesamt verzichtet wird. Auch ausländische Banken fordern ein laufendes regelmäßiges Einkommen in derselben Größenordnung, die auch inländische Filialbanken und Sparkassen erwarten. Im übrigen beschränken ausländische Banken ihre Kreditvergabe in derartig „kritischen“ Fällen häufig auf geringe Valuten von maximal 3.000 bis 5.000 Euro zu einem oft risikobedingt erhöhten Zinssatz, der deutlich über dem deutschen Marktzins für nicht überdurchschnittlich risikobehaftete Kredite liegen kann.

Reisekredit über den Reiseveranstalter

Manchmal kann es vorteilhaft sein, einen Reisekredit in Anspruch zu nehmen, der vom Veranstalter der Reise angeboten wird, deren Finanzierung erfolgen soll. Hier tritt der Reiseveranstalter als Darlehensvermittler für ein Finanzierungsinstitut auf, das mit diesem in ständiger Geschäftsbeziehung steht. Meist ist dies eine Bank, die einen Geschäftsschwerpunkt im Bereich der Vergabe von Privatkrediten hat. Die Vergabe derartiger zweckgebundener Kredite ist gelegentlich nicht an so strenge Bonitätsanforderungen geknüpft wie dies bei Ratenkrediten von Banken oder Sparkassen sonst der Fall ist. Zudem bieten Reisekredite, die über den Veranstalter vermittelt werden, häufig vorteilhafte Zinskonditionen bis hin zur 0-%-Finanzierung.

Die Konditionen für Reisekredite

Sieht man von den über den Reiseveranstalter vermittelten Krediten ab, gibt es zumeist keine speziellen Konditionen für Reisekredite. Daher folgen die Kreditkonditionen bei Banken und Sparkassen den allgemeinen Regeln für Konsumentenkredite. Danach werden Ratenkredite zu festen Zinssätzen vergeben, deren Höhe bonitätsabhängig ist. Nur wenige Kreditinstitute machen die Zinshöhe nicht von der Bonität des Kunden abhängig, die aus den Scoring-Werten der Schufa abgeleitet wird. Bei „schufafreien Krediten“ oder Auslandskrediten ist die Verzinsung oft deutlich höher als bei herkömmlichen Ratenkrediten deutscher Kreditinstitute und Privatinvestoren. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass „Kredite ohne Schufa“ und Darlehen ausländischer Kreditgeber in der Regel von Personen in Anspruch genommen werden, deren Bonität hinter derjenigen eines Darlehensnehmers bei klassischen Ratenkrediten zurückbleibt. Bei der Berechnung der Kreditkosten sind neben der Verzinsung auch etwaige Bearbeitungsgebühren sowie die Prämien für eine manchmal geforderte Restschuldversicherung zu berücksichtigen. Da die Kreditkonditionen von Bank zu Bank sehr unterschiedlich ausfallen können, ist ein Preisvergleich unverzichtbar. Dafür bieten sich die im Internet präsenten Vergleichsportale an, die die Konditionen zahlreicher Anbieter einander gegenüberstellen. Hier sind die Daten zu berücksichtigen, die nach der Preisangabenverordnung mitzuteilen sind. Dies sind neben der Nettokreditsumme (eigentliche Darlehenssumme) der Gesamtkreditbetrag (Darlehenssumme plus Verzinsung über die komplette Laufzeit), der gebundene Sollzins und der effektive Jahreszins, der eine etwaige Bearbeitungsgebühr einschließt. Bei einem Konditionenvergleich sollten auch die sonstigen Kreditbedingungen nicht außer Acht gelassen werden. Bei Ratenkrediten üblicher Art sind die Verzinsung und die Höhe der monatlichen Raten für die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Auslandskredite können eine variable Verzinsung vorsehen. Wesentlich ist auch, ob eine vorzeitige Ablösung der Darlehensschuld möglich ist und ob der Kreditgeber für diesen Fall eine Vorfälligkeitsentschädigung in Anspruch nimmt. Schließlich ist bei einem Konditionenvergleich zu berücksichtigen, ob und in welcher Höhe der Anbieter eine Bearbeitungsgebühr erhebt und den Abschluss einer Restschuldversicherung fordert.

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