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Kreditlimit

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Am Ende des Monats ist kaum noch Geld übrig oder es kommen unvorhergesehene Ausgaben, die allein aus dem Guthaben nicht zu bestreiten sind. Das Kreditlimit, welches dann über die eigene Hausbank zur Verfügung steht, kann hier kurzfristig einiges erleichtern. Bei Unternehmen kann die rechtzeitige Zahlung von Löhnen oder die Überbrückung von Zahlungsausfällen vom Kreditlimit abhängig sein, welches die kontoführende Bank in solchen Fällen gewährt.

Definition

Der Begriff Kreditlimit bezeichnet den Betrag, bis zu dem ein Kontoinhaber über sein Konto oder seine Kreditkarte verfügen kann. Bei einer Kreditkarte werden beispielsweise das Guthaben und der Kreditrahmen addiert. Die Gesamtsumme ergibt den maximal ausgebbaren Betrag, also das Kreditlimit. Handelt es sich im reine Kredite, die wahlweise abrufbar sind, spricht man von Kreditlinie oder Kreditrahmen. Die Kreditlinie stellt also den maximalen Betrag dar, den ein Kreditnehmer innerhalb der Laufzeit eines Vertrages in Anspruch nehmen kann. Bei privaten Kreditnehmern wird dieses Kreditlimit meist über den Dispositionskredit geregelt. Bei Geschäftskunden werden verschiedene Formen von revolvierenden Krediten angeboten. Hier kennt man beispielsweise den Avalkredit und den Kontokorrentkredit. Der bedeutendste Unterschied zwischen einer Kreditlinie für private Kreditnehmer und der Variante für Geschäftskunden ist die Tatsache, dass die Bereitstellung des theoretisch abrufbaren Kredits für Privatkunden kostenfrei ist, aber für gleiche Angebote bei Geschäftskonten Bereitstellungszinsen anfallen.

Dispositionskredit

Kreditinstitute gewähren Privatkunden je nach Bonität einen gewissen Kreditrahmen in Form einer geduldeten Überziehungsmöglichkeit. Dieser Dispo stellt ein variables Kreditlimit dar, welches von Seiten des Kreditgebers dafür angeboten wird, um kurzfristige Engpässe im bargeldlosen Zahlungsverkehr überbrücken zu können. Der Dispositionskredit stellt also eine private Form des Kontokorrentkredites dar. Besondere Bedingungen für Dispositionskredite sind vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, beispielsweise die Benachrichtigungspflichten des Kreditgebers, die Rechnungsstellung für Zinsen pro Quartal und die Tatsache, dass neben den Zinsen keine weiteren Kosten für den Kreditnehmer entstehen dürfen. Dispositionskredite dürfen nur an volljährige Kontoinhaber vergeben werden.

Generell ist der Dispositionskredit nur eine einseitige Vereinbarung. Die Bank gibt eine Willenserklärung ab und gewährt dem Kunden einseitig ein gewisses Kreditlimit. Dieses Angebot wird dem Kunden entweder über einen entsprechenden Eintrag auf seinem Kontoauszug oder über die direkte postalische Benachrichtigung mitgeteilt. Der eigentlichen Inanspruchnahme des Kredits geht beim Dispositionskredit immer eine Buchung von Seiten des Kunden voraus. Anders als bei klassischen Krediten wird also nicht die komplette Summe verzinst, sondern nur der tatsächlich verwendete Anteil. Überschreitet der Kunde dieses Kreditlimit, spricht man von einer geduldeten Überziehung. Auf diese besteht kein Rechtsanspruch, jedoch führen Banken solche Buchungen in der Regel aus und versuchen mit dem Kunden eine andere finanzielle Lösung zu finden.

Nimmt der Bankkunde das Kreditlimit ganz oder teilweise in Anspruch, werden seitens der Bank Sollzinsen berechnet. Dies geschieht tageweise. Wird das Kreditlimit überschritten, berechnet die Bank Überziehungszinsen. Beide Belastungen werden im Zusammenhang mit dem Rechnungsabschluss meist quartalsweise verbucht. Wird der Dispositionskredit dauerhaft oder regelmäßig relativ hoch in Anspruch genommen, lohnt es sich meist, den Fehlbetrag einmalig über einen Ratenkredit auszugleichen. Durch diese Umschuldung kann der Kunde einiges an Geld sparen, da sich die Zinsen für Dispositionskredite zwar am marktüblichen Zinssatz orientieren, aber meist um einiges höher sind als der vergleichbare Zins für einen Ratenkredit.

Bei einer Änderung der Vermögensverhältnisse hat die Bank die Möglichkeit, das Kreditlimit einseitig einzuschränken. Dies geschieht meist durch eine vollständige oder teilweise Kündigung des Dispositionskredits.

Kontokorrentkredit

Der Kontokorrentkredit ist eine vor allem Geschäftskunden eingeräumte Kreditlinie, die Zahlungen bis zum Kreditlimit jederzeit abrufbar und auch jederzeit rückzahlbar bereitstellt. Er stellt einen ordentlichen Darlehensvertrag dar. die Kreditlinie wird anders als beim Dispositionskredit vertraglich fest vereinbart und ist bis zur Kündigung oder zum Ablauf des Kreditvertrages jederzeit verfügbar. Der Kreditnehmer verpflichtet sich zur Zinszahlung für den beanspruchten Teil der Kreditlinie und zur Rückzahlung spätestens am Fälligkeitsdatum.
Kontokorrentkredite ermöglichen Geschäftskunden, bestimmte zeitliche oder auch saisonale Engpässe zu überbrücken. Das Kreditlimit gibt die vertragliche Höchstgrenze vor. Meist wird der Kontokorrentkredit als Betriebsmittelkredit eingesetzt. Durch das verfügbare Kreditlimit kann der Unternehmer bestimmte Ausgabe tätigen, die zur Erzielung späterer Einnahmen nötig sind. Ein besonderes Einsatzgebiet sind saisonal arbeitende Betriebe, die regelmäßig vor Beginn der Saison diverse Ausgaben tätigen, die dann über die saisonalen Einnahmen überdeckt werden. Oft dient der Kontokorrentkredit auch als Überbrückung von Zeiträumen bis zu erwartenden Umsatzerlösen. Meist sind betriebliche Ausgaben zyklisch festgelegt, während die Einnahmen unregelmäßig erzielt werden. Hier kann über das Kreditlimit beim Kontokorrentkredit überbrückt werden.

Anders als beim Dispositionskredit liegt dem Kontokorrentkredit ein fester Kreditvertrag zu Grunde. Er legt sämtliche Details bezüglich Kreditlimit, Laufzeit und zu hinterlegenden Sicherheiten fest. Darüber hinaus werden auch der eigentliche Kreditzweck und die Höhe der Zinsen vertraglich vereinbart. Bei unzureichender Bonität kann der Kreditnehmer beispielsweise den aktuellen Lagerbestand als Kreditsicherheit hinterlegen oder dem Kreditgeber Anteile der zukünftigen Erlöse als Ausgleich für einen möglichen Zahlungsausfall übereignen.

Auch im Hinblick auf eine mögliche Überziehung zeigen sich Unterschiede zum Dispositionskredit. Da das Kreditlimit kein einseitiges Angebot im Rahmen eines Girokontos darstellt, sondern ein Darlehensvertrag zu Grunde liegt, kann es beim Kontokorrentkredit nicht überzogen werden. Verfügungen über das Kreditlimit hinaus bedürfen einer vorherigen Absprache mit der Bank und müssen durch diese nicht ausgeführt werden. Führt die Bank Überziehungen ohne vorherige Absprachen aus und duldet sie diese über mehr als 3 Monate, so ergibt sich für den Kreditnehmer hier anders als beim Dispositionskredit ein Rechtsanspruch.

Avalkredite

Diese besondere Form der Kredite bezeichnet im Allgemeinen jegliche Form von Garantien, Wechseln oder Bürgschaften, die Banken im Rahmen eines Kundenverhältnisses gegenüber Dritten gewähren. Dieser Kredit wird also nicht tatsächlich ausgezahlt, sondern stellt mit seinem Kreditlimit eine Absicherung von Forderungen eines Dritten gegenüber dem Bankkunden dar.

Avalkredite sind Kreditverträge, im herkömmlichen Sinn, mit der Besonderheit, dass die Kredit gebende Bank über den Avalkredit die Übernahme einer Eventualhaftung vertraglich zusagt. Da der eigentliche Bankkunde diesen Avalkredit abschließt, um seinen eigenen Zahlungsausfall gegenüber einem Dritten abzusichern, muss die Bank die Bonität des Kunden und die Wahrscheinlichkeit des Haftungsfalles wesentlich genauer prüfen. In einem solchen Fall müsste die Bank ihre Forderungen gegenüber einem möglicherweise zahlungsunfähigen Kunden durchsetzen. Anders als bei klassischen Kreditverträgen wird beim Avalkredit eine Provision auf das zur Haftung garantierte Kreditlimit berechnet. Diese richtet sich nach der Höhe des Avalkredits und vor allem nach dem Haftungsrisiko.

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