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Kreditvermittlungen

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Kreditvermittlungen sind kein Phänomen der modernen Zeit, sondern Kreditvermittlungen gab es bereits im Römischen Reich. Unter einer Kreditvermittlung versteht der Volksmund eine gewerbliche Vermittlung von Darlehen an Kreditinteressenten. Die Vermittlung von Darlehen ist in vielen Ländern rechtlich genau festgelegt. Die Darlehensvermittlung wird durch einen Kreditvermittler vorgenommen, der dafür ein Entgelt oder Provision erhält.
Inzwischen gibt allerdings auch im Internet diverse Portale, die eine Kreditvermittlung anbieten. Diese arbeiten mit ihnen angeschlossenen Banken zusammen, wobei es sich hier meist um Direktbanken handelt. Sie haben standardisierte Kredite in ihrem Angebot, wobei der Kunde eine Übersicht über die angebotenen Konditionen erhält, um sich dann für einen Anbieter zu entscheiden. Unter dem Begriff ‚Social lending‘ versteht die Finanzwelt einen speziellen Kreditvermittler, der Geldanleger und Kreditsuchende zusammenbringt. Diese Form wird auch Peer-to-Peer-Kredit genannt, weil keine Bank daran beteiligt ist. Die Geldanleger sind meist Privatleute, die sich durch eine Kreditgewährung eine höhere Verzinsung ihres Kapitals erhoffen, als wenn es auf dem Sparbuch ruht. In etlichen Ländern hat der Gesetzgeber die Zulassung von Kreditvermittlern rechtlich festgeschrieben. Um eine Zulassung zu erhalten, muss der Darlehensvermittler einen Sachkundenachweis erbringen, sowie eine Haftpflichtversicherung vorlegen. Er darf weder straffällig geworden sein noch darf er Mitglied in irgendeinem Verband sein. Auch die Rechte und Pflichten der Kreditvermittler sind meist gesetzlich geregelt. Auch die Entlohnung ist geregelt. Der Kreditvermittler bekommt eine Provision, die entweder Kreditnehmer oder der Kreditgeber bezahlt. Diese Provision ist in der Regel eine einmalige Zahlung nach Abschluss des Kreditvertrages. Kommt aus irgendwelchen Gründen kein Vertrag zustande, so darf der Darlehensvermittler auch keine Provision fordern. Allerdings sind in manchen Ländern auch Verträge zulässig, in denen dem Kreditvermittler eine erfolgsunabhängige Provision zugesagt wird. Den rechtlichen Rahmen für die Vermittlungen von Krediten an Verbrauchern hat die Europäische Union in der Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EG im Jahr 2008 festgeschrieben.

Kreditvermittler brauchen eine gewerbliche Zulassung

Ein Kreditvermittler muss in Deutschland durch eine zuständige Behörde wie dem Gewerbeaufsichtsamt zugelassen werde. Dafür muss er die geforderte Zuverlässigkeit zur Ausführung seiner Tätigkeit nachweisen und intakte Finanzverhältnisse vorzeigen. Er benötigt also einen kaufmännisch orientierten Finanzbetrieb mit einer langfristigen Tätigkeit und der Absicht, Gewinne über einen langen Zeitraum zu erzielen. Dabei muss er sich an die rechtlichen Regelungen für Makler und Finanzdienstleister halten, die einige Sonderbestimmungen beinhalten. Nach § 655a BGB darf Kreditvermittlung nur erfolgen, wenn der Vertrag schriftlich abgefasst und gegen Bezahlung vermittelt wurde. Die Provisionszahlung erfolgt erst, wenn der Vertrag von beiden Seiten rechtskräftig unterzeichnet wurde. Die Frist für den Widerruf durch den Kreditnehmer muss ebenfalls verstrichen sein. Für die Kreditvermittlung darf kein Makler weitere Zahlungen als die Provision verlangen, es sei denn, er kann sie einzeln begründen und belegen. Eine Pauschale ist unzulässig. Bei der Kreditvermittlung hat der Dienstleister der im Vertrag vorgeschriebene Informationspflicht nach Art. 247 §13 EGBGB nachzukommen. Auch die schriftlichen Anforderungen an die Kreditvermittlung muss eingehalten werden, ansonsten wird der Vertragsabschluss ungültig. Dies regelt die Vorschriften über den Aufwendungsersatz des Kreditvermittlers nach §652 Abs. 2 BGB und bevorzugt dabei die Rechte der Verbraucher. Diese Vorschriften dürfen auch in Einzelfällen nicht umgangen werden. Dabei gilt der besondere Schutz nur für die Verbraucher, nicht jedoch über Unternehmen aller, Freiberufler oder Selbständige, die ein Darlehen geschäftlich nutzen wollen. Diese Regelungen sind dafür geschaffen worden, um die Transparenz für den Kreditnehmer zu gewährleisten. Dabei gibt es noch weiterreichende Schutzmaßnahmen für Verbraucher. Kommt ein Darlehensvertrag über einen Hausbesuch zustande oder den sogenannten Fernabsatz, steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht nach den §§ 312, 312b BGB zu. Sollte der Kreditnehmer einer arglistigen Täuschung durch den Kreditvermittler aufgesessen sein, kann der Kreditnehmer den Vertragsabschluss anfechten. Dabei gilt jedes Verhalten als Täuschung, das dazu dient, durch Ausnutzung der geschäftlichen Unerfahrenheit des Verbrauchers einen Vertragsabschluss zu forcieren. Auch Vorabvergütungen aller Art sind unzulässig. Bis zum Jahr 2000 vermittelten Kreditmakler zumeist Ratenkredite an Privathaushalte, die in der Regel eine schlechte Bonität aufweisen konnten. Kredite an gewerbliche Kreditnehmer oder zur Baufinanzierung waren eher selten.

Kreditvermittlungen unterliegen detaillierten Gesetzesvorschriften

Im Jahr 1990 wurde ein neues Verbraucherkreditgesetz erlassen, das die Vorschriften für die Kreditvermittlung an Verbraucher genau regelt. 2002 über das BGB die Regelungen in den §§ 15-17 VerbrKrG. Allerdings veränderte das Internet den Markt für Kredite völlig, indem es eine neue Kontaktplattform für die Vermittlung von Krediten aller Art wurde. Zudem entstand eine ganz neuartige Gruppe von Kreditvermittlern. Sie betreiben das sogenannte ‚Social Lending‘. Auf diesen Internetportalen treffen sich private Kreditgeber und Darlehenssuchende. Viele dieser Nutzer des ‚Social Lendings‘ sind verärgerte oder frustrierte Bankkunden. Inzwischen gibt es sogar ähnliche Plattformen für die Vergabe günstiger Baudarlehen oder Immobilienkäufer. Diese Portale haben sich auf diesen Kundenzweig spezialisiert und der Markt für die ‚Social Lendings‘ wächst ständig. Es gibt ganz verschiedene Gründe, warum ein Verbraucher kurzfristig einen größeren Geldbetrag benötigt. Manchmal begeben sich Menschen allerdings auch leichtfertig in eine finanziell missliche Lage und verlieren ihre Bonität, wodurch sie zu Opfern von unseriösen Kreditvermittlern werden. Unseriöse Vermittler können allerdings oft schon im Vorfeld erkannt werden, da sie meist Kredite ohne jegliche Prüfungen oder Sicherheiten vermitteln wollen. Es gibt zwar Kredite ohne eine Prüfung durch die Schufa, allerdings nicht ohne jegliche Prüfung der Finanzen. Oft verlangen unseriöse Kreditvermittler Vorauszahlungen oder Kostenerstattungen vor dem Vertragsabschluss. Dieses Verhalten ist oftmals nicht rechtens. Die Kreditvermittlungen sind in den meisten europäischen Staaten sehr strengen Regelungen unterzogen, die vor allem die Rechte der Kreditnehmer schützen sollen. Es ist auch in der heutigen Zeit ratsam, nicht einfach den ersten besten Kreditvermittlungen zu vertrauen und zu unterschreiben. Ein Kreditinteressierter sollte zunächst einmal im Internet nach entsprechenden Angeboten Ausschau halten. Es gibt viele Internetportale, die mit einem Kreditrechner ausgestattet sind. So kann jeder Kreditwillige zunächst überprüfen, ob er den gewünschten Kreditbetrag auch durch eine monatliche Rate abtragen kann. Es gibt viele verschiedene Kreditformen, die unterschiedliche Kreditkosten verursachen. Ein guter Kreditvermittler hilft dem Kunden beratend durch diesen Dschungel. Die Kreditvermittlungen sollten auch mehrere, vergleichbare Angebote enthalten, damit der Kunde wählen kann.

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