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Kreditkündigung

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Die Kreditkündigung ist die härteste Maßnahme, die eine Bank oder ein privater Kreditgeber treffen kann. Sie kann aber auch vom Kreditnehmer ausgesprochen werden. Eine Zustimmung der Gegenseite ist dafür grundsätzlich nicht erforderlich. Aus all den genannten Gründen sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Kreditkündigung eindeutig geregelt und dürfen weder vom Kreditgeber, noch vom Kreditnehmer umgangen werden.

Kreditkündigung von Seiten des Kreditgebers

Eine Kreditkündigung von Seiten des Kreditgebers darf nur ausgesprochen werden, wenn der Kreditnehmer wichtige Angaben zu seiner Person verschwiegen hat, die einer Kreditvergabe ernsthaft im Wege gestanden hätten. Ein weiterer wichtiger Kündigungsgrund wäre ein erheblicher Zahlungsrückstand von mindestens zwei kompletten monatlichen Kreditraten.

Eine Kündigung kann jedoch niemals aus heiterem Himmel ausgesprochen, sondern muss immer vorher angekündigt werden. So hat der Kreditnehmer ausreichend Gelegenheit, um auf die Mahnung zu reagieren und den offenen Kreditbetrag komplett auszugleichen oder das Gespräch mit der Bank zu suchen. Sofern der Kunde seine persönliche Lage ausführlich schildert und der Zahlungswille erkennbar ist, wird die Bank in den allermeisten Fällen versuchen, eine andere Lösung zu finden und die Kündigung nach Möglichkeit zu vermeiden. In diesem Zusammenhang wäre es allerdings sehr wichtig, dass dies nicht zu oft geschieht. Der Kunde sollte immer versuchen, die monatlichen Kreditraten pünktlich und in voller Höhe zu zahlen.

Die Kreditkündigung hat gravierende Folgen für den Kreditnehmer. So muss nicht nur die Tatsache berücksichtigt werden, dass die gesamte zum Kündigungszeitpunkt noch offene Kreditsumme in einem Betrag zurückgezahlt werden muss, sondern auch, dass die Kreditkündigung einen negativen Schufaeintrag nach sich zieht. Dieser negative Schufaeintrag wird erst dann wieder gelöscht, wenn der Grund völlig entfallen ist und drei weitere Jahre vergangen sind. Eine Kreditkündigung hat somit eventuell zur Folge, dass der betreffende Kunde bei keinem anderen deutschen Kreditinstitut mehr einen Ratenkredit erhalten kann.

Sollte er einen Dispokredit besitzen, wird auch dieser in den allermeisten Fällen komplett gestrichen oder zumindest stark reduziert. Für die Kündigung eines Dispokredites kann es jedoch noch andere Gründe geben. Wird der Kontoinhaber arbeitslos, erfüllt er nicht mehr die Voraussetzungen, um einen Dispokredit zur ständigen Verfügung erhalten zu können. Die Konsequenz davon ist, dass die Bank den Dispokredit sofort kündigen kann, wenn sie von der veränderten wirtschaftlichen Lage ihres Kunden Kenntnis erlangt. Auch hier gibt es jedoch bestimmte Ausnahmen. Insbesondere dann, wenn ein langjähriges Vertrauensverhältnis zwischen dem Kunden und seiner Hausbank besteht, wird die Bank den Kredit nicht kündigen, ohne vorher ein ausführliches Gespräch mit ihrem Kunden geführt zu haben. Besonders positiv stellt sich die Lage dar, wenn der Arbeitslose das Konto nicht allein, sondern gemeinsam mit seinem Ehe- oder Lebenspartner führt. Sofern der zweite Kontoinhaber eine ausreichende Bonität besitzt, steht einer Weiterbewilligung des Dispokredites in der Regel nichts im Wege.

Unabhängig davon, ob ein Dispo- oder ein Ratenkredit gekündigt wird, hat der Kunde immer die Möglichkeit, sich gegen eine diesbezügliche Entscheidung seiner Bank zur Wehr zu setzen. Ob und in welchem Umfang dabei Aussicht auf Erfolg besteht, kann allerdings nicht eindeutig beurteilt werden. Dies hängt von der konkreten Sachlage und von der persönlichen Situation des Kreditnehmers ab.

Nicht nur ein deutscher, sondern auch ein ausländischer Kredit kann bei einem Zahlungsrückstand von mindestens zwei Monatsraten gekündigt werden. In diesem Zusammenhang kann die Bank auch von ihrem Recht Gebrauch machen, einen Teil des monatlichen Einkommens des Kreditnehmers zu pfänden. Nähere Einzelheiten dazu und zu zahlreichen anderen Sachverhalten, sind im Kreditvertrag festgelegt.

Kreditkündigung von Seiten des Kreditnehmers

Nicht nur der Kreditgeber, sondern auch der Kreditnehmer kann den Kreditvertrag jederzeit kündigen. Dabei muss allerdings eine bestimmte Kündigungsfrist eingehalten werden, die ebenfalls im Kreditvertrag geregelt ist. Für eine Kreditkündigung von Seiten des Kreditnehmers kann es verschiedene Gründe geben. In erster Linie wäre dabei an die Tatsache zu denken, dass ein Kredit im Vergleich zu den aktuellen Angeboten zu teuer geworden ist und der Kunde deshalb den Wunsch hat, seinen bisherigen Kredit durch einen preiswerteren Kredit abzulösen. In diesem Falle wird auch von einer Umschuldung gesprochen.

Wer sich für eine Umschuldung interessiert, sollte nicht vorzeitig handeln, sondern genaue Erkundigungen einholen, ob die neuen Kreditangebote wirklich preiswerter sind oder ob es nicht doch irgendwelche versteckten Kosten gibt, die bei der Preiskalkulation unbedingt berücksichtigt werden müssen. Außerdem ist es gar nicht so selten, dass die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung für die vorzeitige Kreditauflösung verlangt. Diese Vorfälligkeitsentschädigung könnte unter Umständen so hoch sein, dass die Kostenersparnis, die mit der Aufnahme eines neuen Kredites verbunden wäre, sehr schnell wieder zunichte machen würde.

Neben der Umschuldung eines Kredites ist es auch möglich, mehrere Dispo- oder Ratenkredite zu einem einzigen Kredit zusammenzufassen. Dies hat den Vorteil, dass nur noch eine monatliche Rate gezahlt werden muss, wodurch der Kreditnehmer einen viel besseren Überblick über seine finanzielle Situation bekommen kann. Sollen mehrere Kredite zusammengefasst werden, müssen sie komplett gekündigt und durch den neuen Kredit abgelöst werden. In diesem Zusammenhang wäre es sehr wichtig, die Kündigungsfristen der Bank einzuhalten. Diese Kündigungsfristen können bei einem Raten- und bei einem Dispokredit durchaus variieren.

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