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Mitdarlehensnehmer

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Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Darlehen abzusichern. Banken und Kreditinstitute akzeptieren dabei vollkommen unterschiedliche Sicherheiten um ihre Ansprüche absichern zu können. Eine besondere Form einer solchen Absicherung ist ein Mitdarlehensnehmer oder Bürge. Für eine solche Sicherheit sind ansonsten keinerlei persönliche Besitztümer notwendig, die ansonsten gerne als Sicherheiten eingesetzt werden. Somit kann auch ohne eigene Sicherheiten des Kreditnehmers ein Darlehen oder ein Kredit besichert werden. Dies ist vor allem in solchen Fällen von Vorteil, wenn die finanzielle Situation des Kreditnehmers einer Bewilligung des Kredites im Wege stehen würde.

Verschiedene Formen der Banksicherheiten

Bevor eine Bank oder eine Kreditanstalt einen Kredit bewilligt, werden zunächst verschiedene Faktoren überprüft. Dazu gehört die allgemeine Bonität des Kreditnehmers, die vorhandenen Einträge und der Schufa und die Anstellung des Kreditnehmers. Verschiedene Faktoren können dabei für eine Ablehnung des Kredites sorgen. Allerdings können durch angebotene Sicherheiten viele Faktoren außer Kraft gesetzt werden. Die Banken lehnen einen Kreditantrag immer dann ab, wenn die Rückzahlung des Kredites unwahrscheinlich erscheint. Kann jedoch die Kreditsumme durch eine Sicherheit belegt werden, hat die Bank also die Garantie ihr Geld zurück zu erhalten, kann auch bei schlechter Bonität oder anderen Hinderungsgründen ein Kredit abgeschlossen werden. Neben den verschiedenen Sachwerten wie Immobilien, Grundstücke oder langfristigen Geldanlagen kann dabei auch ein Mitdarlehensnehmer für die Sicherheit der Bank eingesetzt werden. Bei den normalen Sicherheiten wird die Bank für die Laufzeit des Kredites in diese Anlagen eingetragen. So kann die Bank bei einer Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers den Verkauf dieser Geldanlagen initiieren und somit die Kreditsumme schnell und ohne viel Aufwand erhalten. Bei einem Bürgen oder Mitdarlehensnehmer sieht das ganze etwas anders aus.
Dieser Mitdarlehensnehmer wird zur Sicherung des Darlehens heran gezogen, indem er mit in den Darlehensvertrag eingetragen wird. Dies bedeutet, dass dieser Bürge ebenso wie der ursprüngliche Kreditnehmer für die regelmäßige Zahlung der Raten verantwortlich ist und ebenfalls mit seinem privaten Vermögen für die Erfüllung des Kreditvertrages heran gezogen werden kann. Dies stellt allerdings auch verschiedene Ansprüche an einen solchen Mitdarlehensnehmer. Dieser muss alle banküblichen Kriterien für einen Kredit erfüllen, damit er als Bürge zugelassen wird. Das bedeutet vor allem, dass der Bürge im Gegensatz zum Kreditnehmer alle Forderungen der Bank an seine Person erfüllen muss. Er muss einen unbefristeten und ausreichend bezahlten Arbeitsvertrag besitzen, muss in einer stabilen finanziellen Situation leben und darf keinerlei Einträge in der Schufa haben, welche ihn für einen Kredit disqualifizieren würden. Unter diesen Voraussetzungen ist die Bank oder das Kreditinstitut bereit, einen Mitdarlehensnehmer in den Vertrag aufzunehmen. Die Vorteile für die Bank liegen dabei auf der Hand. Es muss bei einer Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers nicht erst die Sicherheit aufgelöst werden, sondern die Zahlung der monatlichen Raten wird in diesem Fall vom Bürgen übernommen. Somit hält sich der verwaltungstechnische Aufwand der Bank in deutlich geringeren Grenzen und die Zahlung des Kredites kann ohne Abzüge weiter erfolgen. Somit entgehen den Banken auch keinerlei angefallenen Zinsen, so dass der Kredit immer noch als erfolgreich angesehen werden kann.

Vorbereitung als Mitdarlehensnehmer

Sich als Bürge bei einem Darlehen oder Kredit zur Verfügung zu stellen, stellt immer ein gewisses Risiko dar. Dieses sollte bereits im Vorfeld ausreichend kalkuliert werden, da ein Rücktritt von einer solchen Bürgschaft nicht ohne weiteres möglich ist. Dem zufolge kommen nur solche Personen für einen solchen Kredit in Frage, welche dem Bürgen hinlänglich und gut genug bekannt sind. Vor allem muss der Bürge die finanzielle Situation und die Zahlungsfähigkeit des Kreditnehmers gut genug abschätzen können, um das eigene Risiko deutlich zu minimieren. Darüber hinaus sollte es problemlos möglich sein, die monatlichen Raten ohne eigene finanzielle Einbußen stemmen zu können. Auch wenn das eigene Einkommen hoch genug ist, müssen auch die persönlichen Ausgaben dagegen gerechnet werden. Erst wenn das Ergebnis höher als die monatliche Rate des Darlehens ist, sollte man bereit sein, als Mitdarlehensnehmer auftreten zu können. Schließlich trägt der Bürge ein ebenso hohes Risiko wie der Kreditnehmer, ohne von den Vorteilen eines ausgezahlten Kredites profitieren zu können. Darüber hinaus sollte sich der Bürge auch im Klaren sein, dass auch eine solche Bürgschaft in der Schufa eingetragen wird und bei einem eigenen Kredit zu einer Ablehnung des Kreditantrages führen kann. Somit kommt als Bürge nur ein gut situierter und finanziell abgesicherter Mensch in Frage, welcher den Kredit ohne eigene Einbußen problemlos bedienen kann. Je besser die Situation des Mitdarlehensnehmers, umso wahrscheinlich ist es, dass die Bank diesen als Bürgen akzeptiert und den Kreditantrag des Kreditnehmers bewilligt.
Es zeigt sich also, dass ein Bürge bzw. ein Mitdarlehensnehmer, gerade in schwierigen Situationen, eine deutliche Erleichterung der Kreditvergabe bedeuten kann. Allerdings ist es oftmals schwierig einen willigen und finanziell gut stehenden Bürgen zu finden, welcher bereit ist den Kredit gemeinsam mit dem Kreditnehmer zu tragen. Hat der Kreditnehmer eine solche Person gefunden, kann der Kredit in der Regel schnell und ohne viel Aufwand im entsprechenden Kreditinstitut abgeschlossen werden. Selbst bei einer akzeptablen Bonität des Kreditnehmers kann der Einsatz eines solchen Mitdarlehensnehmers die angebotenen Zinsen und Konditionen des Kreditinstitutes deutlich verbessern, da das Risiko für das Kreditinstitut dadurch nachhaltig minimiert werden kann. Somit kann ein Mitdarlehensnehmer auch dann eingesetzt werden, wenn dieser von der Bank nicht explizit verlangt wird, um die Kosten für den Kredit nochmals zu minimieren. Besonders bei ansonsten guter Bonität des Kreditnehmers, lassen sich in diesen Fällen viel leichter passende Mitdarlehensnehmer finden, da deren Risiko deutlich geringer liegt.

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