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Lombardkredit

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Kredite werden sehr oft nur unter Stellung von Sicherheiten gewährt. Der Lombardkredit bezeichnet hierbei einen kurz-bis mittelfristigen Kredit, wobei Kreditsicherheiten in Form einer Verpfändung gestellt werden. Geeignet sind Wertpapiere, Bankguthaben oder bewegliche Dinge.

Das Pfandleihhaus als Kreditgeber für den Lombardkredit

Ein bekanntes Beispiel für Kreditgeber ist das Pfandleihhaus. Hier können Menschen persönliche Wertgegenstände in Pfand geben und erhalten dafür einen Kredit bar ausgezahlt. Die Höhe des Kredites ist vom Wert des verpfändeten Gegenstandes abhängig. Man erhält jedoch nicht die volle Höhe des Sachwertes, sondern sie dient nur als Orientierung. Üblich ist eine Auszahlung von 25% bis 50% des aktuellen Wertes. Dem Schuldner wird ein fester Zeitraum eingeräumt, in welchem er sein Eigentum zurückerhalten kann. Hierfür muss den Kredit vollständig inklusiver aller Kosten zurückzahlen. Als Mindestzeitraum für die Verpfändung ist gesetzlich ein Intervall von drei Monaten festgelegt. Nach den drei Monaten hat der Schuldner noch einen Monat als Überziehungszeit zur Verfügung. Es ist auch möglich einen längeren Zeitraum zu vereinbaren oder den Kredit während der Laufzeit durch Zahlung der Zinsen und Gebühren zu verlängern. Werden die Gegenstände vom Schuldner nicht ausgelöst, so werden sie versteigert und der Gewinn wird zum Begleichen der Schulden verwendet. Eine mögliche Differenz zwischen Versteigerungswert und Schuldenstand erhält der Kunde ausgezahlt. War die Versteigerung nicht erfolgreich, so kann das Pfandleihhaus den Gegenstand nun verkaufen.

Die Geldpolitik der Zentalbanken

Neben dem Pfandhaus gibt es noch weitere Kreditgeber für den Lombardkredit. Bis 1998 haben die nationalen europäischen Zentralbanken Lombardkredite an angeschlossene Kreditinstitute Lombardkredite vergeben. Dies war Bestandteil der Geldpolitik. Als Sicherheitsleistungen fungierten Wertpapiere. 1998 wurde dann die Europäische Zentralbank gegründet und das Vorgehen im Rahmen der Geldpolitik hat sich geändert. Unter dem Lombardzins verstand man hierbei einen von der Zentralbank festgelegten Zinssatz. Dieser legte fest, zu welchem Zinssatz die Zentralbank Wertpapiere von Banken zwecks Verpfändung annehmen konnte. Diese Kreditaufnahme diente der kurzfristigen Steigerung der Liquidität. Der Lombardzins wurde vom Spitzenrefinanzierungssatz abgelöst, welcher nun von der EZB festgesetzt wird.

Der Effektenlombardkredit zur Finanzierung von Wertpapieren

Beim Effektenlombardkredit werden börsengängige Wertpapiere verpfändet. Er dient beispielsweise der Finanzierung des Kaufs von Wertpapieren. Diese spezielle Form des Effektenlombardkredites nennt sich Wertpapierpositionskredit. Er wird von Kreditinstitutionen angeboten.

Der Warenlombardkredit im Handel

Zur Finanzierung von Handelswaren, welche über ein Traditionspapier ausgestellt sind, werden Warenlombardkredite eingesetzt. Die Waren werden hierbei als Pfand eingesetzt, jedoch nicht direkt an den Kreditgeber übergeben. Er erhält lediglich die notwendigen Unterlagen. Ausreichend sind beispielsweise Lager- oder Ladescheine. Es wird das Recht an der Ware übergeben. Sinn des Warenlombardkredites ist die Vorfinanzierung von Waren. Diese werden dann weiterverkauft und so abgezahlt.

Der Edelmetalllombardkredit

Auch Edelmetalle können als Pfand eingesetzt werden. Eine solche Verpfändung bezeichnet man als Edelmetalllombardkredit. Sein Einsatzgebiet ist heutzutage weitestgehend auf Pfandleihhäuser beschränkt. Allerdings erhält man dort dann einen höheren Wert ausgezahlt als bei anderen Gegenständen. Vom effektiven Metallwert werden nur rund 20% abgezogen.

Rechtliche Grundlagen des Lombardkredites

§488 BGB regelt die rechtlichen Grundlagen eines Lombardkredites. Das Kreditinstitut wird unmittelbarer oder mittelbarer Besitzer der Kreditsicherheit. Es handelt sich um eine Verpfändung und das Institut nimmt den Gegenstand in Verwahrung. Der Kreditnehmer bleibt zunächst einmal Eigentümer des Pfandgegenstandes. Erst wenn er seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt und ihm eine Versteigerung angedroht wurde, darf der Gegenstand veräußert werden.

Vorteile und Nachteile des Lombardkredites

Lombardkredite für Privatpersonen sind schnell und unbürokratisch erhältlich. Besitzt man Wertgegenstände und benötigt übergangsweise Geld, so kann man dieses in einem Pfandleihhaus erhalten. Kunden müssen keinen Antrag stellen und auf die Bearbeitung warten, sondern erhalten sofort nach Abgabe und Schätzung des Gegenstandes ihr Geld in bar ausgezahlt. Pfandleihhäuser nehmen nicht zur klassische Wertgegenstände an, sondern auch Gegenstände des täglichen Bedarfs, wie beispielsweise Fernseher, Handys oder Fahrräder. Daneben werden oft auch Familienerbstücke verpfändet. Diese möchte man nicht verkaufen, benötigt aber trotzdem dringend Geld. Lombardkredite bieten die Sicherheit, dass man den Gegenstand jederzeit wieder auslösen kann, vorausgesetzt man hat das benötigte Geld. Ein Verkauf von Elektrogeräten ist meistens als Alternative ungeeignet, da man diese später wieder teurer kaufen müsste. Nachteilig sind die zu zahlenden Zinsen und Gebühren. Schafft man es nicht, den Lombardkredit rechtzeitig auszulösen, wird der Gegenstand versteigert und man verliert den Anspruch daran. Man sollte daher genau überlegen, welche Gegenstände man aus welchen Gründen in Pfand gibt. Wäre der Verlust dieser Sicherheitsleistung nicht nur ein finanzieller Verlust, sondern auch ein persönlicher, so sollte man diese nicht verpfänden. Gegenüber dem Kredit bei Banken muss der Kunde keine Nachweise über sein Einkommen erbringen, es zählt nur der Wert des Pfandes.
Der Warenlombardkredit ermöglicht den Import und den Handel mit den Waren und fördert somit auch die Wirtschaft. Aufwendige und umständliche Zahlungen entfallen und Waren können schneller und unkomplizierter geordert werden. Neben der Schnelligkeit des Handels spielt auch die Verfügbarkeit über flüssige Mittel eine Rolle. Oft werden hohe Warenwerte geordert, das Kapital ist jedoch gebunden und kann nur mit Verlust zur Verfügung gestellt werden. Durch den Weiterverkauf der Handelsware ist die Finanzierung gesichert und der Verkäufer erhält sein Geld. Voraussetzung ist, dass die Ware zügig weiterverkauft werden kann und keine Wertverlust hat. Seitens des Lieferanten besteht kein allzu großes Risiko. Wichtig ist nur, dass er seinen Geschäftspartner kennt und bestenfalls in der Vergangenheit schon einmal mit ihm zusammen gearbeitet hat. Da die Waren verkauft werden dürfen, ist der Warenlombardkredit der Einzige, an welchem der Kreditgeber nicht sein Geld verlieren könnte. Kennen sich beide Geschäftspartner, ist er jedoch ein unverzichtbarer Bestandteil der Wirtschaft.

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