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Pfandbrief

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Es gibt verschiedene als sicher geltende Anlageformen, zu denen der klassische Pfandbrief gehört. Nach deutschem Recht ist ein Pfandbrief eine Anleihe, die von einer Pfandbriefbank ausgegeben wird. Der Vorteil eines Pfandbriefs liegt darin, dass bei einer Insolvenz der Pfandbriefbank, nicht nur alle Arten von Guthaben der emittierenden Bank zustehen, sondern diese zusätzlich über eine bestimmte Deckungsmasse verfügen muss. Allerdings ging die letzte Pfandbriefbank im Jahr 1901 in Insolvenz. Die Deckungsmasse kann aus ganz unterschiedlichen Komponenten bestehen. Sie besteht zum Beispiel aus Darlehensforderungen für Hypothekenpfandbriefe, die durch das Pfandrecht auf die beliehenen Grundstücke abgesichert sind. Bei Kommunalobligationen, also Pfandbriefen der öffentlichen Hand, können die Forderungen gegenüber den Kommunen geltend gemacht werden. Es gibt auch Schiffspfandbriefe, die über eingetragene Schiffshypotheken im Schiffsregister gedeckt sind. Ähnlich gelagert sind die Flugzeugpfandbriefe, die ebenfalls über einen öffentlichen Eintrag abgesichert sind. Die Flugzeugpfandbriefe sind allerdings erst im Jahr 2009 auf eine rechtliche Grundlage gestellt worden.

Die Geschichte der Pfandbriefe

Pfandbriefe selber gibt es in Deutschland aber bereits seit langer Zeit. Sie haben ihren Ursprung in einer ‚Cabinets-Ordre‘ von Friedrich dem Großen aus dem 1769. Zunächst wurden sie als Wertpapiere betrachtet und dienten den Zwangsvereinigungen adliger Großgrundbesitzer zu Beschaffung günstiger Kredite. Die Zwangsvereinigungen waren regional bezogen und wurden Landschaften genannten. Diese Landschaften hafteten unter anderem gegenüber dem Pfandbriefinhaber und als Sicherheit diente der Grundbesitz. Um 1850 herum bekamen die ersten Hypothekenbanken die rechtliche Grundlage dafür, Pfandbriefe für Kredite auszugeben, die durch Hypotheken abgesichert waren, um sich so wieder zu refinanzieren. Diese Richtlinie wurde im Hypothekenbankgesetz im Jahr 1900 für das Deutsche Reich Gesetz und schuf so die Grundlage für die Emission von Pfandbriefen. Dem Gesetz folgte im Jahr 1927 ein weiteres über Pfandbriefe und ähnliche Schuldverschreibungen für die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute. 1933 wurde die gesetzliche Regelung über die Schiffspfandbriefbanken hinzugefügt. Allerdings wurden 2005 alle staatlichen Garantien für öffentlich-rechtliche Kreditinstitute revidiert und gleichzeitig wurde eine einheitliche Regelung für Pfandbriefe erlassen, die unter PfandBG nachzulesen ist. Darin wird allen Arten von Kreditinstituten die Erlaubnis gegeben, bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, auch Bafin genannt, Pfandbriefe als Mittel zur Refinanzierung auszugeben.

Die Bonität eines Pfandbriefs beruht auf mehreren Faktoren

Pfandbriefe werden durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht lizenziert, wobei laut § 4 PfandBG ein Pfandbrief mit einem entsprechenden Darlehen der Deckungsmasse verbunden sein muss. Es gibt eine Beschränkung gedeckter Darlehen auf Darlehensanteile, die innerhalb eines Beleihungswertes von maximal 60 Prozent liegen, der von einem Sachverständigen für eine beliehene Immobilie festgelegt wurde, wie es §14 Abs.1 PfandBG verlangt. Das Gleiche gilt für Flugzeuge oder Schiffe, die ebenfalls vorsichtig bewertet wurden. Sollte eine Pfandbriefbank trotz aller Vorsichtsmaßnahmen in die Insolvenz gehen, so werden zuerst die Pfandbriefgläubiger vor allen anderen Anspruchsberechtigten aus den vorhandenen Deckungsmassen befriedigt. Ein Treuhänder der Bafin überwacht laut §7 PfandBG die Einhaltung der Vorschriften in Bezug auf den Deckungsstock. Die Wertigkeit von Kommunalobligationen beruht auf der Bonität der Kommunen sowohl im Inland wie auch im Ausland. Pfandbriefe aller Arten sind mündelsicher. Außerdem sind sie deckungsstock- und lombardfähig. Ein weiterer Vorzug von Pfandbriefen liegt in ihrer etwas höheren Rendite, als sie zum Beispiel andere Bundesanleihen einbringen. Dagegen ist die hohe Sicherheit dieser Anlageform mit der von Bundesanleihen zu vergleichen.

Der Jumbo-Pfandbrief ist für Großanleger gedacht

1995 kam eine neue Variante des klassischen Pfandbriefes auf den Anlagemarkt. Der Jumbo-Pfandbrief ist etwas anderen Eigenschaften als der bisher bekannte Pfandbrief ausgestattet worden. Sie eignen sich aber nicht Privatpersonen, sondern sind allein Großanleger gedacht, da das Mindestvolumen eines Jumbo-Pfandbriefs eine Milliarde Euro beträgt. Zudem hat ein Jumbo-Pfandbrief ein verpflichtendes Market-Making. Das Market-Making einer gängigen Anleihe bedeutet, dass sich im Minimum 3 Banken gegenüber dem Herausgeber der Anleihe verpflichtet haben, durch zuvor festgelegte Geld-Brief-Spannen während der Laufzeit einen 2-Wege-Preis für andere Marktinteressenten zu quotieren. Allerdings sind für einen Jumbo-Pfandbrief im Minimum 5 Banken gefordert, die das Market-Making übernehmen. Darum gelten die Jumbo-Pfandbriefe auch immer als besonders liquide und sie werden zu marktgerechten Preisen gehandelt. Pfandbriefe gehören finanztechnisch gesehen zu den Covered Bonds und bilden dort die größte Gruppe der Wertpapierklassen. Im Gegensatz zu den anderen Covered Bonds unterscheiden sich die Pfandbriefe vor allem durch ihre gesetzlichen Bestimmungen, während andere Wertpapiere nur den vertraglichen Bedingungen unterliegen. Zudem unterliegen die Pfandbriefe und die Pfandbriefbanken einer bundesbehördlichen Aufsicht, wobei der Gesetzgeber auch die Wertermittlung der beliehenen Immobilien, Flugzeuge und Schiffe genau regelt, da diese als Sicherheiten für gewährte Darlehen gelten. Im European Covered Bond Council haben sich etliche Vertreter für Covered Bonds auf dem Markt in Europa zusammengeschlossen. Pfandbriefe gehören zu den beliebtesten Anleihen, die auf dem Markt zu kaufen sind, die einem gesetzlich geregelten Pfandrecht unterliegen. Sie sind zudem durch die Deckungsmasse abgesichert, was sie zu einer der sichersten Formen der Anleihen auf dem Geldmarkt macht. Für die Kommunalobligationen bürgt sogar die öffentliche Hand in vollem Umfang, während bei Hypothekendarlehen die Grundschule als Sicherheiten aufweisen können. Die hohe Sicherheit eines Pfandbriefes mit dem leicht höheren Renditesatz gegenüber der Bundesanleihe macht den Pfandbrief zu einem sicheren und beliebten Anlageinstrument für Privatleute, die nur ein geringes finanzielles Risiko eingehen wollen. Allerdings geben verschiedene Unternehmen ihre Anleihen mit einer höheren Rendite aus, als die Pfandbriefe sie aufweisen. Doch im Falle einer Insolvenz des Unternehmens, gehen die Anleger bei Unternehmensanleihen ein weitaus höheres Risiko ein. Die Absicherung eines Pfandbriefes ist selbst bei einer Insolvenz der Pfandbriefbank in vollem Umfang gegeben. Im Normalfall werden Pfandbriefe mit einem Lauf zwischen 3 und 30 Jahren ausgegeben. Sie sind zum größten Teil an der Börse notiert und unterliegen daher einem gewissen Kursrisiko. Der Anleger muss dieses Kursrisiko aber nur tragen, wenn er seinen Pfandbrief vor Beendigung der Laufzeit verkaufen will. Dann bekommt er den börsennotierten Marktwert für seinen Pfandbrief, was entweder vorteilhaft oder nachteilig für ihn ist. Ein Anleger sollte sich darum den Schritt einer vorzeitigen Veräußerung eines Pfandbriefs genau überlegen und zuvor Erkundigungen über den Marktwert an der Börse einholen. Der Handel ist Pfandbriefen ist allerdings sehr schwer, da nur wenige der insgesamt 10.000 Pfandbriefemissionen wirklich gehandelt werden. Die einzige ernsthafte Ausnahme bilden hier die seit 1995 auf dem Markt befindlichen Jumbo-Pfandbriefe. Doch Jumbo-Pfandbriefe sind mehr als eine Art Kapitalanlage für Banken und Großinvestoren gedacht, da sie mindestens ein Volumen von 1 Milliarde Euro haben müssen. Da sie durchaus im Gegensatz zu den normalen Pfandbriefen gehandelt werden, ist die Rendite der Jumbo-Pfandbriefe auch geringer angesetzt als bei anderen Anleihen. Sie bieten ebenfalls eine sehr hohe Sicherheit als Anlageform und weisen nur ein kleines Verlustrisiko auf. Dafür bekommt der Anleger regelmäßig Zinsen ausgezahlt. Zudem liegt die Rendite etwas höher als bei Bundeswertpapieren. Manche Anleger schreckt allerdings bei den Pfandbriefen die eingeschränkte Zugriffsmöglichkeit auf das angelegte Geld ab, wobei auch hier wieder die Jumbo-Pfandbriefe eine Ausnahme bilden. Pfandbriefe empfehlen sich vor allem für Anleger, die eine gewisse Verzinsung ihrer Geldanlage erwarten und trotzdem eine hohe Sicherheit wünschen. Die gesetzlichen Regelungen in Deutschland machen den Pfandbrief zu einer der sichersten Anlageformen überhaupt, solange er über die komplette Laufzeit gehalten wird. Ein Anleger, der seinen Pfandbrief vor dem Ende der gewählten Laufzeit veräußern möchte, muss das Kursrisiko der Börsennotierung für seinen Pfandbrief tragen. Hierbei kann er entweder Gewinne oder Verluste machen, was ganz von der aktuellen Marktlage abhängig ist. Der Handel mit Pfandbriefen ist allerdings dadurch erschwert, dass sie wirklich selten an der Börse verkauft werden. Zwar weisen die Pfandbriefe immer eine Kursnotierung auf, jedoch fehlt es ihnen in der Regel an geeigneten Kaufinteressenten.

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