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Kreditkonsolidierung

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Unter einer Kreditkonsolidierung versteht man eine Umschuldung. Diese wird durchgeführt, um die Belastung durch mehrere Darlehen und Kredite zu verringern und eine gemeinsame Rate für alle Verbindlichkeiten zu ermöglichen. Die Kreditkonsolidierung ist für Verbraucher und Unternehmen möglich. Im Rahmen eins laufenden Insolvenzverfahrens ist sie häufig Bestandteil einer Firmenrettung oder der Liquidierung. Die Kreditkonsolidierung unterliegt bei Unternehmen und Verbrauchen unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen, wobei sich Verbraucher weitaus leichter ihren Verpflichtungen entledigen können. Die Kreditkonsolidierung muss aber in beiden Fällen mit den Gläubigern abgesprochen werden, denn diese übertragen ihre Forderungen an den Kreditgeber, der wiederum häufig für diese die Sicherheit übernimmt.

Die Kreditkonsolidierung für den Verbraucher

Der Verbraucher hat im Rahmen seiner Privatinsolvenz die Möglichkeit eine Kreditkonsolidierung durchzuführen. Ziel dieser Konsolidierung ist es, dem Verbraucher Luft bei der Rückzahlung seiner Schulden zu schaffen und Zahlungsengpässe zu vermeiden. Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens wird die Kreditkonsolidierung meist durch den zuständigen Insolvenzverwalter angeordnet. Für den Verbraucher hat dies deutliche Vorteile, denn laufende und ausstehende Forderungen, Mahnbeträge und Zinsen werden unter einem Kredit zusammengefasst. Ist diese Konsolidierung möglich, so kann der Verbraucher später auch nicht auf einen Forderungsverzicht seitens der Gläubiger hoffen, hat aber die Möglichkeit die Gesamtsumme der anfallenden Forderungen deutlich zu reduzieren. Sollte er auch hier schuldhaft in Verzug mit den Zahlungen geraten so hat er aber weiterhin die Möglichkeit nochmals mit den Gläubigern zu reden und eine gemeinsame Lösung zu finden. Erst im Rahmen dieses Schrittes ist ein Forderungsverzicht seitens der Gläubiger denkbar, hier muss der Verbraucher allerdings nachweisen das er nicht schuldhaft die Insolvenz verschleppt und mit Absicht in den Verzug der Zahlungen geraten ist. Meistens bieten die bisherigen Kreditgeber dem Verbraucher im Rahmen des Insolvenzverfahrens recht günstige Konditionen für eine Kreditkonsolidierung, haben sie so doch eine realistischere Chance auf eine Rückzahlung der gesamten ausstehenden Forderungen. Häufig beinhalten diese Angebote auch weitaus günstigere Zinssätze als die bisherigen Verträge, auch hat der Verbraucher die Möglichkeit die Raten entsprechend seinem Einkommen anzupassen. Dennoch muss der Verbraucher den Gläubigern genau nachweisen welche Sicherheiten er bieten kann und über welches Einkommen er verfügt und verfügen wird. Gerade bei Selbstständigen ohne festem Einkommen ist dies häufig ein Problem, da hier die Motivation zur Ertragssteigerung nach der Aufnahme eines Insolvenzverfahrens oft deutlich sinkt. Dennoch ist eine Konsolidierung einem Forderungsverzicht vorzuziehen, da der Verbraucher so schneller wieder in eine höhere Bonitätsstufe rückt und über liquide Mittel verfügen kann. Während der Rückzahlung des Konsolidierungskredits ist es aber nur selten erlaubt einen weiteren Kredit aufzunehmen und die Bonität sinkt deutlich.

Die Kreditkonsolidierung für Unternehmen

Für Unternehmen sind seitens des Insolvenzrechts für eine Kreditkonsolidierung deutlich andere Rahmenbedingungen vorgegeben als bei einem Verbraucher. Die rechtlichen Regelungen hierzu finden sich auch nicht im BGB, sondern sind im HGB und im Unternehmensrecht festgelegt. Je nach Unternehmensform bleibt das Prozedere zwar in groben Zügen gleich, muss aber mit unterschiedlichen Parteien durchgesprochen werden. Am Anfang steht der Insolvenzantrag, der beim zuständigen Amtsgericht rechtzeitig eingehen muss. Grundsätzlich ist hier zwischen einer Kreditkonsolidierung wegen einer Insolvenz und zwischen einer Konsolidierung aus wirtschaftlichen Gründen zu unterscheiden. Beide werden zwar meist bei finanziellen Engpässen in Erwägung gezogen, allerdings müssen sie im Rahmen eines Insolvenzverfahrens zwangsläufig mit dem Insolvenzverwalter, den Gläubigern und den Gesellschaftern besprochen werden. Eine mögliche, aber nicht versuchte Kreditkonsolidierung kann auch den Tatbestand der Insolvenzverschleppung darstellen, weswegen dieser Schritt für Unternehmen meist zu den finalen Finanzierungsinstrumenten gehört. Die Kreditkonsolidierung ist aber insofern problematisch, als dass sie das Unternehmen in seinen finanziellen Spielräumen stark einschränkt. Beispielsweise bei einem Lieferantenkredit kann eine durch die Konsolidierung erfolgte Verminderung oder Auflösung des Kreditrahmens ein irreparabler Schaden entstehen. Auch die Auswirkungen auf die Bonität und die damit verbundenen Mehrkosten bei einer Aufnahme von neuen Krediten können dem Unternehmen unter Umständen großen Schaden hinzufügen. Auch die Kommunikation mit Gesellschaftern ist häufig ein unüberwindbares Hindernis. Zwar muss die Unternehmensführung nur im Rahmen einer Insolvenz das Votum der Gläubiger berücksichtigen, bei einer Aufnahme außerhalb des Verfahrens muss es aber den Gesellschaftern darüber berichten. Ist dies der Fall hat dies häufig negative Auswirkungen, da sich die Stakeholder sorgen um ihre Anteile machen. Mögliche Konsequenzen sind sein stark fallender Aktienkurs, eine erhöhte Gefahr einer feindlichen Übernahme durch mangelnde Liquidität, eine schwache Unternehmensführung und ein allgemein negatives Stimmungsbild, das auch Auswirkungen auf die Kunden und andere Lieferanten haben kann. Im internationalen Handel ist ein Konsolidierungskredit nicht nur ein Hindernis, sondern auch ein häufiger Grund für Klagen und massive Probleme. Aus diesem Grund wird bei internationalen Verträgen fast immer eine Klausel zur Absicherung vereinbart. In dieser wird festgelegt nach welcher Rechtsprechung eventuell anfallende Schwierigkeiten gelöst werden müssen. Wird diese Klausel nicht vereinbart gilt immer die Rechtsprechung des Klägers. Ausgenommen davon sind Klagen vor internationalen Gerichten. Dennoch sind Kreditkonsolidierungen mit internationalen Lieferanten und Gläubigern häufig sehr komplex und je nach politischer Lage für ein Unternehmen ein riskantes Wagnis. Gerade in Ländern die nicht der EU oder einer Freihandelszone angehören können Zahlungshemmnisse schnell zu einem Politikum werden und sich nachteilig auf die Beziehungen und den Unternehmenserfolg auswirken.

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