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Kreditverlängerung

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Wer ein Haus, eine Wohnung oder ein teures Auto kauft, hat meist einen Kredit mit einer langen Laufzeit abgeschlossen. Bei einer Immobilienfinanzierung erfolgt normalerweise eine langfristige Finanzierung über mehrere Jahrzehnte. Dabei wird oft nicht direkt die Vertragslaufzeit festgelegt, sondern nur der zu entrichtende Zins für eine bestimmte Zeit festgelegt. Man spricht dann von einer Zinsfestschreibung oder Zinsbindung. Wird der Kredit in einer Niedrigzinsphase aufgenommen, so ist dem Kreditnehmer in aller Regel an einer möglichst langfristigen Zinsbindung gelegen. In Hochzinsphasen erfolgt die Festlegung in aller Regel über deutlich kürzere Zeiträume. Zinsbindungen sind bei mittel- und langfristigen Krediten, wie z.B. einer Hausfinanzierung, die Regel. Ist am Ende der Zinsbindungsfrist jedoch noch nicht der komplette Kredit getilgt, müssen Kreditnehmer und Kreditgeber über eine Kreditverlängerung verhandeln.

Was ist eine Kreditverlängerung?

Eine Kreditverlängerung, auch Prolongation genannt, ist eine Form der Anschlussfinanzierung, die immer dann nötig wird, wenn am Ende der Zinsbindungsfrist die Tilgung des Restkredits noch nicht vollständig erfolgt ist. Bei dieser Form der Anschlussfinanzierung handelt es sich streng genommen also um eine Verlängerung der Kreditlaufzeit. Kreditverlängerungen sind bei Immobilienfinanzierungen die Regel. Aber auch beim Abschluss eines Kfz-Kredites kann es sinnvoll sein, sich mit dem Thema Kreditverlängerung zu beschäftigen. Beim derzeit sehr populären Drei-Wege-Modell zur Kfz-Finanzierung wird die monatliche Rate so berechnet, dass am Ende der Laufzeit eine mitunter recht große Rate übrig bleibt. Kfz-Finanzierer sprechen in diesem Fall oft auch von einer Ballonrate. Der Kunde hat nun die Möglichkeit, das Fahrzeug zu einem geschätzten Restwert zurückzugeben, die Ballonrate auf einmal zu bezahlen, oder den Kredit für den noch ausstehenden Betrag zu verlängern. Üblicherweise tritt die Kredit gebende Bank sowohl bei der Immobilien- als auch bei der Kfz-Finanzierung kurz vor Ende der Laufzeit mit einem Angebot zur Kreditverlängerung an den Kreditnehmer heran. Der Kunde entscheidet dann, ob er dieses Angebot annimmt, oder zu einer anderen Bank umschuldet.

Eine Prolongation eines bestehenden Kredites ist immer eine Vertragsänderung, die von beiden Parteien angenommen werden muss. Rechtlich gesehen handelt es sich bei einem prolongierten Kreditvertrag um denselben Vertrag wie zu Vertragsabschluss, bei dem lediglich die Laufzeit und der Zins verändert wurden. Deshalb müssen Vertragsänderungen bei der Kreditverlängerung auch unbedingt in der Form des ursprünglichen Kreditvertrages erfolgen.

Wenn der komplette Kreditvertrag nach einer bestimmten Zeit ausläuft, also nicht bloß die Zinsfestschreibung abläuft, handelt es sich nicht um eine Kreditverlängerung. In einem solchen Fall muss ein komplett neuer Kreditvertrag zu anderen Konditionen zwischen der Bank und dem Kreditnehmer ausgehandelt werden.
Eine Kreditverlängerung setzt immer das Vorhandensein eines gültigen zu verlängernden Kreditvertrages voraus. Da es sich bei diesem sowohl vor als auch nach der Prolongation um ein und denselben Vertrag handelt, kann eine Kreditverlängerung streng genommen auch nur zwischen dem bisherigen Kreditgeber und dem Kreditnehmer erfolgen. Sollte sich der Kunde dazu entschließen, die Bank und damit den Kreditgeber zu wechseln, so spricht man von einer Umschuldung.

Eine Kreditverlängerung kann zwischen Bank und Kunde außerdem dann ausgehandelt werden, wenn die vereinbarten Raten sich als zu hoch erweisen und eine finanzielle Überforderung für den Kreditnehmer darstellen. Allerdings ist in einem solchen Fall üblicherweise mit einer Zinsanhebung vonseiten der Bank zu rechnen.

Was gilt es für den Kunden bei einer Kreditverlängerung zu beachten?

Hat die Kredit gebende Bank kurz vor Ende der Zinsfestschreibung dem Kunden ein Angebot zur Kreditverlängerung vorgelegt, so steht es diesem frei, das Angebot der Bank anzunehmen, oder bei einer anderen Bank ein Angebot zur Umschuldung einzuholen. Beim direkten Vergleich der Angebote gilt es neben dem Zinssatz und der Vertragslaufzeit einige zusätzliche Punkte zu bedenken. Bei einer Umschuldung, und damit dem Abschluss eines neuen Kreditvertrages, sollten eventuelle Kosten und Provisionen der neuen Bank transparent dargestellt sein. Nur so können sie in der abschließenden Vergleichsberechnung angemessen berücksichtigt werden. Des Weiteren kommen im Falle einer Umschuldung einige Verwaltungskosten auf den Kunden zu. Die neue Bank wird in aller Regel einen Eintrag im Grundbuch als Sicherheit für den gewährten Kredit erhalten wollen. Im Falle einer Umschuldung müssen die Einträge im Grundbuch also geändert werden. Die hierfür anfallenden Kosten müssen ebenfalls beim Angebotsvergleich berücksichtigt werden. Bei einer echten Kreditverlängerung bleiben die Grundbucheinträge so lange unverändert, bis das Darlehen vollständig getilgt ist. Selbstverständlich ist es möglich, die Angebotsbedingungen für eine Vertragsverlängerung mit der Hausbank in gewissen Grenzen zu verhandeln. Hierbei kommt es stark auf das Verhandlungsgeschick des Kreditnehmers an.

Fazit

Rechtzeitig vor dem Ablauf der Zinsfestschreibungsfrist sollte sich der Kreditnehmer umfassend informieren und beraten lassen. Der Kunde sollte unbedingt verschiedene Angebote einholen und anschließend die entstehenden Kosten für eine Kreditverlängerung bei der aktuellen Bank und eine Umschuldung zu einem anderen Kreditgeber genau vergleichen. Dabei sind nicht nur Zins und Laufzeit von Bedeutung. In die Vergleichsrechnung müssen auch eventuell anfallende Gebühren und Provisionen der Banken sowie des Grundbuchamtes einbezogen werden. Darüber hinaus kann eine Kreditverlängerung nötig werden, wenn die vereinbarten Raten den Kreditnehmer finanziell zu überlasten drohen. Im Falle eines Autokaufs kann eine Kreditverlängerung zur Finanzierung der abschließenden Ballonrate sinnvoll sein.

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