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Personalkredit

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Noch nie war es so günstig, einen Kredit aufzunehmen. Die Zinsen liegen auf einem bislang unerreicht niedrigen Niveau. Einzelhandelsunternehmen verführen ihre Kunden mit Ratenkrediten dazu, sich ihre materiellen Wünsche kurzfristig zu erfüllen. Banken bieten zinsgünstige Anschaffungsdarlehen. Diese Kreditformen sind rein persönliche Darlehen von Einzelpersonen und werden üblicherweise ohne Bereitstellung von Sicherheiten gewährt.

Der Personalkredit

Von einem Personalkredit ist die Rede, wenn ein Darlehensgeber, z.B. eine Bank, einem Darlehensnehmer einen Kredit gewährt, ohne dass der Kunde dafür eine besondere Sicherheit beibringen muss. Er erscheint dem Gläubiger gegenüber aufgrund seiner guten Bonität so vertrauenswürdig, dass dieser auf eine Absicherung seiner Forderungen in Form von Sachwerten oder Immobilien verzichtet. Für die Gewährung eines Personalkredits ist ausschließlich die persönliche Kreditwürdigkeit des Antragstellers ausschlaggebend. Er haftet lediglich mit seinem Einkommen oder – soweit vorhanden – seinem Privatvermögen. Unternehmer weisen ihre persönliche Bonität üblicherweise durch die jährliche Gewinnmeldung nach, aus der sich die Solidität des Unternehmens ableiten lässt.

Varianten des Personalkredits

Aus der Definition des Begriffes ergibt sich, dass der Schuldner als Person selber für das Darlehen haftbar ist. Am bekanntesten und am weitesten verbreitet ist diese Art des Darlehens z. B. in Form von Dispositions- und Teilzahlungskrediten sowie Darlehen zwecks Umschuldung oder Zusammenlegung diverser Einzelkredite. Auch für den Kauf eines neuen Autos oder die Finanzierung anderer Konsumgüter wie beispielsweise Urlaubsreisen schließt der Verbraucher häufig einen Personalkredit ab. Das gilt auch, wenn der Kunde z. B. in einem Möbelhaus größere Anschaffungen tätigen möchte. Jedes große Einzelhandelsunternehmen hat eine eigene Kreditabteilung, wo die Finanzierungswünsche von potentiellen Kreditnehmern geprüft und ohne zeitliche Verzögerung über sie entschieden werden kann, da die Kreditabteilung des Unternehmens auf elektronischem Wege direkt mit einem Kreditinstitut verbunden ist. Es gibt mittlerweile viele Kreditinstitute, die in dieser Weise mit Unternehmen zusammenarbeiten. Das Einzelhandelsunternehmen fungiert dann als Mittler zwischen dem Kunden und der kreditgebenden Bank. Der Darlehensnehmer geht dann eine direkte Geschäftsbeziehung mit dem Kreditinstitut ein. Auf diese Weise erhält das Einzelhandelsgeschäft die Zahlung über den Gesamtbetrag direkt von dem Geldinstitut; der Konsument zahlt die Schuldsumme in zuvor vereinbarten Raten an den Kreditgeber ab. So lassen sich Konsumwünsche meistens schnell, diskret und unproblematisch finanzieren.

Es gibt jedoch durchaus auch Einschränkungen bei der Vergabe eines Personalkredits. Je nach Höhe des beantragten Darlehensbetrages kann es sein, dass eine Bank einen 100prozentig reinen Personalkredit nicht vergeben will. In diese Situation können potentielle Kreditnehmer geraten, wenn sie bei einer Bank direkt einen Kredit beantragen, der nicht für eine bestimmte Anschaffung oder einen anderen explizit genannten Verwendungszweck benötigt wird. Eine Bank geht demzufolge ein hohes Risiko ein, wenn sie einen Kredit bereitstellt, der allein auf das Vertrauen zum Kunden basiert, ohne irgendeine Art von Absicherung ihrer Forderungen. Daher wird eine Bank in aller Regel nur dann ein solches Darlehen gewähren, wenn sie zu dem Kunden bereits langjährige gute Geschäftsbeziehungen unterhält und an seiner Kreditwürdigkeit keinerlei Zweifel hat. Ein Beispiel hierfür wäre der Kunde, der seine Hypothek für das eigene Haus immer zuverlässig bedient hat und kurz vor Ende der Finanzierung einen Personalkredit für persönliche Dinge benötigt. Einem solchen Kunden würde das Geldinstitut am ehesten eine Kreditzusage ohne weitere Sicherheiten geben.

Absicherung von Personalkrediten

Manchmal geschieht es jedoch, dass die Bonität eines Darlehensnehmers für die Gewährung eines reinen Personalkredits nicht ausreicht. Die Gründe dafür liegen zumeist in den persönlichen Lebensumständen des Antragstellers. Dann wird die Stellung von Sicherheiten unverzichtbar. Diese Sicherung besteht beim Personalkredit jedoch nicht in dem Abtreten von Grundschulden und Immobilien oder Lebensversicherungen an den Kreditgeber. Wenn derartige Werte zur Absicherung von Darlehen herangezogen werden, spricht man von Sach- oder Realkrediten.
Ein Personalkredit kann in Form eines gedeckten, eines gesicherten oder eines verstärkten Personalkredits vergeben werden, wenn die Bonität des Schuldners nicht für einen reinen Personalkredit ausreichend ist. Bei einem gedeckten Personalkredit benötigt der Kreditnehmer aufgrund seiner nicht ausreichenden Kreditwürdigkeit einen Bürgen, der zusätzlich mit seinem gesamten persönlichen Vermögen zur Tilgung herangezogen wird, wenn der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder nachkommen kann. Der Abschluss eines Bürgschaftsvertrages ist hier unerlässlich. Auch bei einem verstärkten Personalkredit müssen sich ein oder mehrere Bürgen vertraglich zur eventuellen Haftung verpflichten. Der gesicherte Personalkredit wiederum ist für Eigentümer von Immobilien eine Option, denn durch die Absicherung mittels eines Eigenheims kann der Kreditnehmer besonders günstige Zinsen für das Darlehen gewährt bekommen.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Personalkredit immer nur einer bestimmten Einzelperson gewährt wird, die sich aufgrund ihrer hohen Kreditwürdigkeit (Bonität) dafür qualifiziert. Darüberhinaus kommen auch Personen, die sich ein besonderes Vertrauensverhältnis zu ihrer Bank erworben haben, für einen Personalkredit infrage. Dazu gehören insbesondere auch Bankkunden, die möglicherweise hohe Werte bei ihrer Bank deponiert oder in hohe Einlagen, z.B. Aktien, investiert haben. Ein Personalkredit, der durch eine oder mehrere Personen in Form einer Bürgschaft abgesichert ist, besitzt gegenüber dem Darlehensgeber einen vergleichbar hohen Stellenwert.

Allerdings sollte ein Bürgschaftskredit sehr sorgsam überlegt und anderen Möglichkeiten gegenüber sorgfältig abgewogen werden, damit ein Bürge im Falle des Falles nicht womöglich selber um all seine Ersparnisse gebracht wird. Und nicht selten kommt es zu Existenz bedrohenden Situationen für den Bürgen und irreparable Feindschaften zwischen ehemals sehr miteinander vertrauten Personen.

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