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Rahmenkredit

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Rahmenkredite – häufig auch als Abrufkredite bezeichnet – sind eine Kreditform im Bereich des Konsumentenkreditgeschäftes. Im Gegensatz zum üblichen Ratenkredit, der für größere Anschaffungen oder die Verwirklichung von Konsumwünschen genutzt wird, und zum klassischen Dispositionskredit werden Rahmenkredite nicht von allen Kreditinstituten angeboten. Sie sind daher im Vergleich zu den beiden anderen Kreditformen bisher im Konsumentenkreditgeschäft weniger verbreitet. Nachfolgend wird ein Überblick über die wesentlichen Ausgestaltungsmerkmale, Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu Dispositions- und Ratenkrediten sowie zu beachtende rechtliche Regelungen gegeben.

Vergleich mit anderen Konsumentenkrediten

Der Rahmenkredit vereint Ausgestaltungsmerkmale des Dispositions- und des Ratenkredits. Der Kreditnehmer erhält beim Abrufkredit auf einem separaten Kreditkonto einen Kreditrahmen zur Verfügung gestellt, über den er bei Bedarf bis zur vereinbarten Grenze flexibel verfügen kann. Die Höhe des Rahmens wird zum einen vom Bedarf des Kreditnehmers, zum anderen von seiner Bonität und seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bestimmt. In der Praxis sind Kreditrahmen bis zu mehreren Tausend Euro üblich, Grenzen über 25.000 Euro kommen praktisch nicht vor. Häufig werden Rahmenkredite im Zusammenhang mit Kreditkarten angeboten. Der Karteninhaber erhält so erweiterte finanzielle Spielräume zur Nutzung seiner Kreditkarte. Die Verbindung mit einer Kreditkarte ist aber nicht zwingend, der Rahmenkredit ist auch als eigenständiges Produkt einsetzbar. Benötigt wird nur ein Referenzkonto für Zahlungstransfers – in der Regel das Girokonto.

Mit dem Dispositionskredit hat der Rahmenkredit die flexible Verfügungsmöglichkeit bis zum vereinbarten Limit oder Rahmen gemeinsam. Die Verfügung ist nicht an bestimmte Bedingungen gebunden. Solange der Rahmen nicht ausgeschöpft ist, kann der Kreditnehmer jederzeit und immer wieder den Kredit für den von ihm beabsichtigten Zweck in Anspruch nehmen. Wie beim Dispositionskredit werden Rahmenkredite in der Regel variabel verzinst. Eine fest definierte Laufzeit besteht nicht, der Kreditrahmen wird auf unbestimmte Zeit zur Verfügung gestellt. Im Unterschied dazu sieht ein Ratenkredit einen festen Kreditbetrag vor, der an den Kreditnehmer ausgezahlt wird und über die vereinbarte Laufzeit mit einem festen Zins ausgestattet ist. Mit dem Ratenkredit gemeinsam hat der Abrufkredit eine feste Zins- und Tilgungsleistung. Bei Ratenkrediten erfolgt sie im Rahmen der meist monatlich zu zahlenden Raten. Beim Rahmenkredit gibt es vertraglich vereinbarte Mindest-Ratenzahlungen. Sie orientieren sich entweder am in Anspruch genommenen Kreditbetrag oder am Kreditrahmen. Üblich sind Mindestraten von 1,5 bis 2 Prozent des genutzten Rahmens bzw. des festgelegten Rahmenbetrags. Darüber hinaus ist der Kreditnehmer eines Rahmenkredites wie beim Dispokredit bei der Gestaltung weiterer Kreditrückzahlungen frei. Er kann über die Mindestraten hinaus seinen Kredit jederzeit ganz oder teilweise wieder zurückführen oder darauf verzichten. Eine Vorfälligkeitsentschädigung, wie im Falle der außerplanmäßigen Tilgung beim Ratenkredit, fällt hierbei nicht an. Die Zinsen für Rahmenkredite orientieren sich in der Regel an den Zinssätzen für Ratenkredite. Sie liegen damit im Schnitt deutlich unter den Zinsen für Dispositionskredite. Im Vergleich zum Dispo-Kredit bietet der Ratenkredit daher günstigere Konditionen bei einer vergleichbaren Flexibilität hinsichtlich der Verfügbarkeit. Im Hinblick auf die notwendige Kreditvereinbarung und die Führung eines separaten Kreditkontos ist er allerdings aufwändiger. Im Vergleich zum Ratenkredit hat der Kreditnehmer beim Abrufkredit ein Zinsänderungsrisiko. In Zeiten steigender Zinsen muss er mit zunehmenden Zinsbelastungen rechnen, bei sinkenden Zinsen kann er dagegen profitieren. Beim Konditionenvergleich sind neben den Zinsen ggf. weitere Kosten zu berücksichtigen, zum Beispiel Bearbeitungsgebühren.

Bonitätsprüfung und Sicherheiten

Rahmenkredite werden üblicherweise – wie Dispositions- und Ratenkredite auch – ohne dingliche Sicherheiten vergeben. Für die Kreditvergabe entscheidend ist vielmehr die persönliche Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers. Sie wird anhand unterschiedlicher Kriterien und Beurteilungsverfahren überprüft. Standardmäßig gehört dazu die Einholung einer Kreditauskunft, insbesondere der SCHUFA-Auskunft. Häufig wird die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit anhand des Nachweises über regelmäßige Einkünfte, vor allem Gehaltszahlungen, und ggf. auch das Ausgabenverhalten beurteilt. Gerade bei Online- und Direktanbietern kommen aber auch verbreitet sogenannte Kreditscoring-Verfahren zum Einsatz. Dabei wird die Kreditwürdigkeit anhand weniger trennscharfer Merkmale auf der Grundlage mathematisch-statistischer Verfahren automatisch errechnet. Typische Merkmale sind Wohnort, Familienstand, Alter, Beruf und Dauer der Kundenbeziehung. Je nach Verfahren kommen aber auch andere oder weitere Merkmale zum Einsatz. Kreditscoring-Verfahren ermöglichen schnelle und objektivierte Kreditentscheidungen mit einem begrenzten Informationsaufwand auf Kreditnehmerseite. Sie eignen sich daher besonders für die Online- und Direktkreditvergabe, bei der kein persönlicher Kundenkontakt zustande kommt. Im Gegensatz zu Ratenkrediten ist beim Abrufkredit die Absicherung über eine Restschuldversicherung, die bei Tod, Krankheit oder Arbeitslosigkeit die Kreditrückzahlung gewährleistet, unüblich.

Verbraucherrechtliche Vorschriften

Vereinbarungen über Rahmenkredite sind Verbraucherdarlehensverträge im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Auf sie sind daher die Formvorschriften, Informationspflichten und inhaltlichen Vorgaben des BGB (§§ 491 bis 505 BGB) anzuwenden. Auch Vereinbarungen über Rahmenkredite bedürfen danach der Schriftform und der persönlichen Unterschrift durch den Kreditnehmer. Vor Vertragsabschluss besteht für den Kreditgeber eine Reihe an vorvertraglichen Informationspflichten. Die Angaben im Rahmen der vorvertraglichen Information müssen auch Gegenstand der Darlehensvereinbarung sein. Neben der Bezeichnung der Art des Darlehens, der Zinsen und sonstigen Kosten sowie weiterer Angaben gehört dazu auch die Nennung des effektiven Jahreszinses. Der effektive Jahreszins ist für Verbraucher eine wichtige Vergleichsgröße. Er berücksichtigt nämlich neben den Zinsen auch weitere wichtige Kostenbestandteile eines Kredits, zum Beispiel Bearbeitungsgebühren, und kann daher als Beurteilungsgrundlage bei unterschiedlichen Angeboten herangezogen werden. Da bei Rahmenkrediten weder eine feste Laufzeit gegeben ist, noch im Vorhinein feststeht, wann und in welchem Umfang der Kreditnehmer den Rahmen in Anspruch nimmt oder über die Mindestraten hinaus Rückzahlungen leistet, ist die Berechnung des Effektivzinses hier nicht ohne weiteres möglich. Vielmehr müssen bestimmte Annahmen zugrunde gelegt werden. Die hierfür relevanten Regelungen finden sich in der Preisangabenverordnung (PAngV). Für Rahmenkredite sieht die PAngV bei der Effektivzinsberechnung u.a. vor, dass von einer vollen und sofortigen Kreditinanspruchnahme und einer Rückführung nach einem Jahr auszugehen ist. Diese idealtypischen Annahmen müssen nicht den realen Gegebenheiten entsprechen, so dass der tatsächliche Effektivzins hiervon durchaus abweichen kann. Vereinbarungen über Rahmenkredite können von Verbrauchern innerhalb einer vierzehntätigen Frist widerrufen werden, wenn noch keine Kreditinanspruchnahme erfolgt ist.

Beurteilung des Rahmenkredits

Ratenkredite bieten Verbrauchern eine dem Dispo-Kredit vergleichbare Verfügungsmöglichkeit zu günstigeren Konditionen. Sie eignen sich daher vor allem für kostenbewusste Konsumenten, die finanziell diszipliniert handeln. Im Unterschied zum Dispositionskredit verfügt der Rahmenkredit über einen Tilgungsmechanismus, der zumindest teilweise eine regelmäßige Zurückführung des in Anspruch genommenen Kredites gewährleistet. Wegen der flexiblen Verfügbarkeit ist der Abrufkredit vor allem bei unvorhergesehenen oder ungeplanten Ausgaben eine Finanzierungsalternative. Für größere Anschaffungen empfiehlt sich allerdings eher der Ratenkredit, da er mit seinen festen Zins- und Tilgungsverpflichtungen eine bessere Kalkulierbarkeit ermöglicht. Er ist auch das zweckmäßigere Instrument, um bei hohen Überziehungen auf dem Girokonto eine dauerhafte Umschuldung zu realisieren. Der Abrufkredit eignet sich hierzu wegen der jederzeitigen Aufstockungsmöglichkeit bis zur Rahmengrenze weniger.

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