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Nominalzins

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Der Nominalzins wird auch als Sollzins bezeichnet und es handelt sich bei ihm im Grunde um den realen Zins, der in einem Vertrag bei Finanzgeschäften vereinbart wird. Generell wird bei den Zinsen zwischen dem Realzins, dem Nominalzins sowie dem Effektivzins unterschieden – diese Unterscheidung entsteht durch die Einbeziehung weiterer Faktoren, welche sich auf die Höhe der Zinsen auswirken können. So handelt es sich beim Realzins um den Nominalzins nach Abzug der Inflationsrate, welcher damit auch das Absinken der Kaufkraft in dem Zeitraum des Kredites mit einbezieht. Beim Effektivzins handelt es sich um den Nominalzins, welchem gleichzeitig auch die Kosten und Gebühren des jeweiligen Kredites beinhalten. Der Effektivzins wird damit auch immer vom Nominalzins sowie weiteren Kostenfaktoren bestimmt. Der Begriff Nominalzins wurde von dem lateinischen Wort „nomen“ hergeleitet, was sich mit „zum Nennwert“ übersetzen lässt. In der Regel beziehen sich die Angaben vom Nominalzins auf ein Jahr, was häufig dann den Zusatz per anno oder kurz p.a. enthält. Durch die Benennung vom Nominalzins wurde eine unabhängige Größe in den Finanzgeschäften geschaffen, die völlig ortsunabhängig den Ertrag oder auch die Kosten eines Geldgeschäftes beschreibt. Besonders interessant ist er für solche Geschäfte, bei denen es nicht zu Nebenkosten oder Bearbeitungsgebühren kommt.

Der Nominalzins bezeichnet die reinen Kreditzinsen

Für Kredite gibt es Richtlinien, welche den Verbraucher schützen und ihm gleichzeitig einen Vergleich zwischen verschiedenen Kreditangeboten ermöglichen sollen. Daher ist in diesen Richtlinien festgelegt worden, dass die Angaben zum jeweiligen Kredit auch immer den Nominalzins enthalten sollen – denn dieser spiegelt genau den Zinssatz wieder, den der Verbraucher an die Bank zu zahlen hat. Gleichzeitig ist die Angabe vom Nominalzins auch für einen Sparvertrag oder ähnliche Produkte wichtig, denn dann zeigt der Nominalzins an, wie hoch die reinen Zinsen für das Guthaben sind, welches einem Geldinstitut für einen Zeitraum überlassen wird. Wenn man einen Kredit beziehungsweise ein Darlehen aufnehmen möchte, dann sollte man sich zum Vergleich der verschiedenen Angebote jedoch auch immer den Effektivzins angeben lassen. Der Nominalzins ist zwar eine sehr gute Vergleichsmöglichkeit in Bezug auf die reinen Zinskosten – er beinhaltet jedoch eben nicht die bei einem Kredit entstehenden Kosten und Gebühren. Bei unterschiedlichen Banken fallen ganz verschiedene Kosten für den jeweiligen Kredit an, weshalb der niedrigste Nominalzins nicht unbedingt auch den günstigsten Kredit beherbergt. Fallen bei einer Bank besonders hohe Gebühren an, dann kann es in einem solchen Fall durchaus ratsam sein, ein Kreditangebot mit einem höheren Nominalzins und gleichzeitig niedrigeren Gebühren auszuwählen. Der Effektivzins ist damit eine wichtige Rechengröße bei der Aufnahme von Krediten und sollte immer neben dem Nominalzins als Entscheidungshilfe dienen.

Dabei können die Nominalzinsen in zwei verschiedenen Arten genannt werden: einmal als gebundene Nominalzinsen und dann als variable Nominalzinsen. Ob der Nominalzins variabel oder gebunden ist, hängt von der Art des Kreditvertrages ab und kann unterschiedliche Vor- beziehungsweise Nachteile für den Verbraucher haben. Ein gebundener Nominalzins bleibt über die gesamte Vertragslaufzeit vom Kredit gleich, was häufig bei den gewöhnlichen Ratenkrediten der Fall ist. Der Nachteil an einem gebundenen Nominalzins kommt dann zum Tragen, wenn sich der allgemeine Zinssatz während der Vertragslaufzeit verringert. Denn in diesem Fall muss der Verbraucher vergleichsweise hohe Zinsen für seinen Kredit zahlen, kann dieses aber durch eine Umschuldung auch wieder ausgleichen. Der variable Nominalzins orientiert sich dagegen am marktüblichen Zinssatz und kann daher starken Schwankungen unterliegen. Der Kreditnehmer hat natürlich einen Vorteil gegenüber dem gebundenem Nominalzins, wenn der marktübliche Zinssatz während der Vertragslaufzeit sinkt und er nun den niedrigeren Zins zu zahlen hat. Steigt dagegen der marktübliche Zinssatz deutlich an, weist sich der variable Nominalzins auch schnell nachteilig auf den Kreditnehmer aus.

Der Nominalzins bei Festgeld und Tagesgeld

Im Gegensatz zur Aufnahme von Krediten, ist der Nominalzins bei Tagesgeld oder Festgeld als alleinige Zinsangabe völlig ausreichend. Denn dieser sagt aus, wie hoch die Zinsen für das angelegte Geld sind, die der Kunde erhält. In der Regel sind die Zinsangaben beim Tagesgeld auch immer auf die Nominalzinsen bezogen – ein Vergleich der Angebote von verschiedenen Banken ist damit sehr einfach und überschaubar. Tatsächlich kann aber auch der tatsächlich erhaltene Zinssatz leicht höher als der angegebene Nominalzins ausfallen, da je nach Laufzeit des angelegten Geldes auch Zinseszinsen zum Tragen kommen können. Dieses kommt vor allem bei solchen Banken vor, die mehrmals im Jahr die Zinsen auf das Tagesgeld beziehungsweise Festgeld ausschütten – dann kommt es auch hier zu dem Effektivzins, der minimal über den angegebenen Nominalzins liegen kann. Der Nominalzins gibt damit den Zinssatz ohne den Zinseszins an – der Effektivzins würde bei diesen Geldgeschäften den Zinseszins beinhalten. Je nach Höhe der Geldanlage auf einem Festgeld- oder Tagesgeldkonto kann es äußerst gewinnbringend sein, wenn man diese bei einer Bank mit einer viertel- oder halbjährlichen Zinsausschüttung anlegt. Inzwischen gibt es auch zahlreiche Banken, die eine monatliche Zinsausschüttung anbieten, was wiederum den Effektivzins durch die Zinseszinsen erhöht. Bei einer Zinsausschüttung, die nur einmal jährlich gewährt wird, kommt es nicht zum Zinseszins-Effekt und damit ist der Effektivzins hier gleich mit dem Nominalzins.

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